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Kann eine Stadt ein Bußgeld für ein Verkehrsdelikt ohne Beweisfoto durchsetzen?

gefragt von dagmar164dagmar164 am 28.07.2009 um 12:40 Uhr

Sohnemann wurde von 2 Polizisten angehalten, diese kontrollierten Ausweis und Fahrzeugpapiere, machten einen Drogen- und einen Alkoholtest (beide negativ) und anschließend wurde ihm unterstellt, er hätte eine rote Ampel überfahren. Von der Stadt kam nun ein Bußgeldbescheid über 113,50€ und 3 Punkten. Als Zeuge nannten sie lediglich einen POM. Kein Beweisfoto. Bringt es was dagegen vorzugehen? Er war allein im Auto, die Polizisten zu zweit. ... und die Ampel nicht ROT.


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anonym
beantwortet von anjanni am 28. Juli 2009 12:42
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Wenn die Polizisten zu zweit waren, haben die Recht...

Keine Chance - selbst wenn die beiden sich irren und Dein Sohn eigentlich Recht hat.

Selbst wenn ein Polizist allein ist, hat der Recht. Hatte ich auch schon mal Pech (beim Parken/Halten).


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PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 28. Juli 2009 12:42
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Das POM ist sicher sein Bullenkolege Polizei Ober Meister. Da wirst Du nix machen können. Denen wird geglaubt


Housemaster
beantwortet von Housemaster am 28. Juli 2009 12:43
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Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Dadurch das die beiden Polizisten das behaupten und auch als Zeugen fungieren kann, eher sehr schlechte chancen.

Polizisten werden vor Gericht nicht besser behandelt oder glaubwürdiger, jedoch gibt es von der Seite ihres Sohnes keine gegenzeugen und somit ist die Beweissituation eigentlich bomben fest. Seitens des Staates.


Simba1972
beantwortet von Simba1972 am 28. Juli 2009 12:43
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Das ist leider Pech, im Polizeistaat Deutschland zählt eine Polizeiaussage immer doppelt, bezahlen Sie es und sparen Sie sich den Anwalt, das bringt nix.

Kommentar von FordPrefect am 28. Juli 2009 12:48

Das ist definitiv falsch und zudem beleidigend. Vor Gericht zählt jede Aussage gleich; allerdings waren die Polizisten zu zweit, und der Beklagte alleine. Das ist der entscheidende Faktor.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 28. Juli 2009 12:44
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Polizisten haben immer recht.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 28. Juli 2009 12:46
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Bei der Beweislage ist ein Widerspruch chancenlos. Wenn Du wirklich willst, kannst Du aber natürlich Widerspruch einlegen, dann kommt es zur Verhandlung. Die aber wird - sofern nicht wichtige neue Beweise vorgelegt werden können - nichts anderes erbringen als eine Bestätigung und einen teuren Kostenbescheid, weil hier die Aussage des Polizisten ggfs. durch den zweiten Polizisten gestützt werden dürfte. Bei der Lage würde ich wohl auch eher den Polizeibeamten glauben (welches Interesse sollten diese denn an einer Verfolgung Unschuldiger besitzen?). Die Aussage eines einzelnen Beamten wäre vor Gericht nicht höherwertiger als die Deines Sohnes (oder jedes Anderen), aber die Zeugenaussage wiegt hier schwer.


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 28. Juli 2009 12:47
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Und der Sohnemann hatte bestimmt noch große Klappe. Merke: 1. Die Polizei hat immer Recht und 2. Wenn die Pol. mal nicht Recht hat tritt automatisch 1. in Kraft!

Kommentar von 338cdb3c12a91076b8584215e0785726smalldagmar164 am 28. Juli 2009 22:12

Ne,ne, Sohnemann ist in solchen Situationen immer einer der den Mund nicht aufbekommt. Mit der 2. Aussage gebe ich dir Recht, dachte nur, zur Beweislage bedarf es immer ein Foto.


anonym
beantwortet von annaundjan am 28. Juli 2009 12:43
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Nimm dir nen guten Anwalt für Verkehrsrrecht... Frag mal beim ADAC oder AVD


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 28. Juli 2009 12:44
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die Polizisten machen nur ihre Arbeit, vielleicht ist der Sohnemann doch im Unrecht, viele junge Leute denken es reicht mir noch bei Dunkelgrün , aber Ampeln sind schneller...


anonym
beantwortet von Plumbum am 28. Juli 2009 12:46
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POM = Polizeiobermeister Einspruch erheben und sich mit einen Anwalt in Verbindung setzen. Aber ob sich das lohnt. Ich glaube nicht das er vor Gericht große Chancen hat. Aber viele Leute meinen das "Hellrot" noch grün ist.


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