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Kann er fristlos kündigen?

gefragt von RamoniRamoni am 14.04.2009 um 13:45 Uhr

Mein Sohn arbeitet seit Februar 09 in Österreich. Hat hier eine Wohnung. Nun möchte er in eine günstigere Wohnung umziehen da sein Beschäftigungsverhältnis in Österreich voraussichtlich länger dauert. Er hat keinen schriftlichen Mietvertrag. Muss er die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten? Oder kann er auf Grund der besonderen Situation o.ä. fristlos kündigen?


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anonym
beantwortet von doris11 am 14. April 2009 13:46
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am besten mit dem Vermieter sprechen....manchmal sind die ganz Menschlich...!


anonym
beantwortet von markustheone am 14. April 2009 13:45
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Mietfrist ist einzuhalten ...


anonym
beantwortet von uli67 am 14. April 2009 13:46
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Könnte er wohl schon - ohne Mietvertrag. Würde ich aber fairerweise nicht machen.

Kommentar von Regenmacher am 14. April 2009 14:05

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten


SharPei87
beantwortet von SharPei87 am 14. April 2009 14:02
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wenn sich nichts auf eine "nette" Art und Weise machen lässt:

einfach Miete nicht zahlen. Dann kann er fristlos gekündigt werden. (war ein Tip von meinem Bekannten - Immobilienverwalter)

Ansonsten: Gibt es irgendwelche Kritikpunkte an der Wohnung, die einen sofortigen Auszug befürworten (zB starker Schimmelbefall, gefährdete Gesundheit, Sicherheitsmängel...) ?

Kommentar von guterwolf am 14. April 2009 18:12

Der Rat ist schlecht, denn die Miete muss er dann trotzdem nachzahlen plus etwaiger Mahnkosten etc.

Man kann mit dem VM reden bzw. ist ansonsten die Kündigungsfrist einzuhalten.

Kommentar von Simple_avatar2smallSharPei87 am 15. April 2009 11:34

wie gesagt es war ein Tip eines I.verwalters... Er hatte auch ein paar Paragrafen genannt, die man noch entgegenbringen konnte. Ich kann sie leider nicht nennen. Wenn die Whg i O ist ist es umso schwieriger was zu drehen, um anders/schneller raus zu kommen. Aber weil er keinen schriftlichen Mietvertrag hat denke ich auch nicht, dass der Vermieter irgendwas in der Hand hat und ihn Mahnkosten oder dergleichen aufzwingen kann. Er hat ja sogesehen keinen Nachweis, dass die Whg vermietet war. Oder gibts ein anderes Dokument, das es belegt? Sogesehen könnte er ja von heute auf morgen türmen. (verstehe nicht, wie man ne Whg vermieten kann ohne MV!?!)

Kommentar von A16628fe64aa8d697b992d715aaccaaesmallRamoni am 14. April 2009 20:28

So weit ich weiß ist die Wohnung ok. Naja wir werden sehen was sich machen lässt. Danke


anonym
beantwortet von kunni am 15. April 2009 10:13
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auch für einen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3 Monate Kündigungszeit. Ausziehen kann er selbstverständlich eher. Mit Vermieter reden, sehe hier nur die Möglichkeit der Kulanz.



SharPei87
beantwortet von SharPei87 am 15. April 2009 11:45
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habt ihr denn schonmal versucht einen Nachmieter zu finden? vllt wird das vom Vermieter akzeptiert und ihr müsst die letzten Monate nicht mehr zahlen.


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