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Kann einem ein angekündigtes Geburtstagsfest vom Vermieter untersagt werden?

gefragt von julchen am 21.08.2007 um 12:51 Uhr

2-3 Mal im Jahr schmeißen mein Freund und ich eine Party. Immer an unseren Geburtstagen und manchmal noch ein Grillfest im Sommer. Wir kündigen das auch vorher im Haus an und bisher gab es keine Probleme. In diesem Jahr kam ein Brief vom Vermieter, der uns auffordert in diesem Jahr von weiteren "Feten" Abstand zu nehmen. Zwei Mieter hätten sich bei ihm beschwert. Ich möchte jetzt keinen Stress mit unserem Vermieter, da wir eigentlich ein gutes Verhältnis haben. Aber ich möchte auch nicht, dass mein Freund auf seine Geburtstagsparty verzichtet. Ich glaube nicht, dass er uns das verbieten kann, aber blöd ist die Situation allemal.

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Wohnen x 7.316 Mietrecht x 3.897 Party x 2.576 Stress x 1.396 Beschwerde x 177 Ankündigung x 3

schurke
beantwortet von schurke am 21. August 2007 12:53
21x
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Das Feiern kann Euch Euer Vermieter nicht verbieten. Ihr müsst halt den erlaubten Lärmpegel einhalten.


dock69
beantwortet von dock69 am 21. August 2007 12:59
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Also es liegt hier nicht am Feiern, sondern am Lärm, denn eine Party kann der VErmieter nicht verbieten. Wenn in einem Haus 20 Mietparteien wären und jeder 3 Tage im Jahr Halligalli macht, gäbe es 2 Monate Lärm pro Jahr im Haus. Das wäre nicht gut. Wenn feiern bei Euch gleichbedeutend mit Lärmbelästigung ist, solltet Ihr vielleicht auswärts feiern oder einen Partyraum mieten.


Heartlight
beantwortet von Heartlight am 21. August 2007 12:56
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Ihr habt ein gutes Verhältnis zu eurem Vermieter und er schreibt euch trotzdem so einen Brief??? Naja...

Also verbieten kann er das Feiern grundsätzlich nicht, aber ganz wohl wär's mir da wohl nicht in meiner Haut.

Wie wär's mit einem Sonntags-Bruch??

Da is dann bis nachmittag Ruhe und ihr könnt trotzdem jede Menge Spaß haben.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 21. August 2007 13:23
1x
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Ich habe es immer so gehandhabt, dass ich die anderen Mieter einfach eingeladen habe.


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