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Kann eine ledige Frau eine künstliche Befruchtung beim FA absetzen?

gefragt von Sonnenrose am 11.05.2008 um 16:23 Uhr

Kann man als ledige Frau, die mit dem Partner zusammen lebt, eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt von der Steuer absetzen?


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franzeule
beantwortet von franzeule am 11. Mai 2008 16:26
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Dann wären ja auch Brustvergrösserung,Zahnimplantate und Botox-Spritzen als aussergewöhnliche Belastung absetzbar.

Kommentar von Mar10 am 12. Mai 2008 21:51

Zahnimplantate sind, wie andere Arzt- und Krankheitskosten, in Höhe des die Eingenbeteiligung übersteigenden Betrages absetzbar!


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Mai 2008 16:27
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Mai 2008 16:30
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da auf der ärztlichen Liquidation nicht dien Indikation steht würde ich es einfach versuchen unter Arztkosten

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 11. Mai 2008 17:31

Ja. "Probieren geht über studieren."


maxxit
beantwortet von maxxit am 11. Mai 2008 16:25
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nein.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 11. Mai 2008 16:25
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na ich glaub wohl eher nicht.



anonym
beantwortet von tigeroli am 11. Mai 2008 16:25
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nein.

Soweit sind wir leider noch nicht. Nur lang unerfüllter Kinderwunsch von Paaren wird in einigen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Das FA hat nach meiner Info diese Kosten in noch keinem Fall als absetzbare zusätzliche Kosten anerkannt.

Weiß das jemand besser? DAS Urteil/FA würde mich interessieren.


geithainzocker
beantwortet von geithainzocker am 11. Mai 2008 16:35
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NEIN


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 11. Mai 2008 19:44
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Wieso sollte man das können? Das hat nichts mit dem Beruf zu tun, ist keine Behinderung! Es ist reines "Privatvergnügen"!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Mai 2008 23:03
Kommentar von Simple_avatar10smallSilberkiesel am 12. Mai 2008 01:33

So sehe ich es auch DH !


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