Wenn ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet bin (und somit keine MwST auf meine Rechnungen stelle), aber ein Auto mit MWST kaufe, kriege ich diese MwST dann vom Finanzamt wieder wenn es mein Firmenfahrzeug wird?
Nein. Nur wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kriegst Du sie wieder, dazu musst Du dann aber auch selbst Umsatzsteuer ausweisen. Schau mal ob es sich bei Dir rechnet mit MwSt. zu arbeiten. Oder verlierst Du dann Kunden?
Die MwSt nicht. , aber Du kannst den Kaufpreis bei der Steuererklärung im neuen Jahr mit einbringen. Das zählt dann al Betriebsausgaben. Andere möglichkeit sehe ich auch nicht.

Nur wenn dein Geschäftsbetrieb das zuläßt. Du kannst nur anteilig die MwSt wiederbekommen. Es geht also nicht, dass man ca. 5.000 € Vorsteuerabziehen kann, wenn man nur 1.000 € MwSt eingenommen hat.
Hunley am 21. September 2007 18:09 Das ist nicht wie bei der Einkommensteuer. Wenn man mehr bezahlt als USt einnimmt bekommt man auch vom FA mehr zurück. (Es wird auch viel Schmu getrieben mit dieser Möglichkeit.) Das Problem wird sein, daß man das Auto dann nur rein beruflich nutzen darf und das auch nachweisen muß. Und das lohnt sich als Kleinunternehmer normal nicht.
Außerdem müssen solche Anschaffungen über ein paar Jahre hinweg abgeschrieben werden. Wenn man aber als Kleinunternehmer 3 Jahre keinen Gewinn macht wird das Gewerbe geschlossen, weil dann angenommen wird daß es nur zum Ausnutzen von Steuervorteilen genutzt wird.
Niklaus am 21. September 2007 18:37 Nur wenn es der Geschäftsbetrieb zu läßt sag ich doch.