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Kann eine Firma älteren Arbeitnehmern fünf Jahre vor der Pensionierung noch Computer-Lehrgänge abverlangen?

gefragt von yenaroyenaro am 01.11.2007 um 11:40 Uhr

Zum Beispiel ein Lehrer in einer Schule, dessen Fach neuerdings überall mit Hilfe von Computern gelehrt wird, kann man ihm einen Computer-Lehrgang aufzwingen? Oder soll etwa ein Buchhalter über fünfzig noch Englisch lernen oder eine neue Methode akzeptieren? Manche verbergen, dass sie sich mit der neuen Situation schwertun, indem sie sagen, sie hätten keine Zeit dazu.

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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 1. November 2007 17:22
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Alle reden davon, dass man mit 50Plus noch nicht zum alten Eisen gehört. In sofern stimmt mich Deine Frage etwas traurig. Natürlich sollten auch ältere Mitarbeiter sich weiterbilden. Egal für wie viele Jahre noch. Außerdem kann man es doch auch im Rentenalter gebrauchen. Ich erwarte es von einem Mitarbeiter, dass er loyal zu seinem Unternehmen steht, und das bis zum letzten Tag.


schurke
beantwortet von schurke am 1. November 2007 11:46
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Wenn ich bis zum Renteneintritt arbeiten möchte, bleibt mir nichts anderes übrig als mich weiterzubilden. Ich finde es richtig, das auch ältere Arbeitnehmer eine Chance zur Weiterbildung erhalten.

Sollen denn die Kinder darunter leiden, weil der Lehrer nichts neues lernen will? Wenn er das nicht möchte, sollte er seinen Arbeitsplatz für einen willigen frei machen.


Eastside
beantwortet von Eastside am 1. November 2007 11:50
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"aufzwingen" - "abverlangen"...

deine Worte haben so etwas Negatives und ich kann nicht genau erkennen, worauf du eigentlich hinaus willst.

Meine persönliche Meinung ist, daß man nie aufhören sollte dazuzulernen, egal in welchem Bereich. Aber man muß auch sagen können und dürfen, daß einem das Eine oder Andere vielleicht schwer fällt, oder nicht so liegt - man ist ja keine Maschine.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 1. November 2007 11:58
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Ein klares JA auf Deine Frage. Ohne speziell auf eine bestimmte Berufsgruppe eingehehen zu wollen - niemand braucht meinen, dass im Berufsleben 30, 40 oder 50 Jahre lang alles beim Alten bleibt. Ausnahmen sind traditionelle Berufe, wo es auf Handarbeit ankommt. Aber als Lehrer muss ich doch erst recht bereit sein für neue Methoden und Techniken. Von den Schülern wird das doch auch erwartet.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. November 2007 11:52
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Also ich finde es gut wenn ein Arbeitgeber überhaupt Weiterbildungskurse anbietet. Diese Kurse sind ja dafür da, daß man etwas lernt was man noch nicht kann. Schlimmer wäre es wenn der Arbeitgeber einfach alles voraussetzt ohne Weiterbildungsmöglichkeiten und den Arbeitnehmer dann irgendwann entläßt weil er nichts mehr mit ihm anfangen kann. Heutzutage ist es eigentlich so, daß man sich ständig weiterbilden muß. Es reicht heute nicht mehr daß man mit 16, 18 oder 20 eine Ausbidlung macht und dann meint das reicht 40-50 Jahre


catapa
beantwortet von catapa am 1. November 2007 12:19
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Zu Loben ist jedes Unternehmen, welches in die Weiterbildung seiner Mitarbeiter investiert. Ganz besonders zu loben sind solche Unternehmen, die dabei nicht nach Alter diskriminieren, sondern auch in die Weiterbildung ihrer aelteren Mitarbeiter investieren. Es ist der Mitarbeiter der dieses Wissen mitnimmt, denn der Arbeitgeber kann es nicht behalten...:-)

Fuenf Jahre spaeter im Ruhestand als "Silversurfer" oder fuer den Urlaub Computerkenntnisse oder Englisch nutzen zu koennen ist doch toll. Ob es der Arbeitgeber nun bezahlt oder nicht handelt es sich bei solchen Herausforderungen nicht um Lasten sondern um Bereicherung der Person.


anonym
beantwortet von udoaugustadolf am 1. November 2007 11:48
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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber die weitaus stärkere Seite. Das sollten Sie berücksichtigen. Das Berufsleben besteht aus lebenslangem Lernen. Wenn Ihnen der Arbeitgeber einen Weiterbildungskurs empfiehlt und ihn auch bezahlt, sollte man von der Möglichkeit Gebrauch machen. Natürlich können Sie sich weigern, die Folgen tragen dann Sie, zB Rückstufung wegen ungenügender Qualifikation.


anonym
beantwortet von Heiditchka am 1. November 2007 12:56
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Ja sicher, gerade Lehrer sollten regelmäßig zur Weiterbildung. "Nur so bleibt der Geist jung." Entschuldigung, ich bin Lehrerin und ich sehe die Weiterbildung als ein hervorragenden Mittel an, sich selbst fit zu halten. Damit wirke ich dem Generationsproblem entgegen.


anonym
beantwortet von brummi666 am 1. November 2007 20:59
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aufjeden fall kann der chef von seinen mitarbeitern verlangen , daß diese ständig auf den neusten stand des wissens sind um ihren job optimal zu erledigen , oder gehst du zu einem arzt der sich 10 jahre oder länger nicht weitergebildet hat


Eveline
beantwortet von Eveline am 1. November 2007 14:30
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Eindeutig JA! Solange ich im Berufsleben stehe, muss ich mich auch dem jeweils aktuellen Stand des für meine Aufgaben wichtigen Wissens anpassen. Welch eine Frage ist das überhaupt! Sind etwa die letzten Jahre des Arbeitslebens eine Lizenz zum bezahlten Ausruhen auf vergangenen Lorbeeren? Wenn mir das Lernen im höheren Alter schwer fällt, kann ich aber mal jüngere Kollegen um Hilfe bitten, mir was noch mal zu erklären, viele sehen daran, dass ich nicht überheblich auf meinem "alten" Wissen sitze und helfen gern!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 1. November 2007 12:37
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Also, ich habe noch Weiterbildungsveranstaltungen im letzten Jahr vor dem Ausscheiden aus der Fa. gemacht, der letzte Kursus war gar im letzten Halbjahr! Hat mir nichts geschadet, war immer eine schöne Woche!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 1. November 2007 12:12
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Bei einem beamteten Lehrer, der lebenslangen Kündigungsschutz genießt, mag es anders aussehen als in der Privatwirtschaft. Dort ist es allerdings so, dass für den Fall, dass sich die Anforderungen an einen Arbeitsplatz weiterentwickeln und der Arbeitnehmer gewollt (Keine Lust zur Weiterbildung) oder ungewolt (Überforderung mit neuer Technik) sich nicht an den neuen Arbeitsplatz anpassen kann, sogar eine Kündigung in Frage kommt aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen. Weil der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann. Wenn dann kein geeigneter anderer (geringerwertiger) Arbeitsplatz im Betrieb ist, auf den der Arbeitnehmer versetzt werden kann, ist die Kündigung zulässig. Abgesehen von dieser rechtlichen Situation machen derartige Neuerungen und Herausforderungen das langjährige Arbeitsleben doch überhaupt erst interessant!


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