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Kann ich als Mieter die Wartung der Gastherme selbst beauftragen?

gefragt von dock69dock69 am 27.06.2008 um 15:15 Uhr

Mein Vermieter untersagt ab sofort, dass ich für die Wartung meiner Gastherme selbst einen Fachbetrieb beauftrage und will mir seinen eigenen Dienstleister schicken und die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Bisher habe ich mich selbst darum kümmern müssen und will das auch weiterhin tun. In diesem Bereich variieren die Preise teilweise um 100%. Muss ich dies hinnehmen und so ggf. die höheren Wartungskosten übernehmen?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Juni 2008 15:17
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Wenn du dies auf eigene Rechnung tust, bleibst du auf den Kosen wohl sitzen, wenn du das nicht entsprechend mit dem Vermieter regelst. Kann sein, dass er sich darauf einlässt. Dann müßtest du ihm den Nachweis der Inspektion einreichen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 27. Juni 2008 15:40

Die "alte" Hausverwaltung hat das in der Vergangenheit so verlangt und ich hab der Verwaltung den Prüf- und Wartungsbericht übermittelt. Bezahlen musste ich die Rechnung sowieso selbst - nur möchte ich nicht das Doppelte bezahlen müssen, wenn der Vermieter den Dienstleister selbst beauftragt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 15:42

Die Nebenkostenabrechnung müßtest du schon selber prüfen, um zu checken, ob sie dir nicht unberechigterweise was in Rechnung stelen wollen. Aber will die Hausverwaltung das nicht mehr mitmachen?

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 27. Juni 2008 15:49

Die letzten Jahre hab ich den Wartungsauftrag selbst ausgelöst und bezahlt - zukünftig will der Vermieter selbst den Auftrag erteilen und ich muss die Kosten per Nebenkostenabrechnung tragen. Damit kann ich mir jedoch nicht den günstigsten Anbieter wählen und muss die u.U. deutlich höheren Kosten bezahlen. Das gefällt mir natürlich überhaupt nicht.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 15:51

Ttotz seines positiven Menschenbildes erkannte schon Lenin gewisse Risse darin und sagte: "Doveryay, no proveryay!" Sollte sich heraussteen, dass man dir die Wartungskosten unterzujubeln versucht, solltest du Widerspruch erheben und man muss den Betrag entsprechend herausnehmen.


anonym
beantwortet von Bluce am 27. Juni 2008 15:31
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@Nine25

Ganz so ist es auch nicht... der Vermieter hat die Verpflichtung die Kosten für den Mieter so gering wie möglich zu halten...

Wenn die Rechnung der neuen Firma also teurer ist, würde ich dem Vermieter die Mehrkosten in Rechnung stellen bzw. diese von Ihm einfordern. Kläre deinen Vermieter aber lieber vorher darüber auf, damit er weiß worauf er sich da einlässt.

MfG!


anonym
beantwortet von doro05 am 27. Juni 2008 15:32
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Ich kenn's nur so, dass der Mieter selber für die jährliche Wartung der Therme zuständig ist und diese Wartung auch selber bezahlen muss. Wenn's vertraglich nicht vereinbart ist, würde ich darauf bestehen, die Firma selber zu beauftragen. Du kannst Deinem Vermieter ja zusagen, ihm jährlich eine Kopie der Rechnung zu übermitteln. Vielleicht ist ihm nur daran gelegen, dass die Therme auch wirklich gewartet wird (was viele Leute aus Kostengründen gern "vergessen").


Domin
beantwortet von Domin am 27. Juni 2008 15:17
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obwohl, sagen wir mal so, können tust dus, aber dürfen darfst dus nicht

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Juni 2008 15:42

Irrtum: Es ist nicht verboten.


karabag
beantwortet von karabag am 27. Juni 2008 15:18
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Da würde ich mich gegen wehren.



anonym
beantwortet von Nine25 am 27. Juni 2008 15:25
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pech für kuh "elsa"...weil, alles was die Mietwohnung betrifft, kann der Vermieter entscheiden...ob teurer oder nicht...:-(

Kommentar von Regenmacher am 27. Juni 2008 15:58

Falsch, falsch, falsch. Wenn der Vermieter die Musik bezahlt, die er bestellt hat, dann ist es richtig.

Aber hier hat der Kai sich selbst um die Wartung der Therme gekümmert (kümmern müssen)und soll jetzt einen viel teureren Handwerker bezahlen, weil es der Vermieter so will.

Das wird jedes Gericht abschmettern.


Mondlicht
beantwortet von Mondlicht am 1. Oktober 2008 22:39
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Also ich weiß ja nicht wie das bei dir ist aber wer den Handwerker bestellt der muss ihn auch selbst bezahlen egal ob Mieter oder Vermieter, also Vorsicht bevor du mit ner Rechnung da stehst die deine Kasse sprengt. Besser den Vermieter beauftragen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 1. Oktober 2008 23:41

Danke. Ja, ich weiß, ich muss den Handwerker bezahlen. Das muss ich aber auch, wenn der Vermieter die Kosten auf meine Betriebskosten umgelegt. Nur möchte ich nachher nicht mehr an den Vermieter bezahlen, als wenn ich den Auftrag selbst auslöse. Aber ich hab gestern mit dem Vermieter gesprochen. Der hat einen günstigen Rahmenvertrag mit einem Betrieb geschlossen, so dass die Konditionen für mich ok sind.


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