gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann eine Immobilie ,die zur Zwangsversteigerung angeraumt ist und unter Zwangsverwaltung steht

gefragt von doka12doka12 am 01.03.2009 um 10:27 Uhr

auch noch vor dem Versteigerungstermin vom Eigentümer verkauft werden.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33823)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 1. März 2009 10:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er damit die Höhe der Forderung auslöst, immer

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 1. März 2009 10:30

..genau so ists...

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 1. März 2009 10:32

:))))


anonym
beantwortet von 2000ede am 1. März 2009 10:33
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, allerdings muss der Gläubiger, der die ZV beantragt hat zustimmen und den Antrag zurückziehen. Dies kommt sogar nicht so selten vor.

Der Gläubiger wird es allerdings nur machen, wenn er a) seine Forderung erhält oder b) der Verkaufspreis nahe dem Verkehrwert ist.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 1. März 2009 10:43

Top. DH

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 1. März 2009 10:48

Kann denn auch der Gläubiger verkaufen also ohne einverstandnis des Eigentümer

Kommentar von 2000ede am 1. März 2009 10:58

Nein, das geht ohne Zustimmung des Eigentümers nicht. (Ansonsten würde es wahrscheinlich immer viel "Schmu" geben.). Der ET soll und muss geschützt werden.

Hilfreich ist immer mit dem Gläubiger zusammenarbeiten - da haben meist beide etwas davon.


anonym
beantwortet von yogi48 am 4. März 2009 22:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weder eien Zwangsversteigerung noch eine Zwangsverwaltung machen einen frewihändigen Verkauf unmöglich. Er wird nur schwieriger, denn verkaufen kann immer nur der Eigentümer selbst ( nicht die Bank oder ein Gläubiger, von Insolvenz ist hier nicht die Rede). Der Verkäufer wird einen Verkauf nur zustande bringen wenn er das Objekt lastenfrei verkaufen kann, d.h. alle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger müssen Löschungsbewilligung für ihre Rechte erteilen und das werden sie nur tun, wenn sie ihre Forderungen voll erhalten oder sich auf einen Teilverzicht einigen. Und schließlich müssen alle Gläubiger, die die Zwangsversteigerung und/oder Zwangsverwaltung betreiben ihre Anträge bei gericht zurücknehmen. Das ganze ist relativ kompliziert, vor allem wenn der Käufer auch noch finanzieren muss. In der Regel wird hier der beurkundende Notar auch als Treuhänder fungieren müssen.


anonym
beantwortet von jockl am 1. März 2009 10:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja mit Zustimmung des Verwalters immer.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 1. März 2009 10:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vom Eigentümer nicht, aber von der verwertenden Bank, und der Noch-Eigentümer kann einen Käufer vorschlagen.



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.