Ist es tatsächlich so, dass freien Mitarbeitern in einer Agentur lt. Gesetz jederzeit mit sofortiger Wirkung grundlos gekündigt werden kann oder kann man im Vertrag auch wirksam trotz dieses Gesetzes Kündigungsfristen und Kündigungsgrüne wie bei festangestellten Arbeitnehmern vereinbaren?
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Vertraglich kannst du grundsätzlich alles vereinbaren. Aber ein freier Mitarbeiter ist eben nicht angestellt und wird (z.B. in den Medien) nur bezahlt, wenn seine Beiträge publiziert werden. Wenn nicht - dann eben nicht und er hat aus dem Titel "freier Mitarbiter" keinerlei Ansprüche. Daher muss da nichts extra gekündigt werden. es reicht, dass man keine Aufträge kriegt oder die Beiträge nicht zum Zuge kommen.

Wenn der Arbeitgeber mitmacht kannst Du alles vertraglich vereinbaren.
Man kann vertraglich alles vereinbaren, es ist daher auch ein Verweis auf die Kündigungsfristen und Kündigungsgründe aus einem Arbeitsverhältnis möglich.
genau! DH