Blacky2006 am 06.08.2008 um 18:11 Uhr
so einfach einen Gerichtsvollzieher zu mir schicken, ohne dass die mir vorher vom Amtsgericht so ein Mahnbescheid geschickt haben? Denn bei mir war gerade der GV, den habe ich allerdings nicht reingelassen, weil ich nicht wusste, wer es ist. Dann ging ich runter zum Briefkasten und habe nen gelben Zettel vom GV drin. Geht das? Ich meine, zuerst kommt doch so ein Mahnbescheid.

Ein Gerichtsvollzieher kommt meines Erachtens nur, wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Sonst gäbe es keine rechtliche Grundlage eine Pfändung vorzunehmen.
Bei all deinen Problemen ist dir sicherlich entgangen, dass da ein Mahnbescheid zu Vollstreckung ansteht.
Ohne diesen wird kein Gerichtsvollzieher tätig. Oder hast du eventuell Steuerschulden oder Schulden bei der Gerichtskasse, da braucht es keinen Mahnbescheid.

Die Frage muss doch anders lauten! War der GV bei Dir weill Du unschuldig bist. Oder war er bei Dir weill Du etwas nicht bezahlt hast. Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht ausversehen.
Blacky2006 am 6. August 2008 18:26 Ja, ich habe etwas nicht bezahlt! Aber dennoch kann eine Fa. nicht einfach den GV zu mir schicken ohne mir den entsprechenden Bescheid vorher zu schicken!!
mikael am 6. August 2008 18:45 Gut ist erstmal das Du sagst da ist was. Glaub mir, so etwas hinauszuzögern bringt nur Ärger und Zinsen die Du auch noch bezahlen musst. Es ist natürlich nicht in Ordnung Dir einen GV ins Haus zu schiken ohne Mahnung, darüber kannst Du Dich nur Aufregen, wenn dieser Fall jemals vor Gericht kommt interessiert es nicht mehr ob da eine Mahnung oder keine war, sie werden Dich Gnadenlos bestrafen. Probiere das Problem auszuräumen, Glaub mir, schon Deine Nerven.
soweit ich weiss, geht das. Das ist dann aber kein staatlicher Gerichtsvollzieher. Hast Du nicht nach seinem Ausweis gefragt?
Blacky2006 am 6. August 2008 18:25 Ich habe gar nicht die Tür aufgemacht. Als er dann wieder weg war, bin ich zum BK runter und habe den gelben Zettel von ihm geholt.

frage bei der firma nach warum sie das mahnverfahren nicht ordnungsgemäß angewandt haben

Da mußt Du schon den Herrn fragen, wir können nicht wissen warum der bei Dir war, der wird es wissen!!!
Wenn Dir doch klar ist das es noch eine offene Rechnung gibt ,warum begleichst Du sie denn nicht ? Denkst Du die vergessen Dich und das Du gleich am Briefkasten warst ... Was willst Du denn da hier noch hören .