
Wenn sie Dich des "Schwarzsehens oder -hörens" überführt haben, dann gnade Dir Gott.

wolle59 am 8. Januar 2009 00:58 Klare Aussage .DH
wie wollen die es wirklich raus finden? Sie dürfen ja die Wohnung nicht betreten.
Marple am 8. Januar 2009 01:00 die fahren mit Messfahrzeugen vor Deine Tür - dann haben sie Dich!
1hoss43 am 8. Januar 2009 01:02 Sorry, aber das ist Blödsinn!
Das halte ich für ein Gerücht
Marple am 8. Januar 2009 01:19 Klar, die Messwagen fahren nicht einfach so herum und stellen sich vor Häuser.
Aber die Post (Bundesnetzbehörde) hat schon noch Messwagen, mit denen sie sehr wohl feststellen kann, in welchem Haus/Zimmer ein Sender(Empfänger) steht!
Allerdings sind die Geräte sehr teuer und werden auch nur sehr gezielt eingesetzt.
Die Spiegelfrequenzen, die beim Empfang entstehen, können mit diesen Funkmesswagen vor der Tür aufgenommen werden!
theoretischer blödsinn, schon mal was von grundrechten gehört?
hat dir das ein gez-vertreter erzählt?
Wenn du schon Jahre lange nicht angemeldete Rundfunkgeräte bereithälst und die es feststellen? Na sagen wir so du kannst eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 1000 EUR bekommen und wenn du dich danach weithin weigerst zu zahlen dann ja.

Natürlich du benutzt eine Leistung die du nicht bezahlst
Nein. Sie kann niemanden verklagen. Nur die Rundfunkanstalten können rechtliche Maßnahmen einleiten. Sie können versuchen, dich zur Auskunft zu zwingen, falls es Anhaltspunkte gibt, dass du Rundfunkgeräte hast. Bist du schon angemeldet, aus welchen Gründen auch immer, dann haben sie's nicht nötig zu klagen. Gebührenbescheid reicht. Legt man keinen Widerspruch ein, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wird der Widerspruch abgelehnt, muss man selbst klagen.

Aber hallo, ja.
die GEZ kann nur drohen, und meist reicht das auch schon für den dummen ottonormalbürger !!

Die Gebühren der Rechtlich öffentlichen Rundfunkanstalten sind durch Gesetz festgelegt. Die GEZ ist keine Behörde, sondern eine Institution, die im Auftrage der Landesrundfunkanstalten die Gebühren für diese einzieht. Diese habe auch das Recht Versäumniszuschläge einzuzeihen, das kann also auch die GEZ tun. Wenn Du die Gebühren nciht zahlst, werden die natürlich Dich verklagen können.
Hier kannst Du die Gesetze und Verordnungen nachlesen:
klagen kann jeder. recht gibt es nur mit beweisen.
da hier soviel schwachsinn steht kommentiere ich mich mal selbst. "schwarzsehen" ist eine ordnungsidrigkeit und die gez in der beweislast.

NAJA ... guter rechtschutz mit genialen Anwalt könnte das ganze dann gegenwirken allerdings solltest du dann keine Satanlage haben sonst wirds problematisch mit der Beweisauflage.

nur wenn man Fernseher, Radio oder Computer mit Internet besitzt

zuerst mal müssen die in deine wohnung und dat dürfen die nicht!! muahaha