Hintergrund: 80-jährige Frau ist wegen den Folgen eines Treppensturzes im Krankenhaus (Gerontoabteilung - vollkomen Hilflos). Pflegepersonal behauptet das die Patientin 28.12.2008 nach Ihr geschlagen hätte. Dabei sei die Brille zu Bruch gegangen. Sie besteht auf Schadenersatz und will die Nr. der Haftpflichtversicherung von den Angehörigen. Aktuell: Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege) erinnert jetzt an den Vorfall. - an dem eben die Patientin beteiligt gewesen sein soll. Dargestellt wird der Vorfall jetzt als ein Unfall. Sie meldet hiermit Ersatzanspruch vorsorglich an. Die Patientin selbst kann sich nicht Äussern. Sie kann daher auch zum Vorfall nicht befragt werden. Uns den Angehörigen (Pflege und Betreuungsvollmacht wurde erst nach dem Vorfall erteilt) liegen keine weiteren Details zum Vofrall vor. Gruß McAlbert
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Als Angehöriger würde ich mich mit der Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und den Fall so schildern, wie Du es hier jetzt getan hast. Die kümmern sich dann darum und klären auch ab, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.
Es wird ja nicht die Frau, sondern die Haftpflicht beansprucht und das kann man wohl.

auch diese Frau muss einen Haftpflichtversicherung haben und die muss das bezahlen
seit wann muss man sowas haben? :)
meistereder am 3. November 2009 14:51 Muss man nicht. Sollte man aber, wenn man vermeiden will, bei einem selbstverschuldeten Fremdschaden für den Rest des Lebens blechen zu müssen.
müssen nicht, aber ist auf jeden fall deutlich billiger wenn sowas passiert. lohnen tut sich no eine haftpflicht auf jeden fall. unfälle können immer passieren.
Darum geht es nicht - ob Versicherung oder nicht. 1.Es schlicht weg Versicherungsbetrug wenn die Oma den Schaden nicht zu vertreten hat. 2.Der Pflegevormund hat selbst wenn da irgend eine Versicherung einspringen würde die Pflicht und Verantwortung stehts für- und im Sinne der Patientin auf Grundlage des geltenden Rechts zu wirken. Wenn die Oma nicht zu Verantwortung herangezogen werden kann, dann darf auch ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.
Ich würds evtl. als Arbeitsunfall angeben. Ob jetzt nen Bohrer kaputt geht und mir die Brille vom Hals schiesst.. oder obs die senile alte von nebenan tut.. und daher die Brille als besondere Ausgaben vom arbeitgeber verlangen...
Aus der Sicht der Pflegerin betrachtet wäre mir das auch eingefallen.
Aus der Sicht der alten Dame und deren Angehörigen würde ich überprüfen lassen, ob die Forderung zu Recht besteht - und ich vermute, daß nicht.
Ist auch meine subjektive Meinung. Potientin kann sich nicht wehren, kann dazu nichts sagen - im Prinzip ließe sich der Vorwurf auf Alles und endlos übertragen. Anscheinend lassen sich auch keine Zeugen zu diesem Vorfall (bereit)finden

Jeder über 18 Jahre sollte ja haftpflichtversichert sein (auch über Eltern) und mit 80 hatte man ja höchstwahrscheinlich eine eigene Wohnung und war somit auch versichert, demzufolge besteht auch ein Anspruch gegenüber Beschädigungen an Dritte!
Nur weil man versichert ist, heißt das noch lange nicht, daß ein Anspruch besteht...
Danke für die Antwort Es besteht im deutschen Rech in sehr wenigen Bereichen eine Privat-Haftpflicht wie z. Bsp. als Fahrzeughalter. Das Lebensalter bzw. Wohnungseigentum u.d.gl. zählt allerdings nicht dazu. Gruß McAlbert

Ne, kann sie nicht.
Wenn Du im Krankenhaus arbeitest, dann mußt Du mit sowas rechnen.
Außerdem, welche Kraft hat eine 80-Jährige?
Im übrigen würde sich eine Haftpflichtversicherung darüber kaputtlachen und damit vor Gericht ziehen.
wenns ein unfall ist, ist es egal ob die alte frau kraft hat oder nicht.
@ReinerUnsinn: ich kenne jede Menge 80jährige Menschen, die noch ganz unglaubliche Kräfte haben!
Wie ist es in anderen Betrieben. Trotz Unfallverhütungsvorschriften erleidet z. Bsp. ein Arbeitskolege ausgelöst von einem andere unter ungeklärten Umständen einen Schaden.

warum soll die versicherung das nicht bezahlen? der schaden muss ja nicht vorsätzlich oder bewußt verusacht worden sein.
Eigenartig das die wenigsten von Euch den Vorgang an sich nicht infrage stellen. Wer hat die Beweislast: eine 80jährige (Jetzt provuziere ich absichtlich)verblödete Oma, oder die angäblich geschädigte - welcher ein solches Berufsrisiko bekannt sein dürfte.

Da sie vollkommen hilflos ist, kann man sie nicht belangen.
Ich sehe das auch so. Ich entsinne mich das z. Bsp. Bei Kindern ...Eltern haften für Ihre Kinder usw. die Eltern nicht belangt werden können -da Kinder für nichts haften können. Demzufolge erst recht Dritte - auch nicht die Eltern. Die Schildchen z. Bsp. auf den Baustellen sind daher belanglos!

Ja, sie kann. So hilflos kann man gar nicht sein. Außer, man hat einen Vormund.
Wenn das z.B. bei den Nachwirkungen einer Narkose passiert, ist der Patient bestimmt nicht haftbar zu machen...
Ich denke wenn sich jemand egal ob Mann oder Frau, ob alt krank oder wie hier hilflos z. Bsp. bei der Intimpflege/Windelwechseln aus ganz natürlichem Schamgefühl wehrt (das gehört z. Bsp. noch zu den harmlosen Dingen die jede Pflegekraft einer mobilen Pflegestation tägl. erlebt) dann ist doch das irgendwie verstänlich, bekannt, vorhersehbar, unvermeidbar. Gruß McAlbert
Danke - werde sicherlich so verfahren!