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Kann eingehende Überweisung auf Geschäftskonto nicht zuordnen. Was machen?

gefragt von Artikulus am 21.07.2009 um 11:02 Uhr

Hallo,

habe heute eine Gutschrift auf meinem Geschäftskonto erhalten, die ich überhaupt nicht zuordnen kann. Wie buche ich diese jetzt?

Grüße


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NorbertPeter
beantwortet von NorbertPeter am 21. Juli 2009 11:02
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Das kann Dir doch sicherlich Deine Bank beantworten, von wem die Gutschrift kommt....


coffey72
beantwortet von coffey72 am 21. Juli 2009 11:03
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Entweder du buchst das Soll auf "ausserordetliche Gewinne" oder du musst die Kohle zwischenparken auf "Durchgangskonto Kreditoren". Verwendest du SAP?


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 21. Juli 2009 11:03
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Du kannst das Geld nicht einfach behalten. Wir haben bis zur Klärung das Konto 8000. Ansonsten frage bei der Bank nach, wem das Konto gehört. Wenn die Bank fit ist, stellt sie einen Kontakt her, sodass Du Dich mit dem Überweisenden in Verbindung setzen kannst.

Kommentar von 5e3f39f32ebd6d502b6825941254a58asmallcoffey72 am 21. Juli 2009 11:06

Was ist denn das Konto 8000?

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 21. Juli 2009 11:10

(SKR 03) Konto 'Erlöse' - allerdings buche ich darauf normalerweise nicht, sondern verwende Unterkonten


anonym
beantwortet von uli67 am 21. Juli 2009 11:02
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Auf Einnahmen?


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 21. Juli 2009 11:03
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vielleicht solltest du beim "Einzahler" mal nachurgieren, ansonsten frag bei deiner Hausbank...



anonym
beantwortet von ingridshaus am 21. Juli 2009 11:04
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Wenn Du Onlinbanking machst, hast Du neben der Buchung einen Info-Punkt. Da mal draufklicken und da muß eigentlich der Absender mit div. Daten erscheinen. Wenn nicht die Bank fragen. Einfach verbuchen würde ich es nicht, denn sonst stimmen Deine Geschäftsbücher ja nicht. Kannst ja auch mal unter Deinen offenen Posten nachsehen, ob ein ähnlicher Betrag dabei ist.

Kommentar von Artikulus am 21. Juli 2009 11:06

Eben, da steht nix

Kommentar von ingridshaus am 21. Juli 2009 11:12

Verstehe ich jetzt auch nicht, wenigstens der Absender der Bank müsste da stehen, denn dieser kommt doch automatisch, den kann man doch nicht einfach so verschwinden lassen. Würde auf jeden Fall die Bank kontaktieren, dann bist Du auf der sicheren Seite.


anonym
beantwortet von Artikulus am 21. Juli 2009 11:05
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Ich mach mir doch aber nicht so viel Stress wegen paar Euros -.-

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 21. Juli 2009 11:10

Da passt das Finanzamt aber gewaltig auf. Jole dir doch einen Lohnbuchhalter


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 21. Juli 2009 11:08
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eine nicht zuzuordnende Zahlung würde ich auf "durchlaufende Posten" buchen und beim Absender anfragen, für welche Rechnung bzw. für was die Zahlung war. Unter Umständen wirst du gebeten, diese Zahlung zurückzuschicken. Du kannst diese aber auch auf dem Konto "durchlaufende Posten" stehen lassen und gucken, was passiert. Am Jahresende buchst du diese als außerordentlichen Gewinn einfach um.


ameise99
beantwortet von ameise99 am 21. Juli 2009 11:09
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Bis du den Betrag zuordnen kannst, bzw. der Betrag zurückgefordert wird. Im Bereich Forderungen ein Unterkonto führen - Bezeichnung könnte lauten: Anzahlung auf Forderung, durchlaufender Posten, Doppelzahlung. Dieser Posten verringert deine Forderungen. Auflösung bei Rückzahlung. Zweite Möglichkeit nach Verjährung ausbuchen, jedoch steuerfrei (keine USt. abführen) d.h. netto wie brutto, da kein Leistungsaustausch vorliegt.


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