Ich habe eine Anzeige wegen .... und meine Frau als Zeuge. Ich soll bei der Polizei aussagen. Kann ich meine Aussage selbst schreiben,-so wie ich die Sache sehe? -Und das wird so an den Staatsanwaltschaft geschickt? Bekommt nur mein Anwalt Akteneinsicht oder ich selbst auch?

Leider kann nur dein Anwalt Akteneinsicht fordern, dich aber darüber unterrichten. Und mit einr Aussage würde ich warten und zuerst mit einem Anwalt absprechen. Da kann man eine Menge Fehler machen bzw. vermeiden.
wurdest du denn schon vor gericht geladen? wenn ja musst du dort erscheinen, es sei denn dein anwalt sagt dir das gegenteil. ich an deiner stelle würde erst zum anwalt und mich beraten lassen, bevor ich etwas eigenständig unternehme und hinterher geht es sogar noch schlimmer für dich aus als vorher

Als Beschuldigter musst Du einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten, sondern nur wenn Du bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht geladen bist. Für Deine Frau gilt das auch, sie kann ohnehin jede Aussage verweigern.
Auch wenn Sie als Zeuge aussagen muss?
MikeFFM am 6. April 2009 12:58 Als Ehefrau des Beschuldigten muss sie nicht! Und einer polizeilichen Vorladung muss sowieso niemand folgen!
Also brauchen Wir erst garnicht auf die Vorladung zu reagieren- Erst wenn wir eine Vorladung durch Staatsanwalt oder Gericht geladen werden!???
MikeFFM am 6. April 2009 13:01 So ist es! Unabhängig davon wäre anwaltlicher Rat nicht das Dümmste...
und den muss ich direkt bezahlen ohne rechtschutz? oder erst nach prozessende , nachdem klar ist wer die kosten tragen muss?
MikeFFM am 6. April 2009 13:08 Genau. Wenn Du gewinnst, zahlt der Staat. Allerdings hast Du in diesem "Rechtsstaat" ohne Anwalt deutlich weniger Erfolgsaussichten, weil Staatsanwälte alle schmutzigen Tricks kennen...
..das heisst ich kann aber jetzt zum anwalt gehen?Delikt: angeblich Sachbeschädigung, Beleidigung..> hast du viell. nen link wo ich darüber was nachlesen kann? Danke
MikeFFM am 6. April 2009 13:15 Einen Link? Was willst Du denn darüber nachlesen? Schnapp Dir das Branchenbuch und mach einen Termin bei einem Anwalt! Und dann wirst Du Deinen Ar*ch vom PC weg und selbst da hinbewegen müssen! Oder denkst Du etwa, die Gerichtsverhandlung findet wegen Dir auch online statt?
Ja du machst es dir einfach.. Mir ging es jetzt darum ob ich beim Anwalt direkt was bezahlen muss oder ich erst mal dahin kann.?? OK?
MikeFFM am 6. April 2009 13:54 Warum fragst Du das nicht den Anwalt selbst? Das ist Verhandlungssache, im Net wirst Du auch nichts darüber finden. Oder glaubst Du, ich kann für einen Anwalt eine Zahlungsvereinbarung mit Dir treffen?
gal211 am 6. April 2009 13:08 ...... es kommt aber auf das Delikt an (Verzug, Gefahr). Beide sollen schriftlich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. >Anwalt?
Bei der Polizei kannste keine Aussage selbst schreiben. Aber die Polizei protokolliert eh nur das, wie du deine Aussage machst. Am Ende wird dir das Geschriebene nochmals vorgelegt, dann kannst du es nochmals durchlesen und unterschreiben. Du unterschreibst ja eh nur , wenn du mit dem Prtokoll einverstanden bist.

Man braucht als beschuldigter gar keine Aussage machen.
wirkt sich aber meistens günstiger aus, wenn man das tut.
Nicht immer man kann sich da auch ganz schön selber in die Pfanne hauen. Als Beschuldigter würde ich immer einen Anwalt zu rate ziehen. Der kann einem dann sagen ob und welche Aussage man machen soll.

Erst mit einem Anwalt reden, sonst die Aussage bei der Polizei verweigern. Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt.
Nur Dein Anwalt bekommt Akteneinsicht. Deine Frau hat gem. § 52 StPO (Strafprozessordnung) ein Aussageverweigerungsrecht, weil ihr verwandt seid.
Du selbst wirst auf jeden Fall noch zur Vernehmung geladen und kannst dann Stellung nehmen. Du hast aber auch ein Aussageverweigerungsrecht, solltest Du Dich mit der Beantwortung einer Frage selbst belasten müssen. In diesem Fall brauchst du nichts dazu sagen; § 55 StPO (Strafprozessordnung)
Volker13 am 6. April 2009 13:01 letzteres ist völlig inkorrekt. § 55 StPO gilt nur für Zeugen und nicht für Beschuldigte.... Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Sorry, das stimmt. Volker hat Recht, ich bin dabei von Zeugenaussage ausgegangen.
Die Polizei nimmt die Aussage auf. Wenn du dir Stichpunkte machst ist das nicht schlecht.
Dein Anwalt bekommt Akteneinsicht - DU nicht. Allerdings wird dein Anwalt sich das Wichtige kopieren und dir zeigen.

Das steht ziemlich genau in der Einladung. Als Zeuge muss man vor der Polizei gar keine Aussage machen, aber beim Verhandlungstermin oder bei der Staatsanwaltschaft.
DH! Ein Anwalt ist bei so etwas dringend an zu raten