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Kann eine Schenkung wieder verlangt werden ?

gefragt von ourangelourangel am 18.07.2008 um 13:55 Uhr

Meine Mama ist 2007 verstorben und hatte ein Auto auf ihren Namen. Es wurde noch abbezahlt. Als meine Mama starb wurde der rest von der Bank ausgelöst(im Kaufvertrag war eine Versicherung mit abgeschloßen bei Krankheit und Tod). Mein Vater hat das Auto dann behalten war ja bezahlt. mir und meiner Schwester hat er (Meine Schwester 6000€ und ich habe das Auto im wert von 6000€ ) von meinem Vater geschenkt bekommen. Nun meine frage : Mein Vater hat jetzt nichts mehr nur noch witwen rente bekommt kein Hartz V durch die Schenkung Jetzt nach 1 Jahr kommt er an und will das Auto von mir zurück haben.Muß ich ihn das Auto wieder geben?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 18. Juli 2008 14:13
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Wenn es sich wirklich um eine Schenkung und nicht um das Erbe handelt, kann das Amt die Rückgängigmachung verlangen:

"Zum Vermögen gehören auch Rückforderungs- und Rückübertragungsansprüche nach § 528 BGB.

Nach dieser Vorschrift kann der Schenker die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern, soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen.

Es könnte also durchaus sein, dass die Behörde von Ihnen verlangt, dass Sie die Schenkung „ rückgängig“ machen müssen und Ihren Antrag ablehnt, da Sie „vermögend“ sind."


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 18. Juli 2008 13:56
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Eigentlich ist geschenkt,geschenkt ich glaube nicht das es machbar ist...Du hättest es schriftlich mit Deinem vater klären sollen....


anonym
beantwortet von bethloe am 18. Juli 2008 13:58
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Nein weiso


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 18. Juli 2008 13:58
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Müssen,musst du nicht!Du musst überlegen,ob er es vielleicht dringend braucht um zur Arbeit zu kommen,aber du musst definitiv nicht!!


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 18. Juli 2008 13:58
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Nein





Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 18. Juli 2008 14:04
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Wie heißt es so schön: Geschenkt ist geschenkt und wiedergenommen ist gestohlen.

Nein, du musst es nicht wiederhergeben.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 18. Juli 2008 14:07
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Dein Vater hätte wissen müssen, dass er keine so großen Geschenke machen darf, wenn er nachher nicht von seinen regelmäßigen Einkünften leben kann.

Ob Geschenke zurückgegeben werden müssen, weiß ich nicht.

Hatte deine Mutter ein Testament gemacht?

Wenn nicht, haben dein Vater, deine Schwester und du jeweils einen Anspruch auf den Pflichtteil ihres Vermögens.

Das betrifft sowohl Auto als auch anderes Vermögen.

Deshalb ist zu klären, wieviel von dem Geld/ Auto deinem Vater wirklich gehörte, als er es verschenkte.

Ggf ist der Wert niedriger anzusetzen und er hat früher die Möglichkeit, Grundsicherung zu beziehen.

Dafür braucht ihr vermutlich anwaltliche Hilfe.

Kommentar von Simple_avatar4smallourangel am 18. Juli 2008 14:16

Es gab kein testament geld war nicht da nur schulden.er brauch nur geld das er zufrieden ist.


BULLEundBAER
beantwortet von BULLEundBAER am 18. Juli 2008 14:16
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auch wenn er sicher keinen Anspruch auf das Auto hat, wäre es doch ganz anständig von Dir, wenn Du ihm eine finanzielle Unterstützung gibst, falls nötig. Sicher haben Deine Eltern auch Opfer gebracht, um Euch groß zu bekommen, sonst hätte sie sicher mehr sparen können.


ourangel
beantwortet von ourangel am 18. Juli 2008 13:59
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er braucht das Auto nicht er will es verkaufen das er geld hat er ist ein bischen Geldgierig er ist unzufrieden wenn er kein Geld hat

Kommentar von Cb3ac8b295d304ee5b56ce40520742c9smallStrubbel32 am 18. Juli 2008 14:01

Nun das hätte er sich aber vorher überlegen sollen...

Kommentar von Auskunft am 18. Juli 2008 14:25

Ich denke, er "bekommt kein Hartz V durch die Schenkung " ??


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