EWorld am 16.01.2008 um 23:44 Uhr
Ich habe gehört, dass deutsche Banken und Sparkassen auch stets bediente Kredite im Paket mit notleidenden Krediten an US-Immo-Kredithaie weiterverkaufen.
Wenn ich ein Darlehen erstrangig über die Bank annehme, nachrangig über die Bank einen Kfw-Anteil, kann die Bank dann trotzdem den Gesamtdarlehensbetrag weiterveräußern? Oder ist Kfw kein Hinderniss?
Bei den vorliegenden Angeboten ist bei Tilgung und Restsumme bei einer Zinsfestschreibung von 20 J. und Anfangstilgung von 1,75-2% und Laufzeit von angenommenen ca. 26 J. kein Unterschied erkennbar, ob der Gesamtbetrag von der Bank kommt oder aufgesplittet wird auf Bank (dann 15 J.) + Kfw (20 J. Zinsbindung).

Verkauf von Krediten
Seit 2003 haben Banken und Sparkassen in Deutschland Tausende von Privat- und Gewerbekrediten an ausländische Investoren - unter anderem die texanische Gesellschaft Lone Star - verkauft. Dabei handelt es sich überwiegend um faule oder notleidende Kredite. Das bedeutet, der Kreditnehmer ist mit seinen Raten drei bis sechs Monate im Verzug. Da Banken aber häufig ganze Pakete mit Krediten weiterkaufen, trifft es auch immer wieder Bankkunden, die ihre Raten stets pünktlich bezahlt haben. (...)
http://www3.ndr.de/ndrtvpagesstd/0,3147,OID4021518_REF2436,00.html - Hervorhebungen von mir

Was da offenbar an Sauierein passiert, geht auf keine Kuhhaut. Ja - leider wird bei einem Paketr notleidender Kredite auch der eine odre andere ordentlich bediente <kredit verscherbelt.
am 22.1.08 gibts dazu eine Sendung in plusminus
Gestern abend (nun, kurz vor Mitternacht)im ZDF (oder war's doch ARD?) - das hat mir gereicht - ich muß mich mal dringend um meine Kredite kümmern, damit mir das nicht passiert. Aber ich bin ja nicht bei der Sparkasse.

