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kann ich als "Kind" von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?

gefragt von schwarzerengelschwarzerengel am 17.05.2008 um 0:13 Uhr

Ich bin nun 20 Jahre und noch über meinen Vater privat Krankenversichert. Habe noch keine bezahlte Ausbildung und bekomme weder Harz 4 noch habe ich einen Job über 400€. Meine Eltern sind beide privat Versichert, allerdings bei unterschiedlichen Versicherungen. Der Beitrag bei beiden Versicherungen übersteigt meine finanziellen Mittel. Mein Vater will aus privaten Gründen den monatlichen Beitrag ab Juli 08 nicht mehr zahlen und meine Mutter kann ihn aus finanziellen Mitteln nicht auch noch übernehmen. Nun stellt sich mir dir Frage, kann ich als "Kind" in eine gestzliche Krankenversicherung weckseln? Da man ja doch mal seine Wehwehchen hat und eine KK-


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Mai 2008 00:16
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da du volljährig bist kannst du dir selber eine krankenkasse suchen, wenn du nicht mehr bei den eltern familienversichert sein willst.

nur ohne einkommen, musst du trotzdem den mindestbetrag zahlen, also kostenlos ist es auch in der gesetzlichen kasse nicht.

Kommentar von 75586d7f567ae5ff588b07a9ca455a35smallgrashuepfer am 17. Mai 2008 00:23

Und die kostet glaubig ca.130 bei der AOK.

Kommentar von Simple_avatar3smallschwarzerengel am 17. Mai 2008 00:23

Ich habe voriges Jahr mit einer Mitarbeiterin von der Barmer gesprochen und sie meinte, das es nur möglich sein würde, wenn ich eine bezahlte Ausbildungsstelle hätte oder ich vom Staat unterstüzt würde (Harz 4) oder ebend eine Stelle über 450€ hätte. Allerding wäre das was sie gerade geschrieben haben natürlich eine sehr positive Antwort für mich. Da eine Versicherung nie ohne finanzielen aufwand (Beitrag) ist, ist mir schon bewust. Nur fragt sich dann nur wie hoch dieser dann wäre.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. Mai 2008 00:28

man kann sich in einer gesetzlichen krankenkasse auch freiwillig versichern, jede hausfrau ohne einkommen kann das, warum dann nicht du.

wie grashüpfer schon schreibt, es kostet 130 euro.

Kommentar von Simple_avatar3smallschwarzerengel am 17. Mai 2008 00:32

Ich hatte ein ziemlich langes Gespräch mit der Dame, sie meinte unter anderem auch das ich bei meiner aktuellen Versicherung (DeBeKa) ersteinmal um "Erlaubnis" fragen muss. Sprich sie müssen mich eintlassen, so das ich zu einer anderen Versicherung wechseln kann.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. Mai 2008 00:37

erlaubnis? scheint mir eigenartig, evtl. hat sie die kündigungsfrist gemeint.

aber frag doch erst mal nach bei debeka, wie teuer es sein würde, wenn du bleibst bei den eltern.

ich bin selber bei der debeka gewesen und die preise sind relativ günstig, obwohl die angehoben haben und ich deshalb gewechselt habe.


anonym
beantwortet von Brianna am 17. Mai 2008 00:32
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Kommentar von Simple_avatar3smallschwarzerengel am 17. Mai 2008 00:35

Auszug von der internetadresse: Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt ab 47.700 € können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten sind dann beitragsfrei mitversichert.

Kommentar von Brianna am 17. Mai 2008 00:51

Das gilt für Erwerbstätige. Heutzutage musst du irgendwo versichert sein, egal ob erwerbstätig oder nicht. Und bei den Krankenkassen besteht eine Versicherungspflicht. Sie müssen dich also nehmen.

http://www.big-direkt.de/meinebig/infosfuermitglieder/aufeinenblick/informationenfuerschuelerinnenund_studierende.html

Ansonsten muss dein Vater, der ja auch noch unterhaltspflichtig für dich ist, dich auch noch weiterhin versichern. Er darf dich nicht einfach aus der krankenversicherung rausschmeißen.

Kommentar von Simple_avatar3smallschwarzerengel am 17. Mai 2008 00:53

laut dem Unterhaltsgesetz ist er nicht verpflichtet ... (nur wenns der leibliche ist, muss er zahlen)

Kommentar von Brianna am 17. Mai 2008 01:02

Nun, ich entschuldige mich, dass ich nicht meine Glaskugel in Betrieb genommen habe. Aus deiner Fragestellung geht nicht hervor, dass dein Vater nicht dein leiblicher Vater ist.

Kommentar von Simple_avatar3smallschwarzerengel am 17. Mai 2008 01:03

das war auch nicht böse gemeint. das ist für mich nur ein sehr unangenehmes thema.


anonym
beantwortet von Ilealein am 17. Mai 2008 00:35
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arbeitslos melden, dann zahlt die GfA normalerweise den Beitrag, das kann ja keiner finanzieren!!!

Kommentar von Simple_avatar3smallschwarzerengel am 17. Mai 2008 00:38

hm... arbeitslos heisst doch in dem fall wieder harz 4 oder?


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