gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann eine Bank ohne Einverständnis des Eigentümers eine Immobilie vor dem

gefragt von doka12doka12 am 30.03.2009 um 18:35 Uhr

Versteigerungstermin verwertenich mene verkaufen.Das Objekt steht unter Zwangsverwaltung

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Zwangsversteigerung x 108

anonym
beantwortet von yogi48 am 24. April 2009 12:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also die ersten drei Antworten kannst du auf den Müll werfen. Eine Immobilie kann immer nur der / die Eigentümer verkaufen, die im Grundbuch als solche eingetragen sind, es sei denn, es wurden jemandem eine Verkaufsvollmacht erteilt. Davon ist aber hier nicht die Rede. Das gilt auch für die Bank, die evtl. einen Kredit auf das Haus gegeben hat und eine grundschuld im Grundbuch hat. Sie kann nur die Zwangsversteigerung betreiben aber nie ohne Zustimmung des Eigentümers die Immobilie verkaufen. Und mit der Zwangsverwaltung hat das schon überhaupt nichts zu tun. Dort erfolgt kein Eigentümerwechsel sondern dem Eigentümer wird nur das Recht auf Verwaltung und unter u.U. Nutzung entzogen.


anonym
beantwortet von Ivonne1972 am 30. März 2009 20:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, denn die Bank hat die Rechte auf das Objekt, denn kurz vor einer Versteigerung versuchen natürlich auch die Banken noch so viel Geld wie möglich rauszuholen und da es bei einer Versteigerung zum Ersttermin passieren kann, daß nur 75 % der Immobilie rauskommen (da das bei dem Ersttermin angesetzt wird), sind diese natürlich froh, wenn im Vorfeld jemand einen guten Verkaufspreis anbietet.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 30. März 2009 18:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das kann sie, wenn man sich davon einen höheren Kaufpreis verspricht als bei einer Versteigerung zu erwarten gewesen wäre. Das ist ja letztendlich auch im Sinne des "Eigentümers". Je teurer die Immobilie verkauft wird, umso geringer sind die am Ende übrig bleibenden Verpflichtungen. Und: Bei der Zwangsversteigerung wäre der "Eigentümer" auch nicht gefragt worden.


vronimaus
beantwortet von vronimaus am 30. März 2009 18:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kann sie. es gibt aber bestimmte fristen, was den auszugstermin angeht... obdachlos machen kann dich niemand so schnell...


JoScho
beantwortet von JoScho am 30. März 2009 18:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer ist denn der Eigentümer? Die Bank oder Du? Wer ist eingetragen? Wie oft wurde ein Versteigerungstermin angesetzt, ohne daß gezahlt wurde?!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.