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Kann einen die Polizei dafür bestrafen?

gefragt von Cashy08Cashy08 am 18.01.2009 um 17:34 Uhr

Mein Vater hat etwas an der Schulter und ich schalte deshalb für ihn im Auto die Gänge, damit er seine Schulter nicht zu sehr be´lasten muss... (ich bin 13) abgesehen davon, dass die Polizei das wahrscheinlich nicht merkt wenn doch wäre es strafbar?

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Auto x 23.153 Polizei x 2.006

Ratte86
beantwortet von Ratte86 am 18. Januar 2009 17:36
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Ja, das wäre es! Wenn es so schlimm ist das er nicht mal schalten kann, darf er nicht Autofahren! Wenn da ein Unfall passiert, ich will gar nicht daran denken!

Kommentar von Moaxl am 18. Januar 2009 17:40

da muss ich zustimmen

da zahlt keine versicherung und ich will auch nicht wissen was noch soo auf ihn zukommt

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:53

Deine Antwort geht vollkommen an der Frage vorbei! Denn bei diesem Vorgang ist immernoch der Vater der Fahrzeugführer und -lenker und somit voll verantwortlich! Der Junge fährt ja nicht im Sinne des Gesetzes!

Kommentar von Drachentoeter am 19. Januar 2009 10:30

Was stört dich an der Aussage das das Strafbar ist? Natürlich macht sich der Vater strafbar und nicht Cashy08. Die Frage war aber nur ob das ganze strafbar ist und da ist die Antwort eindeutig ja.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 19. Januar 2009 10:27
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Das ist definitiv Verboten. Ich als Behinderter muss z.B. ein Fahrzeug fahren das ich alleine bedienen kann. Wenn der Fahre nicht in der Lage ist sein Kraftfahrzeug allein zu bedienen, darf er nicht fahren.

Das Beispiel mit dem Automatikgetriebe ist Blödsinn, bei einem Automatikgetriebe kann der Fahre das Fahrzeug alleine Bedienen und die Automatik ist nur eine technische Hilfe, was etwas ganz anders ist, als wenn neben mir einer Sitzt und schaltet.

Wenn man fährt obwohl man nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen, was anders ist es ja nicht wenn ich meinen Schaltwagen nicht selber schalten kann, dann mache ich mich Strafbar. Natürlich macht sich der Fahrer und nicht der Beifahrer strafbar.


anonym
beantwortet von Aspirin am 18. Januar 2009 17:37
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Ganz bestimmt, du darfst in keinster Weise in das Fahrgeschehen eingreifen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:48

Wenn Du dann mit dem beanstanden mal fertig bist, könntest Du den Gesetzestext, auf den Du Dich berufst, heraussuchen und hier veröffentlichen!

Kommentar von Aspirin am 18. Januar 2009 18:01

Wer behauptet, dass ich mich auf einen Gestzestext berufe? Bei mir reicht fuer diese Antwort ein klitze kleiner Funke Verstand, dazu muss ich keine Gesetzestexte studieren! Leider nicht bei allen so..

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 18:11

Dann läuft Dein Verstand aber in der StVO sowie in dem StVG vollkommen ins Leere! Denn in diesen beiden Gesetzen, die ja immerhin den Verkehr bei uns regeln, gibt es nicht einen Passus, der das verbietet! Und das ist im Falle eines Falles ausschlaggebend und nicht das, was Du zu wissen glaubst!

Kommentar von Eb7854ea03b06da1824a03f56615199csmallRatte86 am 18. Januar 2009 19:36

Das ist ja toll, heißt soviel wie, ich kann auch jemand anderes für mich Gasgeben lassen. Ok eher unrealistisch in Betracht darauf wo das gaspedal ist! Aber es ist genauso als wenn ich Gasgebe und mein Beifahrer anfängt für mich zu Lenken. Steht ja auch nirgens geschrieben das man das nicht darf! Wo kommen wir denn dahin wenn das jeder machen würde! Ausserdem verstehe ich nicht warum du unter jede Antwort deinen Standarttext schreibst, schließlich ist in alles Antworten immer wieder geschrieben worden das es vorboten ist und wenn ich mit nicht vollkommen irre, dann war das die Frage!!!

