gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann er mir einfach mein kind entziehen?

gefragt von lovemaus23 am 03.09.2009 um 22:06 Uhr

Habe eine tochter die 2 monate ist und wir haben geteiltes sorgerecht...wir leben jetzt getrennt und meine tochter lebt bei ihm....was ich nicht möchte ich möchte lieber das sie bei mir lebt...nur er gibt mir sie nicht...beim anwalt war ich auch schon aber habe das alles zurück gezogen weil er mich bedrängt hatte...wir hatten uns dann erstmal untereinander so geeinigt gehabt mit dem besuchen kommen und so...heute wollte ich sie wieder besuchen gehen dann hatten wir uns gestritten und er hat mich aus der wohnung geschmissen...und meinte das ich sie erstmal nicht mehr sehen darf...jetzt war das jugendamt die tage da gewessen und dort hat er was über mich erzählt denke ich mal was nicht stimmt...und er meinte das ich eh schlechte karten hätte...Könnte ich schlechte karten haben meine tochter zu bekommen? ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen meine eine ausbildung zur zeit nehme keine drogen oder habe auch keinerlei vorstrafen ... Danke schonmal für die antworten

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.061 sorgerecht x 609

anonym
beantwortet von Bertschy am 3. September 2009 22:08
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das kann er nicht, wenn nicht triftige Gründe dafür vorliegen. Ihr werdet Euch einigen müssen, meist wird das Kind, wenn es noch so klein ist aber sowieso erst mal der Mutter "zugeordnet", der Vater bekommt das Besuchsrecht. Ältere Kinder dürfen entscheiden wo sie leben möchten.

Kommentar von jumba am 5. September 2009 17:53

wie kommst du auf sowas? er hat fakten geschaffen

Kommentar von flipflop999 am 6. September 2009 12:24

er kann gar nichts "schaffen", typisch männliche Selbstüberschätzung, denkst du die Leute vom Jugendamt sind blind und kriegen nicht mit, was für ein brutaler Typ das ist?


anonym
beantwortet von Katzewanda am 3. September 2009 22:11
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohje, ich hätte mir mein Kind nie wegnehmen lassen. So ein kleines muss doch gestillt werden, braucht die Mutter, wegen der vorgeburtlichen Bindung... Hol Dir Dein Kind und wenn er DICH hindert, hol Dir Hilfe!(Anwalt, Eltern...Wie kann er Dein Kind holen?

Kommentar von lovemaus23 am 3. September 2009 22:28

wir wohnten zusammen und ich wollte mich trennen und sie mitnehmen aber das hatte er nicht erlaubt und dagegen möchte ich jetzt angehen

Kommentar von blaueFee am 6. September 2009 01:38

das hat er nicht erlaubt? wie kann er dir verbieten dein kind zu nehmen, wo gibts denn sowas, hol dir dein kind zurück, hol dir Hilfe, mobilisiere deine Eltern, freunde und hol dir dein Kind zurück, mit jedem tag wo du duldest dass er dir dein kind entzieht werden deine Chancen schlechter!!!!

Kommentar von jumba am 6. September 2009 10:25

blauefee: mach die augen auf er hat das gemeinsame sorgerecht mit ihr: anfangstext erste zeile steht das. er kann ihr das sehr wohl verbieten, vor allem wenn das kind bei ihm gemeldet ist u. er die ganzen sachen in seiner wohnung vom kind hat. er entzieht es nicht, er zieht das kind in den nächsten 20 jahren groß. sie selbst hat fakten geschaffen in dem sie das kind dort gelassen hat u. ihm sorgerecht gegeben hat. kein richter der welt wird dem sorgenden vater das kind jetzt wieder weg nehmen. das wäre auch nicht gut fürs kind da vater die bezugsperson ist u. die mutter für das baby eine fremde.

Kommentar von flipflop999 am 6. September 2009 12:12

sie hat ihm NICHT das Sorgerecht gegeben

Kommentar von jumba am 6. September 2009 12:51

dann hat er es eben so bekommen weil sie verheiratet sind. ist doch schnurps. sie sagt doch das sie gemeinsames sorgerecht haben flippi...das ändert dich sachlage nix. er hat ihr verboten das kind mitzunehmen aus der gemeinsamen wohnung. das ist sein recht. das is nun so.


