Kann man als ledige Frau, die mit dem Partner zusammen lebt, eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt von der Steuer absetzen?

Dann wären ja auch Brustvergrösserung,Zahnimplantate und Botox-Spritzen als aussergewöhnliche Belastung absetzbar.

da auf der ärztlichen Liquidation nicht dien Indikation steht würde ich es einfach versuchen unter Arztkosten
JoWaKu am 11. Mai 2008 17:31 Ja. "Probieren geht über studieren."
nein.
Soweit sind wir leider noch nicht. Nur lang unerfüllter Kinderwunsch von Paaren wird in einigen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Das FA hat nach meiner Info diese Kosten in noch keinem Fall als absetzbare zusätzliche Kosten anerkannt.
Weiß das jemand besser? DAS Urteil/FA würde mich interessieren.

Wieso sollte man das können? Das hat nichts mit dem Beruf zu tun, ist keine Behinderung! Es ist reines "Privatvergnügen"!
bitmap am 11. Mai 2008 23:03 So sehe ich es auch DH !
Zahnimplantate sind, wie andere Arzt- und Krankheitskosten, in Höhe des die Eingenbeteiligung übersteigenden Betrages absetzbar!