dagmar164 am 28.07.2009 um 12:40 Uhr
Sohnemann wurde von 2 Polizisten angehalten, diese kontrollierten Ausweis und Fahrzeugpapiere, machten einen Drogen- und einen Alkoholtest (beide negativ) und anschließend wurde ihm unterstellt, er hätte eine rote Ampel überfahren. Von der Stadt kam nun ein Bußgeldbescheid über 113,50€ und 3 Punkten. Als Zeuge nannten sie lediglich einen POM. Kein Beweisfoto. Bringt es was dagegen vorzugehen? Er war allein im Auto, die Polizisten zu zweit. ... und die Ampel nicht ROT.
Wenn die Polizisten zu zweit waren, haben die Recht...
Keine Chance - selbst wenn die beiden sich irren und Dein Sohn eigentlich Recht hat.
Selbst wenn ein Polizist allein ist, hat der Recht. Hatte ich auch schon mal Pech (beim Parken/Halten).

Das POM ist sicher sein Bullenkolege Polizei Ober Meister. Da wirst Du nix machen können. Denen wird geglaubt

Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Dadurch das die beiden Polizisten das behaupten und auch als Zeugen fungieren kann, eher sehr schlechte chancen.
Polizisten werden vor Gericht nicht besser behandelt oder glaubwürdiger, jedoch gibt es von der Seite ihres Sohnes keine gegenzeugen und somit ist die Beweissituation eigentlich bomben fest. Seitens des Staates.

Das ist leider Pech, im Polizeistaat Deutschland zählt eine Polizeiaussage immer doppelt, bezahlen Sie es und sparen Sie sich den Anwalt, das bringt nix.
Das ist definitiv falsch und zudem beleidigend. Vor Gericht zählt jede Aussage gleich; allerdings waren die Polizisten zu zweit, und der Beklagte alleine. Das ist der entscheidende Faktor.
Bei der Beweislage ist ein Widerspruch chancenlos. Wenn Du wirklich willst, kannst Du aber natürlich Widerspruch einlegen, dann kommt es zur Verhandlung. Die aber wird - sofern nicht wichtige neue Beweise vorgelegt werden können - nichts anderes erbringen als eine Bestätigung und einen teuren Kostenbescheid, weil hier die Aussage des Polizisten ggfs. durch den zweiten Polizisten gestützt werden dürfte. Bei der Lage würde ich wohl auch eher den Polizeibeamten glauben (welches Interesse sollten diese denn an einer Verfolgung Unschuldiger besitzen?). Die Aussage eines einzelnen Beamten wäre vor Gericht nicht höherwertiger als die Deines Sohnes (oder jedes Anderen), aber die Zeugenaussage wiegt hier schwer.

Und der Sohnemann hatte bestimmt noch große Klappe. Merke: 1. Die Polizei hat immer Recht und 2. Wenn die Pol. mal nicht Recht hat tritt automatisch 1. in Kraft!
dagmar164 am 28. Juli 2009 22:12 Ne,ne, Sohnemann ist in solchen Situationen immer einer der den Mund nicht aufbekommt. Mit der 2. Aussage gebe ich dir Recht, dachte nur, zur Beweislage bedarf es immer ein Foto.
Nimm dir nen guten Anwalt für Verkehrsrrecht... Frag mal beim ADAC oder AVD
die Polizisten machen nur ihre Arbeit, vielleicht ist der Sohnemann doch im Unrecht, viele junge Leute denken es reicht mir noch bei Dunkelgrün , aber Ampeln sind schneller...
POM = Polizeiobermeister Einspruch erheben und sich mit einen Anwalt in Verbindung setzen. Aber ob sich das lohnt. Ich glaube nicht das er vor Gericht große Chancen hat. Aber viele Leute meinen das "Hellrot" noch grün ist.