Hallo,
habe heute eine Gutschrift auf meinem Geschäftskonto erhalten, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Wie buche ich diese jetzt?
Grüße

Das kann Dir doch sicherlich Deine Bank beantworten, von wem die Gutschrift kommt....

Entweder du buchst das Soll auf "ausserordetliche Gewinne" oder du musst die Kohle zwischenparken auf "Durchgangskonto Kreditoren". Verwendest du SAP?
Du kannst das Geld nicht einfach behalten. Wir haben bis zur Klärung das Konto 8000. Ansonsten frage bei der Bank nach, wem das Konto gehört. Wenn die Bank fit ist, stellt sie einen Kontakt her, sodass Du Dich mit dem Überweisenden in Verbindung setzen kannst.
coffey72 am 21. Juli 2009 11:06 Was ist denn das Konto 8000?
(SKR 03) Konto 'Erlöse' - allerdings buche ich darauf normalerweise nicht, sondern verwende Unterkonten

vielleicht solltest du beim "Einzahler" mal nachurgieren, ansonsten frag bei deiner Hausbank...
Wenn Du Onlinbanking machst, hast Du neben der Buchung einen Info-Punkt. Da mal draufklicken und da muß eigentlich der Absender mit div. Daten erscheinen. Wenn nicht die Bank fragen. Einfach verbuchen würde ich es nicht, denn sonst stimmen Deine Geschäftsbücher ja nicht. Kannst ja auch mal unter Deinen offenen Posten nachsehen, ob ein ähnlicher Betrag dabei ist.
Eben, da steht nix
Verstehe ich jetzt auch nicht, wenigstens der Absender der Bank müsste da stehen, denn dieser kommt doch automatisch, den kann man doch nicht einfach so verschwinden lassen. Würde auf jeden Fall die Bank kontaktieren, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ich mach mir doch aber nicht so viel Stress wegen paar Euros -.-
Kittymogul am 21. Juli 2009 11:10 Da passt das Finanzamt aber gewaltig auf. Jole dir doch einen Lohnbuchhalter
eine nicht zuzuordnende Zahlung würde ich auf "durchlaufende Posten" buchen und beim Absender anfragen, für welche Rechnung bzw. für was die Zahlung war. Unter Umständen wirst du gebeten, diese Zahlung zurückzuschicken. Du kannst diese aber auch auf dem Konto "durchlaufende Posten" stehen lassen und gucken, was passiert. Am Jahresende buchst du diese als außerordentlichen Gewinn einfach um.

Bis du den Betrag zuordnen kannst, bzw. der Betrag zurückgefordert wird. Im Bereich Forderungen ein Unterkonto führen - Bezeichnung könnte lauten: Anzahlung auf Forderung, durchlaufender Posten, Doppelzahlung. Dieser Posten verringert deine Forderungen. Auflösung bei Rückzahlung. Zweite Möglichkeit nach Verjährung ausbuchen, jedoch steuerfrei (keine USt. abführen) d.h. netto wie brutto, da kein Leistungsaustausch vorliegt.