oder muss eine Mahnung für eine rechnung auf jeden Fall schriftlich sein?

eine Mahnung MUSS erstmal mehr gar nicht sein und wenn man es machen will, nur schriftlich.
Eine Forderung ist zur Fälligkeit zu zahlen , danach steht es dir frei oder zu diese Forderung einzuklagen über Mahnbescheid oder über anwalt.

Auf jeden Fall schriftlich mit Fristsetzung zur Rechnungsbegleichung.

Eine Mahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden. Bei manchen Leuten hat das auch Erfolg.
Im Streitfall kannst du die Mahnung allerdings nicht nachweisen, deswegen ist die Schriftform für Beweiszwecke notwendig.

Es ist so wie andreas48 schon schrieb: Du kannst---mußt aber nicht. Das heißt das Du auch mündlich mahnen kannst. Auf jeden Fall greifen die gesetzlichen Fristen--auch ohne das Du mahnst.
eine Mahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden.
sheewa am 26. Februar 2008 23:09 Und wie willst Du beweisen das Du die Mahnung ausgesprochen hast? Zeugen sind schön und gut aber schriftlich ist viel besser. Du hast es schwarz auf weiß.
HerrLich am 26. Februar 2008 23:19 Man kann vieles mündlich machen. Nur - wie ist das dann mit der Beweisführung?
Ein Kaufmann oder ein korrekt geführter Handwerksbetrieb wird eine Mahnung in jedem Fall schriftlich fixieren !
Der Mahnweg beschreibt die einzuleitenden Schritte bis zum Erhalt einer fälligen Forderung aus einem Waren- oder Dienstleistungsgeschäft. Der Mahnweg wird unternehmensspezifisch individuell festgelegt und umfasst in der Regel:
Mahnung (Zahlungserinnerung) Mahnung (Mahnung mit Verzugszinsen) Mahnung (letzte Mahnung mit Verzugszinsen) Die Festlegung eines Mahnwegs einschließlich der Zeiträume für jede Stufe des Mahnwegs (z.B. 10 Tage) ist für die Liquidität eines Unternehmens oder einer Organisation von Bedeutung, um Außenstände möglichst schnell zu beseitigen. Jedem Tag eines fälligen Zahlungsbetrags stehen Zinsschäden gegenüber. Deshalb werden Verzugszinsen berechnet.
Nach fruchtlosem betrieblichem Mahnverfahren wird dann in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren durch Ausfertigung eines Mahnbescheids bzw. Zahlungsklage eingeleitet Quelle: Wikipedia

Eine Mahnung erübrigt sich wenn auf der Rechnung das Zahlungsziel mit Datum und nicht in Tagen ausgewiesen ist. Damit ist die Fristsetzung erfolgt und rein rechtlich kann nach Fristablauf direkt das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Eine mündliche Mahnung, wie sie in vielen Fällen z.B. telefonisch erfolgt, hat nur moralische aber keine rechtliche Wirkung da im Zweifelsfall der rechtsgültige Nachweis fehlt.
Also wenn die Rechnung nicht mit Datumfälligkeit geschrieben wurde schnellstens eine Mahnung per Einschreiben mit Fristsetzungsdatum, danach MB
Das Gerücht von der Mahnung hält sich genau so hartnäckig wie der Nachmieter ;-)
RICHTIG. Wenn aber mahnen dann schriftlich und nicht lange hinhalten lassen.Ein Gerichtlicher Mahnbescheid ist schnell gemacht und man sichert sich dabei auch ganz gut ab.