Ich habe gegen meinen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt, weil bestimmte Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Jetzt hatte ich gestern vom Finanzamt einen Brief im Briefkasten, in dem mir "Verböserung" angedroht wurde, d.h. mir wurde gedroht, dass weitere Kosten aberkannt würden. Ist das überhaupt zulässig?
Nimm Deinen Einspruch zurück,dann kann Dir nix passieren. Verböserung ist definitiv zulässig!

Das Finanzamt kann verbösern, muß darauf hinweisen und Dir somit die Möglichkeit der Rücknahme des Einspruchs geben.
Dein Einspruch richtet sich nämlich nicht nur gegen DEN Punkt, gegen die Du Einspruch eingelegt hast, sondern gegen den gesamten Steuerbescheid, das ist immer so.
Aber Bange machen gilt nicht.
Lass mal vom Steuerberater prüfen, ob Dein Einspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Kannst natürlich auch hier mal den Punkt posten, gegen den Du Dich einspruchstechnisch gewandt hast.
Kriegst bestimmt ne Menge passender Kommentare
Jein, was aber nichts mit dem Einspruch zu tun hat, sondern, weil alles noch mal neu berechnet wird und man so zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

Wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts feststellt, daß er bei seiner Arbeit Einkünfte deinerseits falsch bewertet hat, kann ich mir das vorstellen.

nein, habe definitiv gelesen, dass man in diesem falle den einspruch zurueck ziehen kann!

Die Androhung ist selbstverständlich zulässig.
Man kann nochmal prüfen etwas genauer..

ja, bei einem Einspruch wird der Bescheid neu geprüft und es kann auch eine "Verböserung" eintreten.
Abhilfe: anstatt Einspruch Antrag auf schlichte Änderung stellen (und natürlich angeben, um was es sich handelt) - hier wird nur ein bestimmter Sachverhalt geprüft und evtl. geändert und es kann keine Verböserung geben
siehe auch: http://www.microsoft.com/germany/kleinunternehmen/aufgaben/unternehmen-leiten/fi...
Wenn du dir sicher bist, alles richtig angegeben zu haben, kannst du es auch auf einen Finanzgerichtsprozess ankommen lassen. Manchmal tricksen die nämlich auch und wollen mit der Androhung der Verböserung die Rücknahme des Einspruchs erzwingen und damit ihre persönliche Statistik als Sachbearbeiter gegenüber der Behördenleitung schönreden. Der Sachbearbeiter hat schliesslich alles daran zu setzen, zugunsten des Staates die maximale Steuer festzusetzen - und nicht den Bürger zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen und auf Steuernachforderungen zu verzichten.
das hört sich ja sehr merkwürdig an.. verböserung?? das ist ein fall für nen steuerberater.