Kann eine GbR eine Spendenbescheinigung für eine wirtschaftsfördernde Spende (Crowdfunding) ausstellen?

4 Antworten

Was bietet Ihr denn den Förderern Eurer Crowdfundingkampagne? Nur Rechnung, oder Spendenbescheinigung?

Natürlich kannst Du Spendenbescheinigungen ausstellen.

"Wir die Axel & Schweiss GbR bestätigen Herr Mustermann, das er unser Vorhaben mit einer Spende von 25,- Euro unterstützt hat."

Das ist aber nichts anderes als eine Quittung über die Einzahlung.

Ebensogut könnte ihr eine Rechnung schreiben, denn Eure GbR ist ja eine Unternehmerin.

Die FRage ist nciht, wie Ihr es auf der Quittung/Rechnung/Spendenbescheinigung nennt, sondern was der Spender/Förderer damit machen will.

Eine Spende im Sinne von abzugsfähiger Sonderausgabe klappt auf keinen Fall.

Wenn er selbst Unternehmer ist und Euch fördert, weil er auch ein betriebliches Interesse hat, kann es Betriebsausgabe sein.

Also eine Rechnung können wir ja so oder aus ausstellen, da wir eine Umsatzsteuer-ID haben. Allerdings würden wir ja auch gerne Spendenbescheinigungen ausstellen können, da das ja für viele Menschen auch interessant ist.

Die Website verlangt folgendes:

"Lade einen gültigen Freistellungsbescheid hoch."

@CarlitoBremen

"Lade einen gültigen Freistellungsbescheid hoch."

Na also - einen gültigen Freistellungsbescheid hast Du doch nicht, oder?

@Bakaroo1976

dem Fragesteller wurde mittlerweile 3x erklärt, dass er keine Spendenquittung ausstellen kann ...

und anscheinend glaubt er es immer noch nicht ...

@wurzlsepp668

Wieso, er kann doch. Nur hilft es dem Förderer nicht.

Nein, denn das "Projekt" wird mit dem Ziel der Gewinnerwirtschaftung gestartet, daher fehlt ihm grundlegendes zur Gemeinnützigkeit kann keine Spendenbescheinigung ausstellen lassen, die steuermindernd wären.

Klasse und gleichzeitig auch schade.

Vielen Dank für deine Antwort.

nein, da eine GbR weder gemeinnützig noch kulturell noch wissenschafltich noch religiös noch wirtschaftlich noch politsch als Verein tätig ist ....

zur Ausstellung einer Spendenquittung ist die Anerkennung als eine der genannten Förderzwecke durch das Finanzamt erforderlich ....

was als GbR NICHT möglich ist .....

in deinem Falle handelt es sich um Sponsoring, welches ganz normal als Betriebseinnahme zu erklären ist .... (und, falls die GbR Umsatzsteuerpflichtig ist und nicht der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterliegt, auch Umsatzsteuer abzuführen ..... und dem Geldgeber eine Rechnung zu erstellen ...)

Erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Alles was du gesagt hast, verstehe ich auch.

Weißt du, wie es sich verhält, wenn wir beim Crowdfunding Geld sammeln? Denn da bekommen wir das Geld für unsere Idee ja nur ausgezahlt, wenn sich unser Crowdfunding-Ziel erfüllt.

Ich kann auf der Crowdfunding-Seite nämlich 2 Optionen angeben:

1. Ich kann eine Rechnung ausstellen

2. Ich kann eine Spendenbescheinigung ausstellen

Ich bin noch immer nicht 100% zufrieden, sorry :D

@CarlitoBremen

und?

kannst du (gültige!!) Spendenbescheinigungen ausstellen?

somit dürfte sich die Frage erledigt haben

@wurzlsepp668

Das war ja meine Frage, ob meine GbR das kann.

Hat sich aber jetzt ja auch erledigt :)

Danke dir auf jeden Fall.

@CarlitoBremen

ich habe zwar oben bereits erklärt, dass die GbR keine Spendenbescheingung ausstellen kann .........

Eine Spendenbescheinigung kann jeder ausstellen. Ob die Spendenbscheinigung den Anforderungen der Finanzverwaltung genügt, steht auf einem anderen Blatt. Ob es sich tatsächlich um eine Spende oder um die Bezahlung einer Leistung (auch einer zukünftigen) handelt, steht auch noch einmal auf einem anderen Blatt.