Sanja2
beantwortet von Sanja2 am 3. September 2009 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nimm dringend Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf und stell deine Seite der Sache dar. Und dann nimm dir einen Anwalt und klage im Zweifel das Sorgerecht ein.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 3. September 2009 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kämpfe um dein kind wie eine löwin und setzte alle hebel in bewegung sie zurück zu bekommen. wenn er dich schlecht macht, muß er es erst einmal beweisen. nur wo würdest du das kind lassen wenn du arbeitest? würde mal persönlich zum jugendamt gehen.


sweetgirly12
beantwortet von sweetgirly12 am 3. September 2009 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

normalerweise ist das Jugendamt eher auf der seite der Mutter. geh nochmal zum Anwalt und wenn ihr im gericht wart,dann bekommst du höchstwahrscheinlich das kind zurück.


beate55
beantwortet von beate55 am 3. September 2009 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kannst Du nur übers Jugendamt und/oder über einen Anwalt klären. Wir kennen Deine Geschichte nicht. Lass Dich nicht einschüchtern es muss schon viel passieren bevor man einer Mutter ihr Kind vorenthält.


anonym
beantwortet von yildiz1 am 3. September 2009 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zuerste einmal, kann er dir gar nicht deine tochter wegnehmen (sorry aber typisch a...loch). habe genauso einen fall gerade hinter mir. bloß nicht aufgeben, kämpfe und glaube mir ER hat schlechte karten. sofern du dein kind nicht schlägst, es nicht verkümmert usw. kannst du dein kind erziehen und dein kind darf bei dir groß werden. geh SOFORT zum anwalt, wenn du das nicht tust, wirst du wirklich schlechte karten haben, denn mit sicherheit wird er immer wieder mit solchen aussagen kommen "jetzt wirst du sie mal nicht mehr sehen können", oder "es ist besser, wenn sie dich nicht mehr so oft sieht" usw.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 3. September 2009 22:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein 2 Monate altes Baby und lebt beim Vater? Das kann ich nicht verstehen. Den Rest muss das Gericht oder das Jugendamt klären, da ich die Umstände nicht kenne, aber mein Baby könnte mir niemand "aus dem Arm reissen".

Kommentar von jumba am 5. September 2009 17:54

was gibt es daran nicht zu verstehen? sie hat ihm sorgerecht gegeben u. somit ist es sein recht das kind einzubehalten. zumal es dort gemeldet ist. dort wird es sicher auch bleiben.

Kommentar von flipflop999 am 6. September 2009 12:26

hä? wo steht bitte, dass sie ihm das Sorgerecht gegeben hätte? Wenn er sie mit Gewalt aus der Wohnung schmeisst hat sie ihm gar nichts gegeben, das zeigt nur, dass er ein Typ ist, der alles nur mit Brutalität lösen kann, bei so einem wird das jugendamt das kind bestimmt nicht aufwachsen lassen, da kann sie ganz beruhigt sein. wer weiß, warum er noch seine kleine Tochter so gerne bei sich hat, 40% der Kindesmissbrauchsfälle gehn vom eigenen Vater aus...

Kommentar von jumba am 6. September 2009 12:48

Habe eine tochter die 2 monate ist und wir haben geteiltes sorgerecht..

da steht das in der allerersten zeile. das ist keine brutalität sondern sein recht. wenn es andersherum wäre, hätte sie sich doch das recht auch genommen ihn vor die tür zu setzen...das jugendamt bestimmt nicht wo das kind groß wird. die km muss erstmal einen anwalt beauftragen u. einen antrag ans familiengericht stellen auf übertragung des abr. die chancen sind allerdings sehr dünn gestreut, da er beweisen kann bis dato die alleinige alltagssorge getragen zu haben. das kind wird zu 99 prozent bei ihm leben bleiben. sie hat es ja da gelassen. sie hat ihm ncoh gsr gegeben. 60 % der kindesmissbrauchsfälle gehen von müttern aus darling. vor allem die kinder die direkt von den müttern nach der geburt vernachlässigt oder ermordet wurden, ausgesetzt oder erschlagen. kinder die verhungern mussten, kinder die zu tode geprügelt wurden...wie du sagtest die meiste gewalt in der richtung geht dann von frauen aus. richtig? so ein schwachsinn. väter u. mütter sind sich im missbrauchsverhalten absolut gleich u. die fälle sind statistisch nachprüfbar. lass doch mal die parolen. flippi recherchiere erstmal die rechtsprechungen genauer u. lesen hilft da sehr weiter. väter haben bei gsr dieselben rechte wie mütter. diese mutter hat halt falsch gehandelt an vielen stellen u. dafür muss sie nun konsequenzen tragen. wo ist die begründung das er nicht das kind erziehen kann? er muss ja wohl auch im babyurlaub sein mit dem kind.

