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Kann eine Regierung auch in Wirklichkeit eine Linzenz zum töten ausstellen?

gefragt von taurus7654321taurus7654321 am 22.07.2009 um 22:16 Uhr

z.B an Agenten oder spezial Einsatzkräfte der Bundeswehr? Also eine art straffreiheit für das töten von menschen wärhrend eines einsatzes auf z.b.deutschen boden. geht sowas?

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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 22. Juli 2009 22:17
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Hilfreichste Antwort

polizei unter gewissen voraussetzungen schon

Kommentar von Holzbrett am 22. Juli 2009 22:28

Auftragsmord schließt das nicht ein. Dies ist in der Verfassung schon ausgeschlossen!

Wird ein Staatsdiener, z.B. ein Polizist zu einem Einsatz gerufen wo Waffen im Spiel sind, darf er in angemessener Weise auf die Zielperson schießen, sofern diese nicht die Waffe im Anschlag hat oder weitere Leute mit der Waffe bedroht.

Ein Pro-forma-Kopfschuss z.B. wäre nicht zulässig, da kein Handlungsbedarf zu diesem Schritt bestand. Der Polizist müsste sich dann vor Gericht verantworten und kann auch dadurch in das Gefängnis kommen.

Diplomaten genießen Immunität. Da stellt sich die Frage nicht. Die Vorstellung von den Agenten wie du sie hast, ist sowieso falsch. Weitgehend Hollywood, und wenn diese töten, wird ein deutscher Richter davon niemals Wind bekommen.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 22. Juli 2009 22:44

was habe ich denn für vorstellungen ?

es ging um einen einsatz in deutschland, dafür hat die polizei was zum schießen

Kommentar von koba70 am 23. Juli 2009 20:26

ömm.. schon mal was vom finalen rettungsschuss gehört?


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anonym
beantwortet von Chrischiii am 23. Juli 2009 09:52
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Gibt den Schießbefehl. Schießen dürfen Polizisten und Leute vom Bund eigentlich erst, wenn Sie angegriffen werden/sich verteidigen. Spezialkräfte haben aber halt andere Aufträge.


Moewe603
beantwortet von Moewe603 am 22. Juli 2009 22:24
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Du siehst doch in Afganistan , wenn die Deutschen schiessen müssen sie hier in Deutschl. den Staatsanwalt fürchten , welch ein Wiederspruch .

Kommentar von Holzbrett am 22. Juli 2009 22:30

So ein Blödsinn hab ich schon lange nicht mehr gehört!

Kommentar von LeaderG am 23. Juli 2009 11:40

Ja, das wäre mir auch neu, das Soldaten für das Töten von aktiven feinden Bestraft werden.


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 22. Juli 2009 22:19
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Ja, denk nur mal an Polizei, oder Soldaten. Unser GSG 9 hat ebenfalls diese Ausnahme!

Kommentar von KaMpFKeKz83 am 22. Juli 2009 22:21

Das wird aber keine Lizenz zum töten im Sinne von James Bond sein, sondern eher das diese zur eigenen Verteidigung schiessen dürfen...

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 22. Juli 2009 22:21

Das soll doch wohl Ironie sein? Oder meinst Du das im Ernst?

Kommentar von LeaderG am 23. Juli 2009 11:39

OFFIZIEL hat er recht. Was hinter verschlossenen Türen an Befehlen ausgegeben wird ist was anderes...


Smash
beantwortet von Smash am 22. Juli 2009 22:19
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Ja aber die Lizenzen sind derzeit alle vergeben 001 -007


MaCy95
beantwortet von MaCy95 am 22. Juli 2009 22:18
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Ich hoffe nicht


anonym
beantwortet von KaMpFKeKz83 am 22. Juli 2009 22:18
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Naja, offiziell wohl nicht...was inoffiziell alles gedreht wird will ich gar nicht wissen. Zumal es bei der BW wohl eher als Verteidigung angesehen wird, als ne Lizenz zum töten


Jessica03
beantwortet von Jessica03 am 22. Juli 2009 22:18
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Nein unsere Regierung darf das nicht da sie nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und es auch nicht ändern dürfen.

Kommentar von LeaderG am 23. Juli 2009 11:39

Du hast recht, aber die Regierung verstößt trotzdem gegen das GG. Und glaubst du wirklich, das es jemals ein Verfassungsrichter erfährt, wenn der BND Auftragskiller spielt?


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 22. Juli 2009 22:18
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Jein, wenn damit eine große Gefahr für den Staat entstehen würde, ist es erlaubt. Ist aber vieles Auslegungssache


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