gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
22 

Kann ich als gemeldeter Kleinunternehmer beim Finanzamt ein Auto bzw die MwST vom Autokauf wiederkriegen?

gefragt von isi600 am 20.09.2007 um 23:24 Uhr

Wenn ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet bin (und somit keine MwST auf meine Rechnungen stelle), aber ein Auto mit MWST kaufe, kriege ich diese MwST dann vom Finanzamt wieder wenn es mein Firmenfahrzeug wird?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.740 Auto x 23.197 Rechnung x 1.085 Finanzamt x 937 Autokauf x 601 Kleinunternehmer x 119 Absetzen x 111 MwST x 83 Firmenwagen x 77 Dienstwagen x 64 Firmenfahrzeug x 9

anonym
beantwortet von Concorde am 20. September 2007 23:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Nur wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, kriegst Du sie wieder, dazu musst Du dann aber auch selbst Umsatzsteuer ausweisen. Schau mal ob es sich bei Dir rechnet mit MwSt. zu arbeiten. Oder verlierst Du dann Kunden?


anonym
beantwortet von gemaalsa am 21. September 2007 09:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die MwSt nicht. , aber Du kannst den Kaufpreis bei der Steuererklärung im neuen Jahr mit einbringen. Das zählt dann al Betriebsausgaben. Andere möglichkeit sehe ich auch nicht.


eis0815
beantwortet von eis0815 am 4. Februar 2008 22:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. September 2007 07:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenn dein Geschäftsbetrieb das zuläßt. Du kannst nur anteilig die MwSt wiederbekommen. Es geht also nicht, dass man ca. 5.000 € Vorsteuerabziehen kann, wenn man nur 1.000 € MwSt eingenommen hat.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 21. September 2007 18:09

Das ist nicht wie bei der Einkommensteuer. Wenn man mehr bezahlt als USt einnimmt bekommt man auch vom FA mehr zurück. (Es wird auch viel Schmu getrieben mit dieser Möglichkeit.) Das Problem wird sein, daß man das Auto dann nur rein beruflich nutzen darf und das auch nachweisen muß. Und das lohnt sich als Kleinunternehmer normal nicht.
Außerdem müssen solche Anschaffungen über ein paar Jahre hinweg abgeschrieben werden. Wenn man aber als Kleinunternehmer 3 Jahre keinen Gewinn macht wird das Gewerbe geschlossen, weil dann angenommen wird daß es nur zum Ausnutzen von Steuervorteilen genutzt wird.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 21. September 2007 18:37

Nur wenn es der Geschäftsbetrieb zu läßt sag ich doch.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.