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Kann ich als Mieter Anspruch auf eine angemessene Temperatur in meiner Wohnung haben?

gefragt von breitling am 16.04.2007 um 9:58 Uhr

d.h. wenn die Wohnung zu heiss im sommer wird, kann ich dagen etwas unternehmen? Gibt es eine Rechtslage?


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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 16. April 2007 10:07
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Nein, also nicht wenn die Wohnung wetterbedingt zu heiss wird.
Ergo => Fenster aufreissen, /Rolläden, Vorhänge zu, Fentilatoren aufstellen


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 16. April 2007 10:45
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Ich schließe mich den beiden anderen an: Da kannst Du nur selbst für Abhilfe sorgen!

Solche Aspekte sollte man eben schon beim Aussuchen der Wohnung mitbedenken: Dachwohnungen heizen sich eben im Sommer mehr auf als Kellerwohnungen, etc.

Im Sommer stehe ich noch früher auf als sonst, reiße alle Fenster und Türen auf, damit es gründlich durchlüftet und schließe dann alles wieder, bevor die Sonne kommt!

Tagsüber bleibt dann alles zu und auch die Rollläden sind heruntergelassen bis die Sonne wieder weg ist, so kann man die Temperaturen in der Wohnung recht angenehm halten!

Bei einer Dachwohnung würde ich dazu raten, Jalousien für die Dachfenster anzuschaffen, die auf der Außenseite beschichtet sind und so die Hitze nach außen reflektieren! Ansonsten hilft auch hier nur das gründliche Lüften, wenn die Sonne weg ist und ansonsten alles dicht zu halten!


anonym
beantwortet von carvogu am 16. April 2007 10:19
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Bei "zu heiss" nein. Bei "zu kalt" ja.

Ventilatoren benutzen, Klimaanlage kaufen (immer schön a.d. Klimawandel denken)




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