Oder geht das nur beim leiblichen Kind? Frage auch wegen der freien Zeit als Angestellter.

Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes in Vollzeit- oder Adoptionspflege gilt eine Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können diese Eltern insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen. Auch für Adoptiveltern und Pflegeeltern gilt die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu 12 Monaten bis zum Ende des achten Lebensjahres zu übertragen. Ausführliche Informationen zum Mutterschutz sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz" zu entnehmen. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Wie HerrLich schon richtig schrieb, können Adoptiv- und Pflegeeltern Elternzeit nehmen. Für die Adoptivmutter trifft jedoch nicht das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) zu, da hier der Geltungsbereich ausdrücklich auf schwangere oder stillende Frauen beschränkt ist. Die Adoptivmutter hat also keine Mutterschaftsfristen.