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Kann einem gesetzlichen Erben der Pflichtteil entzogen werden?

gefragt von power07 am 02.05.2009 um 23:34 Uhr

Kann es einen Grund geben, dass einem Nachkommen der Pflichtteil verwehrt werden kann?

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Erbrecht x 573 Erben x 280 Pflichtteil x 134 entzogen x 1

teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 2. Mai 2009 23:36
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Das gibt es schon - z. B. wenn ein Erbe dem Erblasser mal ans Leben wollte oder so. Sind aber extreme Ausnahmefälle.


Papppi
beantwortet von Papppi am 2. Mai 2009 23:36
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Ja, wenn z.B. nach dem Leben getrachtet wird, oder der Erbe sich unsittlich verhält.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 2. Mai 2009 23:38
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Nur in Extremfällen, z.B. wenn der Erbe dem Erblasser nach dem Leben trachtet.


valentine41
beantwortet von valentine41 am 2. Mai 2009 23:35
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Wenn er ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat z.B..


anonym
beantwortet von Kalima am 5. Mai 2009 22:29
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Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge sind in § 2333 BGB geregelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html


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