Schwerbehindert 80% Alter 61 Herabsetzung der Behinderung auf 10% kann die Rente gestrichen werdenß

Rente und Schwerbehinderung haben nicht grundsätzlich etwas miteinander zu tun. Wie funktioniert das? Von 80 auf 10 %? War das in rechtens?
Befragen wir das Orakel:
Ab seinem 60. (Frager/in ist 61) kann man Altersrente bekommen, wenn:
35 Jahre Wartezeit erfüllt wurden
Anerkannte Schwerbehinderung, d.h. GdB mind. 50%, bei Rentenbeantragung vorlag.
Altersrente geht ab 60 auch ohne Schwerbehinderung, aber unter Inkaufnahme von Abschlägen und dem Verlust, der sich aus der Nichterwirtschaftung von Beiträgen über die volle Jahreszahl bis zur Erreichung des regelmäßigen Rentenalters ergibt.
Vor diesem Hintergrund ist mit einer Rentenanpassung sicher zu rechnen, bei Altersrente jedoch nicht mit einer Streichung.
Ansonsten, Frager/in: Gib' den Antwortern eine Chance, liefer die relevanten Angaben!
Danke für so eine Gute Antwort.
Wirklich gerne geschehen und nichts zu danken, denn es sind nur die Voraussetzungen von mir bezeichnet worden.
Danke für so eine Gute Antwort.
Wenn es eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ist, müssen die Voraussetzungen nur zu Beginn der Rente vorgelegen haben.
Diese Rente wird nicht gestrichen, wenn keine Schwerbehinderung mehr vorliegt.
Erwerbsminderungsrenten sind nicht an das Vorliegen einer Schwerbehinderung gekoppelt.
Diese Renten werden deshalb auch nicht automatisch gestrichen.
Nur wenn bei einer Überprüfung festgestellt, wird, dass sich die Erwerbsfähigkeit schlagartig gebessert hat und keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, kann es Probleme bei dieser Rente geben.

Wenn es sich um die Erwerbsunfähigkeitsrente handelt : ja. Die wird ja immer nur befristet zugesagt. Alles andere sagt dir der Rententräger

Das sind eindeutig zu wenig Hintergrundinfos.
HerrLich am 20. April 2008 14:09 Stimmt, aber wie Du siehst kümmerst sich der Fragende mal wieder herzlich wenig darum :-(
Ist für 80 % Behinderung eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugestanden worden, die nun nicht mehr notwendig ist, da die Behinderung nur noch mit 10% vorliegt, gibt es natürlich auch keine EU-Rente mehr. Die gibt es frühestens ab 50 % Behinderung und damit Erwerbsunfähigkeit.
Bei 61 Jahren ist es aber möglich, eine Vor-Altersrente zu bekommen, weil eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt eher unwahrscheinlich ist.
Du solltest den/die Betroffene also zum Rententräger schicken. Dort gibt es Auskunft in Zahlen ...
HerrLich am 20. April 2008 14:12 Sorry, dass ich Dich korrigiere, aber das ist nicht richtig. Eine Rente bekommst Du auch ohne die Feststellung einer Behinderung. Das weiß ich ganz sicher.
Ich weiß nicht, wo du dieses Wissen her hast. Es hat jedenfalls nichts mit den aktuellen Gesetzen zur Rentengewährung zu tun und selbst vor einigen Jahren war es nicht so.
Ich finde es unfair, Fragesteller derart zu verunsichern.
bitmap am 20. April 2008 17:27 ''Die gibt es frühestens ab 50 % Behinderung und damit Erwerbsunfähigkeit.''
Hää? Bei einem GdB von 50 ist man doch nicht 'automatisch' erwerbsunfähig. Wie kommste denn auf den Quatsch?