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Kann ich als Bafög - Empfänger noch zusätzlich Wohngeld beantragen?

gefragt von user55 am 11.02.2009 um 20:39 Uhr

Meine Miete beträgt 250 € und ich kriege einen Mietzuschuss von 72 €. Leider sehr wenig (Vater verdient zuviel - aber er möchte kein Unterhalt bezahlen). Bin ich berechtigt Wohngeld zu beantragen? Was gibt es noch für Möglichkeiten?

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anonym
beantwortet von gguenter am 12. Februar 2009 11:39
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Es gibt entweder bafög oder Wohngeld. Solltetst du "dem Grunde nach" kein Bafög bekommen, z.B. wegen nichterfüllung des §48 [Leistungsstnad nach dem dem 4. Semester],dann kannst du Wohngeld beantragen. Wenn du noch keine 21. Jahre bist dann kann dir das Jugendamt rechtlich bei deinen Eltern vertreten. Denn nach BGB §1601ff sind dir die Eltern Verpflichtet dich zu Unterstützen!!! Meistens hat auch der AStA oder das StuWe eine Rechtsberatung, die dir da weiterhelfen kann.


Martin180984
beantwortet von Martin180984 am 11. Februar 2009 20:43
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Ich bekomme Bab

ich glaube bei Bafög bekommst nichts mehr


anonym
beantwortet von nanine123 am 11. Februar 2009 20:42
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nein, wer bafög bekommt, der hat keinen anspruch auf wohngeld.

die einzige möglichkeit ist das du einen vorschussantrag auf unterhalt beim bafögamt stellst, die zahlen dir mehr und holen sich das geld von deinem dad wieder, so hab ichs mit meiner mom gemacht. aber achtung ist nicht wirklich gut für die allgemeine stimmung, allerdings hat meine mom auch keine auskünfte über ihr gehalt gegebeen, hat dein vater da was angegeben?

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 11. Februar 2009 20:45

Au weia... kann ich mir vorstellen, daß das nicht gut für die Stimmung ist...

Aber Bafög und Wohngeld schließen sich nciht aus, nur die Unterhaltspflicht der Eltern (d.h. sie hagben nach REchnung des AMtes genug, um dich zu unterstützen) macht da einen Strich durch die REchnung!

Kommentar von user55 am 11. Februar 2009 20:54

kann man die einkünfte einfach weglassen? wie wollen die dann berechnen??

ja er hatte was angegeben

Kommentar von nanine123 am 11. Februar 2009 20:57

nein, du musst bei der wahrheit bleien, wenn das amt das raus bekommt, dann streichen sie dir alles und wollen alles wieder haben. wenn dein dad nicht zahlt, dann musst du dir das einklagen. was anderes kannst du leider nicht tun. es steht überall das ein bafögempfänger keinen anspruch auf wohngeld hat. das amt wendet sich an deine eltern und das amt sollte man nicht so einfach ignorieren, meine mutter musste dem amt denn eben alles offen legen und dadurch wurde es berechnet

Kommentar von user55 am 11. Februar 2009 20:55

kann man die einkünfte einfach weglassen? wie wollen die dann berechnen??

ja er hatte was angegeben


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 11. Februar 2009 20:41
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Wohngeld kann man immer beantragen. Frage ist nur, ob man es bekommt.


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