Kann eine Bürokauffrau (mit FHSR) Beamtin werden?

7 Antworten

Kann eine Bürokauffrau (mit FHSR) Beamtin werden?

Ja - wenn sie sich bei einer Behörde für hoheitliche Tätigkeiten bewirbt, genommen wird, eine Ausbildung als Beamtin auf Widerruf absolviert und die Prüfung besteht.

Dann besteht die Möglichkeit, dass sie als Beamtin auf Probe übernommen wird.

Mit der Fachhochschulreife UND einer abgeschlossenen Ausbildung musst Du Dich bei der Behörde (beim Kreis oder Finanzamt) für den gehobenen Dienst bewerben. Dies am besten ein Jahr vor Studienbeginn, in SH startet das Studium Anfang September 2016 (also musste man sich ca. 09.15 bewerben).

Du kommst nicht drumherum ein duales Studium (3 Jahre) zu machen. Da wirst Du dann die Gesetzestexte lernen und auch wann und wie diese anzuwenden sind. Nach 6 Monaten erfolgt die Zwischenprüfung (3 Klausuren a 3 Stunden), diese darf einmal wiederholt werden. Schaffst Du sie beim zweiten mal nicht, bist Du raus!!!
Zwischen durch bist Du auch beim Wohnsitzamt und setzt die Theorie in die Praxis um. Du wechselst alle paar Monate zwischen FH und Amt. Du hast KEINE Semesterferien wie normale Studenten, sondern nur den normalen Jahresurlaub aber das kennst Du ja schon von Deinem Job.
Nach den 3 Jahren folgt dann die Laufbahnprüfung (5 Klausuren a 5 Stunden), wenn Du die bestehst wirst Du meistens zum Beamten auf Probe ernannt. Während des Studiums bist Du schon Beamte auf Widerruf.

Die Behörde zahlt das Studium und Du erhältst "Anwärterbezüge" nach A9. Da wirst schon richtig Geld in Dich investiert und deshalb bindest Du Dich auch nach dem Studium für 5 Jahre an die Behörde. Falls Du das Studium nicht schaffst oder frühzeitig nach dem Studium bei der Behörde aufhörst, wirst Du die Studiengebühren und einen Teil der Anwärterbezüge anteilig zurückzahlen müssen.

Natürlich ist es stressig und verlangt viel Eigendisziplin aber dafür beginnst Du nach dem Studium bei A9 (ca. 2.300,00€ Brutto) und zahlst nur Lohn- und Kirchensteuer. Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung fallen nicht an. Krankenversichern musst Du Dich dann allerdings privat ABER Dein Dienstherr bezuschusst dieser mit 50%.

Hoffe es ist alles verständlich ;-)

Grundsätzlich ja, wenn es keine spezifischen Anforderung gibt, die in schönstem Amtsdeutsch


Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer Dienst)

heißt.

Die Stellensuche für den öffentlichen Dienst muss eigentlich immer hier beginnen.

https://www.interamt.de/

Alle Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes auf Bundes- Landes und Kommunalebene sollten hier gelistet sein.

Ohne eine neue Ausbildung zu machen, z.B. als Stadt- oder Kreisinspektor, eher nicht.

Nur mit der Ausbildung direkt in ein Beamtenverhältnis ohne Anwärterlaufbahn - keinerlei Chance.

Warum nicht, wenn du eine entsprechende Stelle findest. Verwaltung, Polizei, Zoll usw.

Wird man dann ausgebildet? Wie funktioniert das

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