Bei einem Girokonto kann ich ja Lastschriften zurückgeben, wenn ich meine, dass sie nicht berechtigt ist. Kann ich das bei meiner Kreditkarte auch?
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Aussage für Internetbuchungen: Für jede Abbuchung liegt die Beweislast beim Kreditkartenunternehmen. Haben Sie einen Beleg unterzeichnet, ist der Beweis grundsätzlich erbracht. Haben Sie jedoch keinen Beleg unterzeichnet – wie dies bei Einkäufen im Internet stets der Fall ist, muss der Betrag auf Wunsch des Kunden zurückgebucht werden. Grundlage hierfür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allerdings kann eine solche Reklamation sehr Zeit raubend sein.
Bitte schauen Sie folgende Thema an: Rechtsprobleme bei Zahlung mit Kreditkarte unter http://www.amazon.de/Rechtsprobleme-bei-Zahlung-mit-Kreditkarte/dp/3638684261
MfG
Hier gibt es nichts hinzuzufügen. Der Kampf um das Geld ist oft mühevoll, da sich die Kartengesellschaften sehr schwer tun und die Beweise für eine unrechtmäßige Buchung vom Kunden haben wollen.Also immer höllisch aufpassen. Vor allem im Internet. Sind die Kartendaten erst mal preisgegeben, sind sie schnell mal an der falschen Stelle gelandet.