gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Kann eine Rente gestrichen werden

gefragt von Depie am 20.04.2008 um 13:37 Uhr

Schwerbehindert 80% Alter 61 Herabsetzung der Behinderung auf 10% kann die Rente gestrichen werdenß


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Rente (737)
Behinderung (142)
FEVW (109)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. April 2008 13:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rente und Schwerbehinderung haben nicht grundsätzlich etwas miteinander zu tun. Wie funktioniert das? Von 80 auf 10 %? War das in rechtens?


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 20. April 2008 14:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Befragen wir das Orakel:

Ab seinem 60. (Frager/in ist 61) kann man Altersrente bekommen, wenn:

35 Jahre Wartezeit erfüllt wurden

Anerkannte Schwerbehinderung, d.h. GdB mind. 50%, bei Rentenbeantragung vorlag.

Altersrente geht ab 60 auch ohne Schwerbehinderung, aber unter Inkaufnahme von Abschlägen und dem Verlust, der sich aus der Nichterwirtschaftung von Beiträgen über die volle Jahreszahl bis zur Erreichung des regelmäßigen Rentenalters ergibt.

Vor diesem Hintergrund ist mit einer Rentenanpassung sicher zu rechnen, bei Altersrente jedoch nicht mit einer Streichung.

Ansonsten, Frager/in: Gib' den Antwortern eine Chance, liefer die relevanten Angaben!

Kommentar von rama6 am 20. April 2008 18:41

Danke für so eine Gute Antwort.

Kommentar von DrSeltsam am 20. April 2008 18:44

Wirklich gerne geschehen und nichts zu danken, denn es sind nur die Voraussetzungen von mir bezeichnet worden.

Kommentar von rama6 am 20. April 2008 18:49

Danke für so eine Gute Antwort.


Lissa
beantwortet von Lissa am 20. April 2008 14:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ist, müssen die Voraussetzungen nur zu Beginn der Rente vorgelegen haben.

Diese Rente wird nicht gestrichen, wenn keine Schwerbehinderung mehr vorliegt.

Erwerbsminderungsrenten sind nicht an das Vorliegen einer Schwerbehinderung gekoppelt.

Diese Renten werden deshalb auch nicht automatisch gestrichen.

Nur wenn bei einer Überprüfung festgestellt, wird, dass sich die Erwerbsfähigkeit schlagartig gebessert hat und keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, kann es Probleme bei dieser Rente geben.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. April 2008 13:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es sich um die Erwerbsunfähigkeitsrente handelt : ja. Die wird ja immer nur befristet zugesagt. Alles andere sagt dir der Rententräger

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 13:42

Raimund1, Korrektur: Sie wird am Anfang befristet gewährt und bei Fortbestand der Erwerbsunfähigkeit wird sie auf unbestimmte Zeit gewährt.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 20. April 2008 13:43

danke für die Korrektur - wieder was gelernt ;-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. April 2008 14:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sind eindeutig zu wenig Hintergrundinfos.




Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 14:09

Stimmt, aber wie Du siehst kümmerst sich der Fragende mal wieder herzlich wenig darum :-(

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. April 2008 17:24

Ist ja nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein. grummel

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 17:50

grummelmit


anonym
beantwortet von tigeroli am 20. April 2008 14:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist für 80 % Behinderung eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugestanden worden, die nun nicht mehr notwendig ist, da die Behinderung nur noch mit 10% vorliegt, gibt es natürlich auch keine EU-Rente mehr. Die gibt es frühestens ab 50 % Behinderung und damit Erwerbsunfähigkeit.

Bei 61 Jahren ist es aber möglich, eine Vor-Altersrente zu bekommen, weil eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eher unwahrscheinlich ist.

Du solltest den/die Betroffene also zum Rententräger schicken. Dort gibt es Auskunft in Zahlen ...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 14:12

Sorry, dass ich Dich korrigiere, aber das ist nicht richtig. Eine Rente bekommst Du auch ohne die Feststellung einer Behinderung. Das weiß ich ganz sicher.

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 20. April 2008 14:48

Ich weiß nicht, wo du dieses Wissen her hast. Es hat jedenfalls nichts mit den aktuellen Gesetzen zur Rentengewährung zu tun und selbst vor einigen Jahren war es nicht so.

Ich finde es unfair, Fragesteller derart zu verunsichern.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. April 2008 17:51

nicht die schon wieder, ich habe doch niemanden verunsichert? grübl

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 20. April 2008 21:05

Ich meinte nicht dich sondern tigeroli @HerrLich

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. April 2008 17:27

''Die gibt es frühestens ab 50 % Behinderung und damit Erwerbsunfähigkeit.''

Hää? Bei einem GdB von 50 ist man doch nicht 'automatisch' erwerbsunfähig. Wie kommste denn auf den Quatsch?


mitra54
beantwortet von mitra54 am 20. April 2008 14:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eventuell ja.





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.