kann eine straftat verjähren?
wenn jemand vor 12 jahren eine straftat begangen hat, diese aber nicht zur anzeige gebracht wurde. kann man ihn nach dieser zeit immer noch anzeigen? und würde er dann die strafe bekommen die er mit dem alter vor 12 jahren bekommen hätte (14) oder eine die seinem jetzigen alter (26) entspricht und welche wären das?
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Erst eimal kommt es darauf an, was es ist. Straftaten verjähren ( oft leider) . Anzeigen kann man idhc dafür, aber ob es zum Prozess kommt, ist einbe andere Sache. Du würdest dann bestraft werden, mit dem Strafmass, in welchen Alter du damals warst. Verjährungsfristen sind, je nach Straftat unterschiedlich.
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Soviel ich weiß verjährt jede Straftat irgendwann mal,außer Mord.Mord verjährt niemals.Abers so schlimm wird es ja wohl nicht sein
Kommentar von kikixdecouse 27.02.2012es geht um sexuellen missbrauch an einem kind.
Kommentar von bijinabijina 27.02.2012Dann ist es sogar noch schlimmer.Auch für diese Delikte sollte die Verjährungsfrist aufgehoben werden.Sexueller Mißbrauch ist praktisch Seelenmord
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Ja, je nachdem um welche Straftat es sich ausser Mord handelte, aber ein Urteil würde wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht erfolgen.
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Hängt von der Straftat ab. Mord z.B. verjährt nicht.
Anzeigen kann man aber natürlich jedermann, ob die Straftat dann verfolgt wird, ist das Nächste, und ob es zu einer Verurteilung kommt, das Dritte.
Und, natürlich: Es gilt das Alter zur Tatzeit.
Gruß Ragnar
Kommentar von kikixdecouse 27.02.2012es geht um sexuellen missbrauch an einem kind. kann so etwas verjähren?
Kommentar von ThomasMueller17 27.02.2012Das Kind war damals 12? Dann kann da ja wohl nicht allzu viel passieren, oder?
Kommentar von bijinabijina 27.02.2012Dämliche Aussage!
Kommentar von kikixdecouse 27.02.2012das kind war 4
Kommentar von Ragnar12983Ragnar12983 27.02.2012Wenn der Täter unter 14 Jahre alt ist / war, ist er ohnehin schuldunfähig:
Kommentar von kikixdecouse 27.02.2012das kind war 4 und der täter 14 bis jetzt sind 12 jahre vergangen.
Kommentar von Ragnar12983Ragnar12983 27.02.2012Sexueller Missbrauch setzt einen erwachsenen Täter voraus - insofern dürfte das gar nicht strafbar sein.
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Auch Straftaten verjähren (die meisten jedenfalls). Je nach Straftat gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen.
Kommentar von WetWillyWetWilly 27.02.2012Sexueller Missbrauch an Kindern verjährt erst 10 Jahre nach der Vollendung des 18. Lebensjahr des Missbrauchten.
es geht um sexuellen missbrauch an einem kind. kann das verjähren?
http://www.welt.de/politik/deutschland/article12473696/Sexueller-Missbrauch-soll... ich hoffe nicht, dafür sollte jeder sein Leben lang belangt werden !!!!!!!!
Da sollte man sich mal bei der Polizei erkundigen,oder einem Rechtsanwalt
Ja, ich denke ein Rechtsanwalt wird bescheid wissen.