Kommentar von Drachentoeter am 19. Januar 2009 10:43

Leider ist in Fall eines Falles ausschlageben was ein Richter zu den ganzen meint, und du kannst sicher sein der wird das ganze bestimmt nicht unsanktioniert lassen.

Kommentar von Aspirin am 19. Januar 2009 13:15

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

II. Führen von Kraftfahrzeugen

  1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis

Der Gesetzgeber fragt nicht wer verantwortlich beim fuehren des Fahrzeuges ist, sondern wer ein Fahrzeug fuehrt bedarf einer Fahrerlaubnis. Ich bin Sicher dies gilt auch bei teilweiser fuehrung (schalten) eines Kraftfahrzeuges. Alles Klar!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:53

Deine Antwort geht vollkommen an der Frage vorbei! Denn bei diesem Vorgang ist immernoch der Vater der Fahrzeugführer und -lenker und somit voll verantwortlich! Der Junge fährt ja nicht im Sinne des Gesetzes!

Kommentar von E906a74e12ec86a11401a729939d27adsmallCashy08 am 19. Januar 2009 17:03

meinst du mich mit Junge? ich bin ein Mädchen..aber trotzdem danke für eure Antworten

Kommentar von Drachentoeter am 20. Januar 2009 08:40

Wieso? Es geht nur um die Frage ob das strafbar ist und nicht darum wer Bestraft wird. Bestraft wird natürlich der Fahrzeugführer und nicht das Kind das neben ihm sitzt


JackRyan
beantwortet von JackRyan am 18. Januar 2009 17:36
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Nicht nur Strafbar auch Gefährlich!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:53

Deine Antwort geht vollkommen an der Frage vorbei! Denn bei diesem Vorgang ist immernoch der Vater der Fahrzeugführer und -lenker und somit voll verantwortlich! Der Junge fährt ja nicht im Sinne des Gesetzes!

Kommentar von Drachentoeter am 20. Januar 2009 08:37

siehe Kommentar weiter oben


anonym
beantwortet von athuer am 19. Januar 2009 19:24
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Erstens macht sich der jenige der schaltet zum Sozius (oder wird dazu gemacht) zweitens ist dein Vater lt. dem StGB körperlich nicht in der Lage ein Fzg. zu lenken. Wer einen anderen oder eine Sache von bedeutendem Wert schädigt oder auch nur gefährdet, usw.

Also ganz einfach da dein Vater keinen geistigen Mangel aber einen körperlichen darf er nicht autofahren und du darfst beim besten Willen nicht schalten, das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen dem Schalten oder dem lenken oder bremsen o.ä. sollte ein Unfall passieren wird deinem Vater allerhöchstwahrscheinlich der Führerschein erst einmal abgenommen, da ihm neben den körperlichen Mängel auch charakterische Mängel angerechnet werden können, da er aus solcher Sicht nicht in der Lage ist ein Fzg. zu führen. Soweit mal die Gesetzeslage und die Rechtssprechung die mir gerad ausm Stegreif einfallen.


gobama
beantwortet von gobama am 18. Januar 2009 17:36
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Warum? Gänge schalten ist nicht verboten!

Kommentar von Aspirin am 18. Januar 2009 17:38

sobald der Motor laeuft schon!

