Ich wollte gerade einen neuen handyvertrag abschließen und die wollen eine Einzugsermächtigung für die Rechnungen. Das ist auch normal, denk ich. Aber können die dann nur die Standard-Rechnungen abbuchen oder alle Gebühren, die sie sonst noch gerne von mir hätten?
Passiert leider immer wieder. Vor allem dann, wenn um es Auslegungsprobleme zu Kündigungsfristen, oder zusätzlichen Gebühren geht....

Grundsätzlich gilt eine Einzugsermächtigung uneingeschränkt, sofern der Betrag gedeckt ist. Also grundsätzlich kann der bevollmächtigte jeden beliebigen Betrag einziehen, egal ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht. Die bank prüft bestenfalls die Unterschrift bei der ersteinreichung. Allerdings hast du 6 Wochen zeit, um einen Strittigen einzug stornieren zu lassen.
Ja, wenn du eine Einzugsermächtigung erteilst können die schon alle Kosten so abbuchen. Ist ja eigentlich auch ganz praktisch. Und wenn mal was nicht i.o. sein sollte, dann kannst du zur Bank gehn und das zurückbuchen innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss

Nein, die dürfen nur die monatlichen Handyrechnungen abbuchen
Ja, das kannst du dann aber auch wieder zurückbuchen!

Im eigentlichen Sinne normal nicht, aber es gibt evtl doch noch eine oder andere Agentur, die falsche Abrechnungen bzw falsche Abbuchungen machen. Deshalb ist immer empfehlenswert, diese Abbuchungen zu kontrollieren. Wenn falsche Beträge abgebucht wurden, kannst Du innerhalb 6 Wochen das Geld von Deiner Bank zurückbuchen lassen und den Einzugsermächtigten darüber informieren, dass er eine falsche Abbuchung getätigt hat. Aber bei Handyrechnungen ist mir das noch nicht vorgekommen, da hat bei mir bisher immer alles gepasst und das seit 9 Jahren.

Nein, kann nach menschlichem Ermessen nicht mißbraucht werden.