Kommentar von flipflop999 am 6. September 2009 12:56

ja GETEILTES Sorgerecht, d.h. sie haben es BEIDE, hast du irgendwie Schwierigkeiten, die deutsche Sprache zu verstehen?

Kommentar von jumba am 17. September 2009 09:25

ich nicht aber du: gemeinsames sorgerecht heißt das er das kind bei sich behalten kann. warum sollte das bei gemeinsamen sorgerecht nur die frau können. hast du schwierigkeiten worte zu verstehen?


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 3. September 2009 22:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In dieser Sache würde ich zu einem Anwalt gehen, dort bekommst Du besseren Rat.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 3. September 2009 22:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nimm dir einen anwalt.


anonym
beantwortet von blaueFee am 6. September 2009 01:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieso ist das kind überhaupt bei ihm und nicht bei dir? Du hättest es ihm niemlas überlassen sollen. Gehe schnell zum Jugendamt und/oder zu einem Anwalt und lass dich von ihm nicht einschüchtern.

Kommentar von jumba am 6. September 2009 10:31

der vater hat das abr u. gemeinsames sorgerecht. sie kann gehen wohin sie will, aber wenn der vater es nicht will, dann darf sie das kind nicht mitnehmen. da hilft ihr keine polizei u. kein jugendamt. sie verlässt die wohnung in der vater u. kind gemeldet sind. mitnehmen darf sie es nicht. dann wäre sie dran wegen kindesentführung u. kindesentziehung. ich denke das weiß sie auch. das passiert wenn man dem partner gsr gibt.

Kommentar von blaueFee am 6. September 2009 10:42

ach ja, aber der vater darf ihr ihr eigenes kind vorenthalten, ja? du misst mit zweierlei Maß, mein Lieber!Er hätte sie dann auch nicht rauswerfen dürfen und ihr das kind entziehen gegen ihren Willen ist genauso Kindesentziehung!

Kommentar von jumba am 6. September 2009 11:08

sie ist gegangen oder wollte ausziehen. wenn es seine wohnung ist, dann ist es sein gutes recht sie vor die tür zu setzen. andersrum machst du es ja auch mit deinem typen...angenommen.

er hat das sorgerecht, er hat das abr. das kind ist in seiner wohnung gemeldet. ohne seine zustimmung kommt das kind dort nicht raus, ohne seine zustimmung wird das kind nicht umgemeldet. das sind fakten. sie hat ihm das kind dort gelassen. sonst wäre sie anders vorgegangen u. hätte die wohnung in seiner abwesenheit mit kind verlassen (selbst das funktioniert nicht ohne sein einverständnis.). das ist so wenn es gemeinsames sorgerecht gibt. er kümmert sich die ganze zeit, er betreut das kind, er füttert es u. ist da. sie geht arbeiten u. verdient den unterhalt für beide. wenn nötig mit zwei jobs. sorry aber das ist kein zweierlei maß. es ist halt nur ein vater der genau weiß welche rechte er hat u. der genau weiß was er will. für meine kinder habe ich asr u. für das letzte gsr, damit der kv in dtl. bleiben kann. aber ich habe die jeweiligen abr. das ist mir immer wichtig gewesen.

du musst eines lernen: väter haben heute dieselben möglichkeiten wie die mütter u. wenn ein vater sein kind will, dann holt er sich dieses auch. vor allem wenn die mutter nicht in der lage ist sich um sich u. kind zu kümmern. von daher bin ich der meinung solltest du aufhören so frauenlastig zu denken. du als angebliche erzieherin solltest wissend das ein kind nicht nur eine mutter braucht sondern auch einen vater. beide sind in der heutigen zeit gleich wichtig.

Kommentar von flipflop999 am 6. September 2009 12:14

wer sagt denn,dass es seine Wohnung ist, gehe erst mal davon aus, dass es die gemeinsame Wohnung ist. Aus der Frage ist keineswegs zu ersehen, dass die Mutter nicht in der Lage ist sich um das kind zu kümmern, sondern eher, dass sie vom Kindsvater in brutalster Weise behandelt worden ist.

