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Kann einem bei zu hoher Promille beim Fahrradfahren der Führerschein entzogen werden?

gefragt von oliviervd am 28.05.2008 um 11:57 Uhr

Dass man Probleme mit der Polizei bekommt, wenn man mit über 1,6 Promille Fahrrad fährt, ist klar. Habe gehört, dass einem jetzt auch noch der Führerschein weggenommen werden kann. Stimmt das?


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 28. Mai 2008 11:58
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Ja - wer betrunken ein Fahrzeug - Fahrrad - steuert, verliert den PKW-Führerschein.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 28. Mai 2008 12:41

Und wer stockbesoffen rumlatscht eventuell ebenfalls. :-)


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 28. Mai 2008 11:59
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Ja, das stimmt, weil man alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 28. Mai 2008 12:00
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ja, mit dem fahrrad nimmst du am starßenverkehr teil, zum glück.


anonym
beantwortet von Rolfe am 28. Mai 2008 12:06
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Ab 1,6 Promille ist eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad strafbar. Das Urteil wird dann der Führerscheinstelle zugeleitet, die eine MPU anordnet. Sollte diese nicht bestanden werden, folgt der Fahrerlaubnisentzug auf verwaltungsrechtlichem Wege. Im Strafurteil selbst wird bei Fahrrad-Sündern kein Fahrerlaubnisentzug angeordnet, weil das auf strafrechtlichem Weg nur bei Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen möglich ist (§ 69 a StGB).


anonym
beantwortet von sweetymo am 28. Mai 2008 12:08
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Gibts gerade aktuelle Rechtsprechung zu. Derjenige der ab der besagten Grenze noch mit dem Fahrrad unterwegs ist muss mit einem Entzug rechnen. So eine Fahrt weckt schon Zweifel an der Eignung einen PKW zu führen. Man muss unfähig sein, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Fahrzeugen trennen zu können. Gutachten ist erforderlich über die Änderung des Tinkverhaltens. (Bundesverwaltungsgericht Aktenzeichen 3 C 32.07)





Berserker
beantwortet von Berserker am 28. Mai 2008 12:14
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Ja, Pappe weg, Punkte in Flensgurg, Brieftasche Leer.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2smallHoss Cartwright am 28. Mai 2008 13:05

DH! Kurz und treffend auf den Punkt gebracht!


Baiana
beantwortet von Baiana am 28. Mai 2008 11:59
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Ja. Unter Alkoholeinfluss ist man nicht mehr berechtigt, am Strassenverkehr teilzunehmen. Gilt auch für Radfahrer. Tut man es doch und wird erwischt, kommt es zu Konsequenzen: Führerscheinentzug und Punkte.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 28. Mai 2008 12:01

vlaruu
beantwortet von vlaruu am 28. Mai 2008 12:06
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wenn du noch einen hast, ja.


tradaix
beantwortet von tradaix am 28. Mai 2008 13:10
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Führerscheinentzug droht - Alkohol auf dem Rad | n-tv.de 22.05.2008

Nach Ansicht der Richter kann bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Gefahr bestehen, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt. Damit setzten sich die Behörden aus Potsdam gegen einen 41-Jährigen durch. Der Brandenburger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,09 Promille. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte er sich (Az.: BVerwG 3 C 32.07).

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Mann im August 2007 noch Recht gegeben. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter jetzt auf. Laut Gesetz bestünden bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Deshalb sei in einem medizinisch-psychologischen Gutachten zu klären, ob diese Gefahr bei dem jeweils Betroffenen bestehe. Zu beachten seien Vorgeschichte und Persönlichkeit. Im vorliegenden Fall hatte das Gutachten dem Mann abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend trennen zu können.

> Ergänzend: Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger

http://fuehrerschein.blogspot.com/2007/02/fahrverbot-fuer-fugnger.html


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 28. Mai 2008 12:06
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Jedem zu stark alkoholisierten Verkehrsteilnehmer kann der Lappen entzogen werden!


(nach-) Denker
beantwortet von (nach-) Denker am 28. Mai 2008 12:27
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Eindeutiges JA!

Sogar als Fußgänger trägst Du eine (Teil-) Verantwortung für Unfälle, die durch Trunkenheit im öffentlichen Verkehrsraum entstehen. Rennst Du z.B. im Suff in eine Bimmel, betrittst die Fahrbahn oder kippst vom Bordstein, wirst Du haftbar gemacht.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 28. Mai 2008 12:57
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Ja natürlich du bist auch Verkehrsteilnehmer.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 1. Juni 2008 18:46
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Ja, das stimmt. Auch mit dem Fahrrad bist Du ein ganz "normaler" Verkehrsteilnehmer.




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