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Kann einen die GEZ wirklich verklagen wenn man nicht bezahlt?

gefragt von oslooslooslooslo am 08.01.2009 um 0:57 Uhr
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GEZ x 757

Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 8. Januar 2009 00:58
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Wenn sie Dich des "Schwarzsehens oder -hörens" überführt haben, dann gnade Dir Gott.


Marple
beantwortet von Marple am 8. Januar 2009 00:57
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ja

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 8. Januar 2009 00:58

Klare Aussage .DH

Kommentar von Simple_avatar9smalloslooslo am 8. Januar 2009 00:58

wie wollen die es wirklich raus finden? Sie dürfen ja die Wohnung nicht betreten.

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. Januar 2009 01:00

die fahren mit Messfahrzeugen vor Deine Tür - dann haben sie Dich!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 8. Januar 2009 01:02

Sorry, aber das ist Blödsinn!

Kommentar von Simple_avatar9smalloslooslo am 8. Januar 2009 01:03

Das halte ich für ein Gerücht

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. Januar 2009 01:19

Klar, die Messwagen fahren nicht einfach so herum und stellen sich vor Häuser.

Aber die Post (Bundesnetzbehörde) hat schon noch Messwagen, mit denen sie sehr wohl feststellen kann, in welchem Haus/Zimmer ein Sender(Empfänger) steht!

Allerdings sind die Geräte sehr teuer und werden auch nur sehr gezielt eingesetzt.

Die Spiegelfrequenzen, die beim Empfang entstehen, können mit diesen Funkmesswagen vor der Tür aufgenommen werden!

Kommentar von tiboo am 8. Januar 2009 01:21

theoretischer blödsinn, schon mal was von grundrechten gehört?

Kommentar von tiboo am 8. Januar 2009 01:19

hat dir das ein gez-vertreter erzählt?

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 8. Januar 2009 01:24

musst nicht glauben, aber ich weiß es ...

Kommentar von tiboo am 8. Januar 2009 01:28

völlig egal, mit der gez hat das nichts zu tun.

Kommentar von DaDomsen am 8. Januar 2009 01:31

lol marple, du erzählst nen schwachsinn !!!


anonym
beantwortet von NicciNicoletta am 8. Januar 2009 21:06
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Wenn du schon Jahre lange nicht angemeldete Rundfunkgeräte bereithälst und die es feststellen? Na sagen wir so du kannst eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 1000 EUR bekommen und wenn du dich danach weithin weigerst zu zahlen dann ja.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 8. Januar 2009 11:42
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Natürlich du benutzt eine Leistung die du nicht bezahlst


anonym
beantwortet von nofun am 8. Januar 2009 07:34
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Nein. Sie kann niemanden verklagen. Nur die Rundfunkanstalten können rechtliche Maßnahmen einleiten. Sie können versuchen, dich zur Auskunft zu zwingen, falls es Anhaltspunkte gibt, dass du Rundfunkgeräte hast. Bist du schon angemeldet, aus welchen Gründen auch immer, dann haben sie's nicht nötig zu klagen. Gebührenbescheid reicht. Legt man keinen Widerspruch ein, kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wird der Widerspruch abgelehnt, muss man selbst klagen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. Januar 2009 01:16
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Aber hallo, ja.

Kommentar von DaDomsen am 8. Januar 2009 01:33

die GEZ kann nur drohen, und meist reicht das auch schon für den dummen ottonormalbürger !!


Smash
beantwortet von Smash am 8. Januar 2009 01:07
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Die Gebühren der Rechtlich öffentlichen Rundfunkanstalten sind durch Gesetz festgelegt. Die GEZ ist keine Behörde, sondern eine Institution, die im Auftrage der Landesrundfunkanstalten die Gebühren für diese einzieht. Diese habe auch das Recht Versäumniszuschläge einzuzeihen, das kann also auch die GEZ tun. Wenn Du die Gebühren nciht zahlst, werden die natürlich Dich verklagen können.

Hier kannst Du die Gesetze und Verordnungen nachlesen:

http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/index_ger.html


anonym
beantwortet von tiboo am 8. Januar 2009 01:04
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klagen kann jeder. recht gibt es nur mit beweisen.

Kommentar von tiboo am 8. Januar 2009 01:10

da hier soviel schwachsinn steht kommentiere ich mich mal selbst. "schwarzsehen" ist eine ordnungsidrigkeit und die gez in der beweislast.


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 8. Januar 2009 01:00
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ja


holsch
beantwortet von holsch am 8. Januar 2009 00:59
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wenn Du die öffentlichen nutzt,nicht bezahlst... ja

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 8. Januar 2009 01:02

Falsch! Die Gebührenpflicht beginnt schon mit dem Besitz eines Empfangsgerätes und dieses muß noch nicht mal empfangsbereit sein!

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 8. Januar 2009 01:11

Auch falsch. Wenn es damit möglich ist, Medien zu empfangen.


007dani007
beantwortet von 007dani007 am 8. Januar 2009 00:59
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NAJA ... guter rechtschutz mit genialen Anwalt könnte das ganze dann gegenwirken allerdings solltest du dann keine Satanlage haben sonst wirds problematisch mit der Beweisauflage.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. Januar 2009 00:59
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Ja, die verstehen da keinen Spaß!


Cabra
beantwortet von Cabra am 8. Januar 2009 00:58
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nur wenn man Fernseher, Radio oder Computer mit Internet besitzt


anonym
beantwortet von skone am 8. Januar 2009 00:58
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Sie kann


eizzim
beantwortet von eizzim am 8. Januar 2009 00:58
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zuerst mal müssen die in deine wohnung und dat dürfen die nicht!! muahaha


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 8. Januar 2009 00:58
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Warum nicht.Deutschland ist ein Rechtsstaat


112233445566
beantwortet von 112233445566 am 8. Januar 2009 00:58
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jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa


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