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Kann freien Mitarbeitern lt. Gesetz grds. jederzeit gekündigt werden o. kann man anderes vertrg. vereinbaren?

gefragt von sansibar am 13.02.2008 um 13:03 Uhr

Ist es tatsächlich so, dass freien Mitarbeitern in einer Agentur lt. Gesetz jederzeit mit sofortiger Wirkung grundlos gekündigt werden kann oder kann man im Vertrag auch wirksam trotz dieses Gesetzes Kündigungsfristen und Kündigungsgrüne wie bei festangestellten Arbeitnehmern vereinbaren?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Februar 2008 13:14
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Vertraglich kannst du grundsätzlich alles vereinbaren. Aber ein freier Mitarbeiter ist eben nicht angestellt und wird (z.B. in den Medien) nur bezahlt, wenn seine Beiträge publiziert werden. Wenn nicht - dann eben nicht und er hat aus dem Titel "freier Mitarbiter" keinerlei Ansprüche. Daher muss da nichts extra gekündigt werden. es reicht, dass man keine Aufträge kriegt oder die Beiträge nicht zum Zuge kommen.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 13. Februar 2008 13:32

genau! DH


Mostwima
beantwortet von Mostwima am 13. Februar 2008 13:05
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Wenn der Arbeitgeber mitmacht kannst Du alles vertraglich vereinbaren.


anonym
beantwortet von justefix am 13. Februar 2008 13:11
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Man kann vertraglich alles vereinbaren, es ist daher auch ein Verweis auf die Kündigungsfristen und Kündigungsgründe aus einem Arbeitsverhältnis möglich.




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