... die Höhenverstellbarkeit meiner Scheinwerfer sozusagen ausgereizt ist? Das erfuhr ich am Montag in meiner Werkstatt. Das Licht ist richtig eingestellt, bedurfte also keiner Regulierung. Der Meister sagte aber, dass der Stellmechanismus "am Anschlag" ist und dass es sein kann, dass ich im September damit keinen TÜV mehr bekomme. Es gibt Autos von gleichen Baujahr, die haben überhaupt keine Höhenvorstellung für's Licht, die würden unter diesem Aspekt aber durchaus die neue TÜV-Plakette bekommen. Was für ein Nonsens ist das denn?

Wenn dein Auto eine Höhen-Verstellung hat, muss sie funktionieren (ist wie mit Nebelscheinwerfern als Zubehör und durchaus kein Nonsens). Allerdings ist es kein Problem, wenn sie funktioniert (wie bei dir) und nur am Anschlag ist; offensichtlich ist eine Leuchweite ja noch richtig eingestellt. Sonst lade mal deinen Kofferraum vor der HU auf, dann hebt sich das Fahrzeug hinten und deine Leuchtweiten-Regulierung hat wieder etwas Spielraum.
Alle am Fahrzeug eingebauten Teile müssen funktionieren. Daß Fahrzeuge gleichen Baujahr`s keine Höhenverstellung haben, ist doch nur ein anderes Ausstattungsmerkmal.

Wie kann es sein, dass die Einstellung an Anschlag angelangt ist? Wurde das Auto mal (unterschiedlich) tiefer gelegt?
Knowledge am 16. April 2008 14:47 Wahrscheinlich ist nur der Kofferraum voll...
Kann ich nicht nachvollziehen. Als ich ihn gekauft habe, hatte er Sportfelgen drauf. Weil ich darauf keinen Wert legte, habe ich sie dem Mechaniker überlassen und "normale" Räder genommen. Kann das der Grund sein?

wenn eine Lichtweitenregulierung eingebaut ist, muss diese auch funktionieren...

Mag sein, dass die Höhenverstellung am Anschlag ist.
Ich bin sicher dass die Scheinwerfer aber insegsamt anders justiert werden können.
Danke für den Tipp, zwei Säcke Zement sollten reichen, oder?
Das reicht allemal, wenn die Lampen zu tief strahlen (also unten am Anschlag stehen).