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Kann es passieren dass man nach einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid mehr Steuern zahlen muss?

gefragt von himpidimpi am 30.11.2008 um 20:51 Uhr

Ich habe gegen meinen Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt, weil bestimmte Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Jetzt hatte ich gestern vom Finanzamt einen Brief im Briefkasten, in dem mir "Verböserung" angedroht wurde, d.h. mir wurde gedroht, dass weitere Kosten aberkannt würden. Ist das überhaupt zulässig?

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Steuern x 2.943 Einspruch x 60 Steuerbescheid x 40 Verböserung x 1

anonym
beantwortet von fuzzifuzz1 am 30. November 2008 20:55
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Nimm Deinen Einspruch zurück,dann kann Dir nix passieren. Verböserung ist definitiv zulässig!


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 1. Dezember 2008 09:55
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Das Finanzamt kann verbösern, muß darauf hinweisen und Dir somit die Möglichkeit der Rücknahme des Einspruchs geben.

Dein Einspruch richtet sich nämlich nicht nur gegen DEN Punkt, gegen die Du Einspruch eingelegt hast, sondern gegen den gesamten Steuerbescheid, das ist immer so.

Aber Bange machen gilt nicht.

Lass mal vom Steuerberater prüfen, ob Dein Einspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Kannst natürlich auch hier mal den Punkt posten, gegen den Du Dich einspruchstechnisch gewandt hast.

Kriegst bestimmt ne Menge passender Kommentare


anonym
beantwortet von carlotac1 am 30. November 2008 20:56
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Jein, was aber nichts mit dem Einspruch zu tun hat, sondern, weil alles noch mal neu berechnet wird und man so zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 30. November 2008 20:56
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Wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts feststellt, daß er bei seiner Arbeit Einkünfte deinerseits falsch bewertet hat, kann ich mir das vorstellen.


schapitz
beantwortet von schapitz am 30. November 2008 20:54
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nein, habe definitiv gelesen, dass man in diesem falle den einspruch zurueck ziehen kann!


GFliebtDich
beantwortet von GFliebtDich am 30. November 2008 20:53
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Die Androhung ist selbstverständlich zulässig.

Man kann nochmal prüfen etwas genauer..


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 30. November 2008 20:52
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Ja


antola61
beantwortet von antola61 am 1. Dezember 2008 14:01
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...


antola61
beantwortet von antola61 am 1. Dezember 2008 14:00
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ja, bei einem Einspruch wird der Bescheid neu geprüft und es kann auch eine "Verböserung" eintreten.

Abhilfe: anstatt Einspruch Antrag auf schlichte Änderung stellen (und natürlich angeben, um was es sich handelt) - hier wird nur ein bestimmter Sachverhalt geprüft und evtl. geändert und es kann keine Verböserung geben

siehe auch: http://www.microsoft.com/germany/kleinunternehmen/aufgaben/unternehmen-leiten/fi...


anonym
beantwortet von Rolfe am 30. November 2008 21:36
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Wenn du dir sicher bist, alles richtig angegeben zu haben, kannst du es auch auf einen Finanzgerichtsprozess ankommen lassen. Manchmal tricksen die nämlich auch und wollen mit der Androhung der Verböserung die Rücknahme des Einspruchs erzwingen und damit ihre persönliche Statistik als Sachbearbeiter gegenüber der Behördenleitung schönreden. Der Sachbearbeiter hat schliesslich alles daran zu setzen, zugunsten des Staates die maximale Steuer festzusetzen - und nicht den Bürger zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen und auf Steuernachforderungen zu verzichten.


anonym
beantwortet von eichhoernchen74 am 30. November 2008 20:53
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das hört sich ja sehr merkwürdig an.. verböserung?? das ist ein fall für nen steuerberater.


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