Kann es einen Grund geben, dass einem Nachkommen der Pflichtteil verwehrt werden kann?

Das gibt es schon - z. B. wenn ein Erbe dem Erblasser mal ans Leben wollte oder so. Sind aber extreme Ausnahmefälle.

Ja, wenn z.B. nach dem Leben getrachtet wird, oder der Erbe sich unsittlich verhält.

Nur in Extremfällen, z.B. wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben trachtet.

Wenn er ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat z.B..
Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge sind in § 2333 BGB geregelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html