doka12 am 30.03.2009 um 18:35 Uhr
Versteigerungstermin verwertenich mene verkaufen.Das Objekt steht unter Zwangsverwaltung
also die ersten drei Antworten kannst du auf den Müll werfen. Eine Immobilie kann immer nur der / die Eigentümer verkaufen, die im Grundbuch als solche eingetragen sind, es sei denn, es wurden jemandem eine Verkaufsvollmacht erteilt. Davon ist aber hier nicht die Rede. Das gilt auch für die Bank, die evtl. einen Kredit auf das Haus gegeben hat und eine grundschuld im Grundbuch hat. Sie kann nur die Zwangsversteigerung betreiben aber nie ohne Zustimmung des Eigentümers die Immobilie verkaufen. Und mit der Zwangsverwaltung hat das schon überhaupt nichts zu tun. Dort erfolgt kein Eigentümerwechsel sondern dem Eigentümer wird nur das Recht auf Verwaltung und unter u.U. Nutzung entzogen.
Ja, denn die Bank hat die Rechte auf das Objekt, denn kurz vor einer Versteigerung versuchen natürlich auch die Banken noch so viel Geld wie möglich rauszuholen und da es bei einer Versteigerung zum Ersttermin passieren kann, daß nur 75 % der Immobilie rauskommen (da das bei dem Ersttermin angesetzt wird), sind diese natürlich froh, wenn im Vorfeld jemand einen guten Verkaufspreis anbietet.
Ja, das kann sie, wenn man sich davon einen höheren Kaufpreis verspricht als bei einer Versteigerung zu erwarten gewesen wäre. Das ist ja letztendlich auch im Sinne des "Eigentümers". Je teurer die Immobilie verkauft wird, umso geringer sind die am Ende übrig bleibenden Verpflichtungen. Und: Bei der Zwangsversteigerung wäre der "Eigentümer" auch nicht gefragt worden.

kann sie. es gibt aber bestimmte fristen, was den auszugstermin angeht... obdachlos machen kann dich niemand so schnell...

Wer ist denn der Eigentümer? Die Bank oder Du? Wer ist eingetragen? Wie oft wurde ein Versteigerungstermin angesetzt, ohne daß gezahlt wurde?!