AJWhv am 28.03.2008 um 20:56 Uhr
Unsere Wohnnungsbaugesellschaft ist wieder mal ganz lustig am Miete erhöhen und schreibt in Ihrem Schreiben >Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass wir nach den Vorschriften des BGB bei nichterteilter bzw. nicht fristgemäßer Zustimmung nur die Möglcihkeit haben, Ihre Zustimmung durch das Gericht ersetzen zu lasse.< Ist das Überhaupt rechtens? Dürfen die das so einfach? Oder ist das eine Taktik zum einschüchtern der Mieter? Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen

Ja, es ist möglich, eine Zustimmung zur Mieterhöhung einzuklagen. Oder aber vor Gericht damit abgeschmettert zu werden. Das Gericht kann aber nicht für Dich zustimmen, sondern urteilt nur.

Ich denke mal,das Beste ist, Du erkundigst Dich beim Mieterbund. Und schau mal in den Mietspiegel, wenn die Erhöhung im Rahmen liegt, kannst Du nichts dagegen machen.

Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kann durch das Gericht ersetzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Miete erhöht werden darf, erfüllt sind.