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Kann er vom Kaufvertrag eBay Waren noch nach Monaten zurücktreten?

gefragt von Schlo1973Schlo1973 am 02.07.2009 um 20:15 Uhr

Hallo!

Biete über eBay und auch hier vor Ort gewerblich (eigentlich nur damit ich die Steuern abführen kann, nicht weil ich ein großes Geschäft habe) Figuren an. Nun hat mich jemand vor längerer Zeit angeschrieben und zig Figuren bei mir bestellt. Da er die komplette Summe nicht auf einmal zahlen konnte, haben wir Ratenzahlung vereinbart. Nun hat er 2 Raten á 100 Euro bezahlt. Immer wieder war was anderes warum er die restliche Summe nicht zahlen konnte (Urlaub, Auto kaputt, Umzug und und und)....ich habe ihm immer wieder Zahlungsaufschub gewährt....

Nun zieht er wie gesagt in eine andere Wohnung und will seine Anzahlungen zurück und vom Kauf zurücktreten. Ich habe ihm angeboten ihm Figuren im Gegenwert der 200 Euro inkl. Versand zu schicken. Er besteht aber auf Rückzahlung.

Welche rechtliche Handhabe habe ich da? Ich möchte ihm das Geld nicht erstatten, kann ich ihm einfach Figuren einpacken und zuschicken? Also Figuren die er bestellt hatte und die ich seit Ende März für ihn reserviert habe und zwischenzeitlich auch anderweitig hätte verkaufen können.

Ich fühle mich ehrlich gesagt ein wenig verarscht von ihm...das hat man davon wenn man jemanden einfach mal so vertraut! Ärgere mich über meine Blödheit...

Wie gesagt, was kann ich da machen damit ich das Geld nicht erstatten muss.

Danke für Themenbezogene Antworten.

LG, Michaela

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eBay Verkauf x 17 Rücktritt Kauf x 1

anonym
beantwortet von AJay1 am 2. Juli 2009 20:22
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Meiner Meinung nach hat er nicht das Recht auf Rückerstattung. Es ist eine zweiseitige Willenserklärung erfolgt. Von einem Kaufvertrag kann man nur unter bestimmten Umständen zurücktreten. Aber eben nur dann, wenn er anfechtbar ist. Die von Ihnen beschriebene Situation weist aber in keinem Fall auf eine Anfechtbarkeit hin.

Sie haben, soweit ich das als Nicht-Jurist beurteilen kann, Anspruch auf die volle Summe.

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlo1973 am 2. Juli 2009 20:33

Danke!


britel
beantwortet von britel am 2. Juli 2009 20:19
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Ich würde ihm das Geld nicht erstatten und einen Anwalt einschalten!

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlo1973 am 2. Juli 2009 20:33

Danke!


Diana77
beantwortet von Diana77 am 2. Juli 2009 20:18
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Ich würde den Fall Ebay melden. Meiner Meinung nach ist er einen Kaufvertrag eingegangen und muss diesem nachkommen. Bei Ebay kann ein Käufer generell nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer dem zustimmt! Mit der Ratenzahlung hast Du Dir leider selbst ein Ei gelegt. Ich würde ihm aber an Deiner Stelle auch Figuren im Wert von 200 Euro zusenden und den Rest wieder zum Verkauf einstellen. Schildere den fall einfach Ebay, normalerweise bekommst Du innerhalb von 24 stunden Antwort.

Kommentar von Simple_avatar7smallSchlo1973 am 2. Juli 2009 20:32

Danke!


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 5. Juli 2009 16:09
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Die bisherigen Antworten schmeckten dem Fragesteller zwar, sind aber in diesem Zusammenhang falsch. So wie ich es verstanden habe, handelt der Verkäufer hier gewerblich und der Kaufvertrag kam per Bestellung zustande. In diesem Fall hat der Käufer ein Widerrufsrecht, von welchem er hier auch wirksam gebrauch gemacht hat.


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