Oder geht das nur in gemieteten Immobilien?
Das Arbeitszimmer kann prozentual (Fläche Eigenheim / Fläche Arbeitszimmer) abgesetzt werden. Das Arbeitszimmer darf aber kein Durchgangszimmer sein.
Ja, wie HirnClaudia schreibt, anteilig anzusetzen. Für Arbeitszimmer gelten noch weitreichendere Bestimmungen vom Finanzamt und Dein Arbeitszimmer sollte auch wirklich eines sein, denn es gibt Kontrollbesuche vom Finanzamt. Wenn dann ein Bett, Wäscheschrank o.ä. drin steht, hast Du verloren.