Kommentar von jumba am 6. September 2009 12:52

es ist auch nicht ersichtlich das der vater sich nicht kümmern kann. er scheint es ja zu tun. sorry aber im notfall muss das ein gutachten im soregerechtsprozess klären. wenn beide erziehungfähig sind, dann wird es dort verbleiben wo kontinuität vorherrscht. das hat der vater gerade ausgebaut. kontinuität ist bei ihm nicht bei der km. warum ist sie brutal behandelt worden. sie schrieb nix von schlägen oder missbrauch ihr ggü. sie schrieb nur das er sie aus seiner whg. geworfen hat, weil sie gestritten haben u. das ist doch sein recht.


anonym
beantwortet von jumba am 5. September 2009 17:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er entzieht dir das kind nicht, du hast ja besuchsrecht u. wenn du dich nicht vernünftig benimmst dann wirft er dich halt raus. damit musst du lernen zu leben. du hast ihm das sorgerecht gegeben u. du hast das kind bei ihm gelassen. er hat fakten geschaffen u. betreut u. erzieht das kind. mit einer klage wirst du nicht durchkommen, chancen sind sehr schlecht für dich. er hat dieselben rechte die du vorher auch hattest. nun hat er die alltagssorge u. auch das abr. somit muss er dir das kind nicht geben. wenn er angst hat das du das kind entführen könntest oder ihm entziehst,dann wirst du es wohl einige zeit nicht zu gesicht bekommen. wie würdest du denn begründen warum das kind bei dir leben sollte? ist er weniger erziehungsfähig als du? warum aber hast du ihm dann das sorgerecht gegeben?

Kommentar von Missy83 am 5. September 2009 18:30

Und wiedermal wird mit einem Kind umgegangen als ob es ein Gegenstand oder gar ein Spielzeug zum "umtauschen" bzw zum hin & her reichen wäre! Da bekommt man doch brechreiz!!!!!!!


marijo2
beantwortet von marijo2 am 3. September 2009 22:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde sagen, geh erst mal zum Jugendamt und lass dich dort beraten. Erzähle frei heraus, worum es dir geht und was du möchtest. Im Zweifelsfall spricht man das Kind der Mutter eher als dem Vater zu!

Die können dir dort auch zur Not gute Anwälte vermitteln!

Toi Toi!

Kommentar von lovemaus23 am 3. September 2009 22:29

ja hoffentlich habe ich glück danke :)


anonym
beantwortet von Rock4Live am 3. September 2009 22:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dein kind kann dir keiner wegnehmen. das sorgerecht wird so iwe ich vermute bis auf weiteres ein gemeinsames sorgerecht bleiben. da dein kind den wohnsitz bei deinem ex hat, hast du das recht eine bestimmte zeit dein kind zu sehen. so wars zumidest bei meinem vater.


tinimini
beantwortet von tinimini am 3. September 2009 22:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du was anfängst mußt du das auch ganz durchziehen und nicht zwischendurch abbrechen.So denkt jeder das dir das nicht ernst genug ist.Und als allererstes solltest du an das Kind denken und wo es am besten aufgehoben ist.Wenn du eine Lehre machst,hast du dann die Zeit dich genug ums Kind zu kümmern ,oder wird es dann auch in Horten untergebracht?

Kommentar von lovemaus23 am 3. September 2009 22:30

ja wenn ich es jetzt alles nochmal mit dem anwalt machen gehe dann ziehe ich das alles ohne weiteres durch,,


anonym
beantwortet von rotius am 3. September 2009 22:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja da hilft wohl nur klagen...aber ich hoffe du hast keine leichen im keller sonst verlierst du das sorgerecht

Kommentar von blaueFee am 6. September 2009 01:34

so schnell geht das nicht, dass man einer Mutter das kind wegnimmt!

Kommentar von jumba am 6. September 2009 10:30

aber ist es besser einem vater sein kind wegzunehmen mit vollem sorgerecht u. aufenthaltsbestimmungsrecht. sorry aber du redest unsinn.

Kommentar von flipflop999 am 6. September 2009 12:18

finde nicht, dass sie Unsinn redet, die Mutter hat schließlich das kind geboren und 9 Monate in ihrem bauch getragen, was hat der vater getan außer 5 Minuten seinem Vergnügen nachzugehen?

Kommentar von jumba am 6. September 2009 12:55

ja und ? dann hat sie das eben getan. zu einer schwangerschaft u. einer geburt gehört doch keine große portion an mut oder besonderes können. das kann jede gesunde frau: schwanger werden u. austragen u. zur welt bringen. sie hatte auch nur fünf min. vergnügen. sie ist die austrägerin u. er kümmert sich halt jetzt um das kind u zieht es auf. wo ist dein problem in der hinsicht?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Namensänderung2

    Hat mein Bruder chancen sein 10 monate alten Sohn zu bekommen ?

    Sorgerecht des Vaters bei unehelichem Kind?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.