Ich habe heute gehört, dass ein PKW selbst startete, einen Bordstein hochfuhr, von einem Laternenpfahl gebremst wurde, dort noch etwas weiter ratterte und dann schließlich ausbrannte. Ein Kfz-Meister nennt eine falsche Überbrückung als Grund. Die Versicherung will nicht zahlen, weil es keinen Fahrer gibt.

Wenn der Wagen überbrückt wurde, waren Menschen im Spiel. Wenn Menschen im Spiel waren, kann man sie haftbar machen. Das weiß auch die Versicherung.
Ansonsten: Am 9.10.2007 wird Jaques Tati 100 Jahre alt. Zu ihm hätte die beschriebene Szene perfekt gepasst. Aber er war's leider nicht, da er nur 75 wurde.

Wie sollte eenn "durch eine Überbrückung" nachträglich ein Startvorgang ausgelöst werden? Man lädt da doch keinen Kondensator auf. Und das Wissen des "KFZ-Meisters" scheint mir eher von wenig Sachkenntnis getrübt, wenn der eine "falsche Überbrückung" auf ein selbstätiges Starten zurückführt (dazu ist immerhin eine recht hohe Leistung am Anlasser erforderlich); zumal er den Anfahrwiderstand gleich mit überwinden muss. Das Auto (und den "Meister") würde ich mir gern einmal ansehen.
Sorry, das Auto startete nicht selbst nach der Überbrückung, sondern erst Tage später. Der Kfz- Meister erzählte was von Plus und Minunspolen und man sollte Plus und Plus verbinden(an der Batterie), aber Minus nicht mit Minus, sondern mit was weiß ich wo.