Kommentar von 876b25f11a7333a3745cdb9107c5c3f4smallgobama am 18. Januar 2009 17:39

Wo steht das?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:53

Deine Antwort geht vollkommen an der Frage vorbei! Denn bei diesem Vorgang ist immernoch der Vater der Fahrzeugführer und -lenker und somit voll verantwortlich! Der Junge fährt ja nicht im Sinne des Gesetzes!


anonym
beantwortet von Tetschee am 18. Januar 2009 17:34
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auf jeden fall

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:52

Deine Antwort geht vollkommen an der Frage vorbei! Denn bei diesem Vorgang ist immernoch der Vater der Fahrzeugführer und -lenker und somit voll verantwortlich! Der Junge fährt ja nicht im Sinne des Gesetzes!


anonym
beantwortet von fastlink am 12. Juni 2009 09:56
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Und noch eine kleine Kleinigkeit, die Polizei bestraft nicht.

Bestrafen bedeutet, eine Strafe in seiner Höhe festzulegen und verhängen, das tut zunächst die Staatsanwaltschaft und vornehmlich zuletzt das Gericht. In Sachen Bußgeld (Strafzettel) sind das die Polizeibehörden, welche die Buße (nicht Strafe) festzulegen haben, bei Widerspruch letztlich auch das Gericht.

Die Polizei ist ein VOLLZUGSDIENST, sie vollziehen vor allem Anordnungen im Rahmen ihrer Vorschriften, die Anordnungen selbst stammen nicht von der Polizei sondern die Polizei hat den Anordnungen der übergeordneten Behörden und Organe Folge zu leisten und diese durchzuführen, nicht mehr und nicht wehniger.


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 21. Februar 2009 13:04
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Hi Cashy08,

... sehr aufschlussreich die bisherigen Antworten, und dennoch gilt:

"Wer ein Fahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis!" Damit ist eigentlich alles gesagt. Wenn der Beifahrer nun während der Fahrt ins Lenkrad greift und lenkt, führt er das Fahrzeug. Hat er keinen Führerschein, dann fährt er (oder sie) ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Das ist strafbar und kann einiges an rechtliche Folgen nachsichziehen. Wenn beim Griff ins Lenkrad nun etwas passiert (Behinderung, Gefährdung oder Unfall) dann begeht der Beifahrer auch noch eine Strassenverkehrsgefährdung. Der Fahrer wäre an allen Delikten des Beifahrers in Form der Beihilfe (oder gar Anstiftung) daran beteiligt.

Auch wenn der Beifahrer (sächlich gesehen) erst 13Jahre alt wäre, eine Anzeigenerstattung gegen ihn wird auf jeden Fall erfolgen, eine Verurteilung der Straftatbestände (nicht Ordnungswidrigkeiten) wird sich dann auf den Fahrer oder Erziehungsberechtigten alleine erstrecken. Die weiteren Folgen (Führerscheinstelle, Versicherungsschutz, Regressforderungen) mag ich hier nicht weiteres ausführen, die kämen auch noch dazu.

Also lange Rede kurzer Sinn.

Beifahrer weg vom Steuer und Schnauze halten, oder man hat einen Führerschein, ist nüchtern und sitzt auf dem Fahrersitz.

IdS

MrDirekt


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 18. Januar 2009 17:36
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Ich glaube nicht, denn ein Automatikgetriebe ist auch nicht strafbar.

Kommentar von Aspirin am 18. Januar 2009 17:40

wer behauptet denn sowas?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 18. Januar 2009 17:41

Richtig! Denn dann müßte das Automatikgetriebe bei einer Fehlschaltung auch verklagt und eingebuchtet werden! lach

Kommentar von Drachentoeter am 19. Januar 2009 10:35

Wenn ein Automatikgetriebe sich verschaltet, was gleichbedeutend mit eine Getriebeschaden wäre ist das ein technischer defekt, wenn sich dein Beifahrer verschaltet ist das menschliches Versagen. Als Fahrzeugführer muss ich alleine in der Lage sein ein Fahrzeug zu führen, bin ich das nicht dann darf ich nicht fahre.

Kommentar von Aspirin am 19. Januar 2009 18:10

Dem stimm ich zu!DH


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