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Kann eine Werkstatt etwas machen ohne dass man ihr den Auftrag erteilt hat?

gefragt von kathis1989kathis1989 am 15.10.2008 um 22:22 Uhr

Mein Freund hat seinen Roller heute zur Werkstatt gebracht weil sein blinker nicht merh geblinkt hat! Als er es wieder abgeholt hat, haben die zu ihm gesagt, dass die gleich die Inspektion die man nach einem Monat bei einem neu gekauften Mofa macht, mitgemacht! Er soll jetzt 120€ zahlen, ohne dass er der Werkstatt den Auftrag erteilt hat!! Er wollte es eigentlich bei einer anderen machen, da diese billiger sind! Was ist jetzt, muss er wirklich die rechnung zahlen, obwohn NIE davon die Rede war, dass er die Inspektion bei dieser Werkstatt haben möchte!

vielen dank schonmal

lg


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Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Oktober 2008 22:23
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Ohne Auftrag kein Geld. Ich würde nicht zahlen.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Oktober 2008 22:24

Kann der Besitzer dann auch vor gericht gehen, mein freund ist nicht Rechtschutzversichert und hat auch keine Zeugen dabei gehabt, er hatte heute auch schon einen kleinen streit mit dem Besitzer, aber der besteht auf die Zahlung

Kommentar von A94b994c1e3e271a745c36aaf4a1e266smallsaschi30 am 15. Oktober 2008 22:25

wende dich mal an den verbraucherschutz

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 15. Oktober 2008 22:26

Dann soll er doch mal mit der unterschriebenen Auftragserteilung kommen. Dein Freund kann zum Verbraucherschutz gehen, da wird ihm geholfen.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Oktober 2008 22:28

und wo finde ich diesen Verbraucherschutz, sorry wenn ich jetzt bissal dumm frage wohne in München

Kommentar von 955ba6637d3e5a64c1d2ee095824f132smallAnell am 15. Oktober 2008 22:30

Du guckst im Branchenbuch unter "Verbraucherzentralen". www.gelbe-seiten.de zum Beispiel. Dann München heraussuchen. Was die Werkstatt macht, ist Abzocke. Anell

Kommentar von DieWeltbeste am 15. Oktober 2008 22:33

Wenn Dein Freund seinen Roller wieder hat, sollte er sich erstmal nicht weiter drum kümmern. Hat er denn schon irgendwas bezahlt? Normalerweise ist ja eine Barzahlung bei Werkstätten die Regel... Und die Reparatur des Blinkers müsste er ja noch bezahlen? Davon abgesehen muss dein Freund gar nicht vor Gericht, nur wenn die Werkstatt ihn verklagen sollte. Das ginge dann vors Amtsgericht und da kann man sich auch selbst vertreten. Wenn Dein Freund eine billigere Werkstatt kennt in der er das machen wollte würde ich an seiner Stelle dorthin gehen, mir einen Kostenvoranschlag über die Inspektion geben lassen und dann der Problemwerkstatt die Erstattung dieses Betrages zur Güte vorschlagen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Oktober 2008 22:33

Na ja, man kann sowas auch mündlich vereinbaren. Aber es ohne mündliche/schriftliche Vereinbarung zu machen ist einfach nur frech. Vermutlich hat er bisher Erfolg damit bei den Kunden gehabt und fühlt sich dadurch im recht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. Oktober 2008 22:29

''aber der besteht auf die Zahlung''

Der geht nach dem Motto 'Frechheit siegt.'

Nicht beeindrucken lassen. Ohne Absprache geht das nicht.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Oktober 2008 22:34

Also der Roller steht unter vor der Türe!! und der Blinker läuft über die GArantie!!

Der Roller ist ja gerade mal eine woche alt!!

Kommentar von A94b994c1e3e271a745c36aaf4a1e266smallsaschi30 am 15. Oktober 2008 22:39

nach einer woche schon ne inspection? ist das nicht bisschen übertrieben?

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 15. Oktober 2008 22:58

wieso wann sollte man die dann machen? Wir wollten die eigentlich erst so in 3 wochen machen also nach nem Monat so wurde uns das gesagt


Tremor
beantwortet von Tremor am 15. Oktober 2008 22:24
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wenn er dazu keinen auftrag erteilt hat, braucht er auch nichts zahlen


zickenalarm86
beantwortet von zickenalarm86 am 15. Oktober 2008 22:23
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auf keinen fall bezahlen!!!! geht ja garnicht


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 15. Oktober 2008 22:24
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würde nicht zahlen...wenn die forderungen stellen müßen sie denn auftrag vorlegen...und wenn sie denn nicht haben...pech...ohne auftrag vom kunden eine reparatur...


saschi30
beantwortet von saschi30 am 15. Oktober 2008 22:24
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normalerweise muss die werkstatt vorher informieren wenn sie mehr machen. z.b. telefonisch. wie das rechtlich gehandelt wird weis ich nicht. ich würde jedenfalls nicht zahlen.



anonym
beantwortet von bob2708 am 16. Oktober 2008 08:14
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Definitiv nicht. Einfach nicht bezahlen. Du hast ja keine Willenserklärung für die Inspektion abgegeben. Den Blinker musst du natürlich bezahlen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 16. Oktober 2008 08:34
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Natürlich müssen solche Sachen vorher mit dem Kunden abgesprochen werden.

Bei einem neuen Roller ist es üblich, dass nach 500km (ca. ein Monat) eine erste Inspektion gemacht wird. Darauf wird normalerweise auch beim Kauf hingewiesen.

120 Euro für eine solche Inspektion ist nicht übertrieben teuer. Das nehmen die meisten Werkstätten.

Aus Gründen von Garantie und Gewährleistung ist es auch wichtig, dass man diese Inspektionsintervalle einhält.

Außerdem ist vorgeschrieben, dass diese Inspektionen nachweisbar von einer Fachwerkstatt ausgeführt werden.

Es kann Schwierigkeiten geben, wenn man solche Inspektionen selber macht oder in einer Billigwerkstatt macht.

Das bequemste ist es in diesem Fall die 120 Euro zu bezahlen, auch wenn es von der Werkstatt nicht korrekt war ohne Absprache die Arbeit auszuführen.


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