Sie hat 690€ Rente. Zahlt 396€ Miete warm.

Hallo. Keine Angabe des Lebensalters, da kann man nur vermuten, Altersrente? Und dann besteht höhstens noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen - aber bei der hohen Miete? Liebe Grüße Hermann
Hohe Miete?eine Wohnung zu bekommen die günstiger ist,ist heutzutage fast unmöglich.das ist ja keine KALTmiete sondern warm. Die meisten Wohnungen die wirklich günstig sind...sind abgewohnt oder eh nie frei.Oder man bekommt sie wirklich nur über Beziehungen. Hartz 4 denke ich ist nur für die Leute vorgesehen die auch dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.Sie sollte einfach mal zum Amt gehen udn sich beraten lassen was möglich wäre.Wohngeld oder andere Zuschüsse.
1hoss43 am 2. Mai 2008 20:54 Falsch! In dem Moment wo sie weniger als 347,-€ zum Leben hat steht ihr Grundsicherung (GruSi) zu!
Ich bek. nur 629euro Krankheitshalber und ich wollte zuschuss und nicht mal Wohngeld bekommen. Bekam als antwort 3euro pro tag für essen muss reichen.Find ich zwar ne Frechheit sone Antwort zu bekommen auf dem Amt

Ja, sie ist berechtigt, einen Antrag auf Grundsicherung (GruSi) zu stellen. Nach Abzug der Miete bleiben ihr 294,-€ als Lebensunterhalt. Der Regelsatz der GruSi beträgt momentan 347,-€, das ist der gleiche, wie bei Hartz4. Somit wäre die lichte Höhe der Zuzahlung 53,-€.
Um die genaue Höhe zu ermitteln müßten folgende Fragen beantwortet werden:
1.) Wie groß ist die Wohnung?
2.) Wie alt ist die Dame?
3.) Ist die Dame schwerbehindert?
3a.) Wenn ja: Hat sie einen Schwerbehindertenausweis? GdB? Kennzeichen?
3b.) Ist die Dame chronisch krank?
3c.) Ist die Dame pflegebedürftig? Pflegeklasse?
4.) Wie lange wohnt die Dame in dieser Wohnung?
5.) Hat sie soziale Bindungen (Verwandte) direkt in ihrer Nachbarschaft?
Das wären jetzt mal die wichtigsten Fragen, die die Höhe der GruSi beeinflussen. Zuständig ist das örtliche Sozialamt.
Ich würde auf jeden Fall raten, dort vorzusprechen und sich dort beraten zu lassen. Denn mehr als ablehnen kann man ihren Antrag nicht!
Wo steht dies?wenn ich fragen darf.Ich habe einen Schwerbehindertenausweiss und kann Krankheitshalber nicht mehr arbeiten, bekomme trozdem kein zuschuss

Vielleicht käme Grundsicherung im Alter in Frage. Ohne nähere Angaben zu den Umständen, kann man nicht hilfreich antworten.
Guten Tag ich bedanke mich bei allen für die ausführlichen Antworten.Oma ist 85 und ich werde ihr sagen sie soll schon mal anfangen mit Kuchen backen.

Sie soll einmal zur Arge gehen und sich dort erkundigen, vielleicht besteht die Möglichkeit.
Mein Schwiegervater hat 770 Euro Rente, zahlt knapp 400 Euro Miete warm und unterhält mit dem Rest sich und seine Frau, sicher kann er damit keine großen Sprünge machen, aber auf die Idee Hartz IV zu beantragen kam er noch nicht, er hat mal versucht einen Mietzuschuß zu bekommen, 40 Euro hätten ihm zugestanden, darauf hat er dann verzichtet.
1hoss43 am 2. Mai 2008 20:58 Zuständig ist für Rentner das Sozialamt. Sollte Dein Schwiegervater nach Abzug der Rente weniger als 347,-€ zu Leben haben, steht ihm GruSi zu. Auf jeden Fall dorthin und ausrechnen lassen!
Zuständig ist hier nicht die ArGe sondern das Sozialamt.
Stimmt.