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Kann eine individuelle Hausordnung die gesetzl. Regel zur (nicht existenten) Mittagsruhe aushebeln?

gefragt von Leckerbissen am 05.11.2008 um 19:22 Uhr

Ein Freund von mir hat Probleme wegen der sogenannten Mittagsruhe. Laut Gesetz gibt es die in Berlin nicht, aber in seiner Hausordnung (von Hausverwaltung) ist eine Mittagsruhe festgelegt. Nun wollen sie ihm sogar das Staubsaugen während der angeblichen Mittagsruhe verbieten. Ist das rechtlich überhaupt möglich, dass man so eine eigene Regel einführt, die das Gesetz aushebelt, speziell in diesem Fall?

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Recht x 35.146 wohnen x 7.300 Hausordnung x 55 Mittagsruhe x 27

geige
beantwortet von geige am 5. November 2008 20:10
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Es gab und gibt kein Gesetz über die Einhaltung einer Mittagsruhe. Allenfalls bestehen Regelungen hierüber in den Gemeindeordnungen - nicht aber in der Berlins.

Es liegt gänzlich in der Verwaltungsautonomie des Eigentümers / der Verwaltung, die Hausordnung und deren Inhalt aufzustellen.

Diese Regelungen gelten verbindlich für alle Bewohner (anders wäre es bei Regelungen, die als grob unbillig einzustufen sind).

Ist das Gebäude evtl. sehr hellhörig, kann das Untersagen des Staubsaugens zur Mittagszeit doch sehr sinnvoll sein.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 5. November 2008 19:28
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Ich denke dass in erster Linie das Gebot der Rücksichtnahme gilt. Es wird ja wohl nicht aus Spaß den Ärger gegeben haben. Daher erst mal in Ruhe überlegen wen welcher Lärm aus welchem Grund stört und dann kann man immer noch in Ruhe drüber streiten bzw. eine gemeinsame Lösung finden.

Kommentar von 69261e0821ec83052d5e712bdc044a30small78ersven am 5. November 2008 19:29

DH


BlauerEngel
beantwortet von BlauerEngel am 5. November 2008 19:27
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Warum kann man diese kleine Mittagsruhe nicht mal einhalten?

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 5. November 2008 19:31

Weils die laut Gesetz nicht mehr gibt.

Kommentar von peterefpunkt am 5. November 2008 19:32

Kannst du das Gesetz mal hier zitieren oder als Link anzeigen, nach dem es keine Mittagsruhe mehr gibt?

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 5. November 2008 19:36

@peterfpunkt: Das entscheidet jede einzelne Stadt bzw. Gemeinde für sich selbst. Bei der Bürgerberatung im Rathaus Deines Wohnortes kann dir auf die Frage nach der Mittagsruhe weitergeholfen werden.


anonym
beantwortet von Subway09 am 5. November 2008 19:23
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Nein. Verordnungen unterstehen (normalerweise) geltenden Gesetzen. Es gibt eine "Hierachie". Darin steht ganz oben das Grundgesetz. Dann andere Gesetze, dann Verodnungen und Erlasse... Von daher kann meiner Meinung nach diese Hausordnung nicht über geltendem Gesetz stehen. Allerdings muss die Hausordnung dann gegen dieses geltende Recht verstoßen. Was sie ja tut, da es kein Gesetz darüber gibt.

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 5. November 2008 19:24

DH, sachlich richtig !

Kommentar von Regenmacher am 5. November 2008 19:25

Quatsch! In welchem Gesetz steht denn wie die Flurwoche abläuft? In keinem! Das wir per Hausordnung geregelt und ist demnach für dieses Haus bindend.

Kommentar von Subway09 am 5. November 2008 19:27

Wie gesagt. ich habe nur den "normalen" Ablauf erklärt. Verordnungen unterstehen Gesetzen. Deine Ausführung klingt natürlich logisch ;-)

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 5. November 2008 19:30

@Regenmacher: Würde das Gesetz vorschreiben, wer die Flurwoche machen muß, dann wäre ab sofort jede Hausordnung und Mietverträg diesbezüglich unwirksam ! Gesetz ist nunmal Gesetz. Darüber gibts nix mehr !

Kommentar von peterefpunkt am 5. November 2008 19:34

Eure Diskussion erklärt aber immer noch nicht, welches Gesetz Leckerbissen meint, in dem die Mittagsruhe angeblich verboten ist. Solange es kein Gesetz gibt, kann man mit Ver- und Hausordnungen regeln, was man will.

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 5. November 2008 19:38

falsch. (@peterefpunkt)


Malkia
beantwortet von Malkia am 5. November 2008 21:37
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Die Hausordnung soll das einträchtige Zusammenleben der Mietparteien in einem Haus gewährleisten. Die Hausordnung erhält aber auch Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen Belästigungen (Hausmusik etc.).
Stärkere Einschränkungen als in der Hausordnung vorgesehen, muss der Mieter aber nicht hinnehmen (OLG München WM 92, 238).


kohlebox
beantwortet von kohlebox am 5. November 2008 19:27
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Grundsätzlich legt das Gesetz ALLE anderen, auch schriftliche Abmachungen und Hausordnungen lahm. Du darfst tagsüber Staubsaugen soviel du willst.

Kommentar von Subway09 am 5. November 2008 19:28

Das meinte ich damit, dass Gesetze über Verordnungen stehen.

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 5. November 2008 19:29

... hauptsache die Kleinkinder Deiner Nachbarn können nicht einschlafen ...

Kommentar von 4894da3a509e84e936458f4b7917d898smallkohlebox am 5. November 2008 19:33

@zj1000: Darum ging es in der Frage auch gar nicht !!!

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 5. November 2008 22:08

@kohlebox: welches Gesetz denn Bitteschön??? Welches Gesetz besagt, daß die Aufstellung und Verabschiedung einer Hausordnung mit Ruhezeitenregelung gesetzesändernd o. -widrig ist?


78ersven
beantwortet von 78ersven am 5. November 2008 19:24
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das wäre interessant zu wissen..denke mal das die Hausordnung gilt


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