Kann Gericht aerztliche Schweigepflicht aufheben?
In einem rechtsstreit geht es darum estzstelen, ob eine person dement war. Die Person ist schonverstorben und die behandelnden Aerzte wurden gerichtlicherseits um auskunft gebeten. Sie berufen sich auf ihre aerztliche Schweigepflicht ueber den Tod hinaus und fragen das Gericht, inwieweit sie Auskunft geben keonnen/duerfen/muessen. Es geht hier um finanzielle Belange, , nicht um Leib oder Leben, nicht um ein verbrechen etc, ist eine Zivilsache.. Was koennen/duerfen/muessen die Aerzte sagen, und wer entscheidet darueber?
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Ja das Gericht darf das, es muß nur einen antrag beim Bundesgerichtshof stellen.
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wenn ein dringender tatverdacht besteht ja
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 15.12.2011nein, mit Tatverdacht hat da nichts zu tun, es geht nur darum festzustellen, ob die betreffende person zurechnungsfaehig wr, als sie gewissenEntscheidungen getroffen hat.
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In was fuer Faellen tut ein Gericht sowas? Nur in verbrechensfaellen, oder auch zum beispiel bei erbfaellen?