Diese Investmentbanken nützen hier brutal eine Gesetzeslücke in Deutschland aus.
Investmentfirmen kaufen Kreditverträge von deutschen Banken und kündigen diese unverzüglich.
Dem Schuldner bleibt nur die Wahl zwischen der kompletten Rückzahlung des Darlehns oder der Zwangsversteigerung seines Grundbesitzes
ich denke nicht, daß es eine Gesetzeslücke gibt. Nur legen manche Banken die Gesetze halt anders aus. Ein Bank kann zwar Kredite verkaufen, aber die Vertragsbedingungen dürfen sich nicht ändern. Ansonsten muß man halten klagen und wird sicher Recht bekommen - spätestens vor dem BVG
Ach ja? das klang aber gestern abend in dem Bericht im Fernsehen ganz anders!
Immer schön alles glauben, was im Fernsehen kommt.
Bedburdyck am 18. Januar 2008 14:56 @Mismid: Die Gesetzeslücke besteht darin, dass diese Investmentbanken den im Grundbuch ursprünglich eingetragenen Betrag fällig stellen können, unabhängig davon, wieviel bereits zurückgezahlt wurde.
Hier ist eine gesetzliche Regelung überfällig.
Bedburdyck am 24. Januar 2008 14:11 Mittlerweile hat sich die Justizministerin Frau Zypris zu der Angelegenheit im Fernsehen geäussert. Die Antwort lässt mich gruseln.
Was noch Schlimmer ist,die Zinsen werden dan auf bis zu über 10% hochgeschraut,so das der Schuldner ins Strauchel kommen muß.Das machen nicht die Kredithaie sondern Unterabteilungen des eigenen Konzern,der die Kredite weiter Aufgekauft hat.Damit wird Deutsches Recht Umgangen und der Deutsche Bank kann kein Vorwurf mehr gemacht werden Kredithaien Konditionen Verkauf zu haben.
Nee, nee - die Zinsen werden nicht hochgeschraubt.
Doch,die Zinsen werden Hochgeschraubt.Sonst könnte ja der Gläubiger seinen Vertrag Erfüllen und seine Raten bei dem Neuen schuldner Begleichen,Gelle.Der Weg dazu geht folgender Weise vor sich.:Der Vertrag wird mit sofortiger Wirkung Gekündigt.Wer kann schon die Restsumme auf einen Schlag Begleichen,dan kommt der Hammer,es wird ein Neuer Vertrag Angeboten mit einem Zinssatz von 10-12%oder noch darüber.Das ist das Perfide an der Sache,es sind Ausländische Banken und somit nicht Gebunden an das Deutsche Hypothekengesetz.Ihre Schuldsumme ist im Grundbuch Eingetragen und die Summe wird sofort Eingefordert.Deutsche Gerichte können diesen Leuten nicht helfen,da die Einforderung der Restsumme Rechtens ist,ohne Begründung.
Ein Vertrag kann nicht ohne Grund einseitig gekündigt werden. Ansonsten könnte ein Kunde auch seinen Kreditvertrag an einen Ausländern verkaufen, der aber kein Geld hat, unbekannt verzogen ist und so die Bank nie wieder etwas von ihrem Geld sieht. Dies wäre ja dann auch legal.. übrigens muß niemand neue ihm angebotene Verträge annehmen. Er kann genausogut zu einer anderen Bank gehen
Hallo @Mismid,ob Sie Ihren Vertragsteil Verkaufen oder nicht,ist der Bank mit Grundbuchtitel egal.Bevor Sie ein Angebot für einen Neuen Vertrag von der Haibank bekommen,hat diese ihren Titel für eine Versteigerung schon in der Tasche.Nun gehen Sie zu einer anderen Bank und Versuchen mal einen Kredit für Ihr Haus und Grundstück zu bekommen. Ihre Neue Bank wird Ihnen kein Geld Leihen für eine Imobilie wo schon ein Versteigerungstermin Feststeht. Sie sind ein Träumer im Bezug der Möglichkeiten die Ausländische Investoren hier in Deutschland haben,die Gerichtsurteile in diesen Fällen geben ihnen Recht. Jede Bank kann einen Grundbucheintrag ohne Begründung sofort zur Vollstreckung bringen. Auch Deutsche Banken könnten das,aber diese würden dabei in Deutschland ihre Kunden Verlieren.
@Mismid,Habe für sie einen Guten Artikel zu diesem Thema gefunden,da wird genau das Verhalten der Haibanken Beschrieben,diese können bei Bestimmter Rechtslage die volle Kreditsumme Einfordern,egal was Sie schon Getilgt haben. http://www.tagesspiegel.de/magazin/immobilien;art875,2458543
@EWorld, Bei einer Kombination zw. Bankdarlehen und KFW macht es für die Hausbank keinen Unterschied be- züglich der Höhe der eingetragenen Grundschulden, denn das Risiko liegt komplett bei der Hausbank, die auch die komplette Grundschuld für sich einträgt. Also, kann sie auch folglich diese an einen Investor verkaufen und der wiederum kann sie eintreiben, da er den Titel mit der Übernahme bekommt und gleichzeitig der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie wird, da sie erst bei kompletter Bezahlung durch den Kunden in dessen Eigentum übergeht. Ich würde einfach als Darlehens-nehmer in die Darlehensbedingungen einen Hinweis eingeben lassen, dass man einer Veräußerung der Grund-schulden an Dritte im Vorfeld wider-spricht, dann wäre es ein Vertragsbruch oder man liest sich die Darlehensbedingungen sorgfältig durch und streicht die entsprechenden Passagen einfach vor Unterzeichnung der Verträge aus, da ja mittlerweile die Banken darauf hinweisen müssen.
Ja kann sie, aber das heißt noch nicht, dass dadurch Nachteile für den Kunden entstehen.

real sein sollte inzwischen im deutschen markt, dass kredite abgetreten und im rahmen der mit dem schuldner vereinbarten bedingungen übertragen werden.
beliebt ist dies, zu einer niedrigen quote, bei notleidenden krediten, soll jedoch in steigendem masse auch bei eigentlich gesunden vetragsverhältnissen vorkommen.
hier wird jedoch in aller regel gelten, dass auch ein neuer gläubiger sich an die vereinbarten regeln halten muss.
hält sich der verkaufte kunde nicht an die vereinbarungen, z.b. er zahlt die raten nicht, zu spät oder unvollständig, dann kann der neue rechtsinhaber gegen ihn vorgehen.
so ist das gesetz, so war es immer, daran ist nichts zu ändern. wer nicht zahlt muss mit problemen immer rechnen.
@Traidaix, Raimund1 hat es schon angerissen, die grosse Sauerei besteht darin, dass diese Heuschrecken den im Grundbuch eingetragenen Betrag vollstrecken wollen, unabbhängig davon, ob dieser Kredit regelmässig bedient worden ist oder nicht
Ja, ich habe diesen Bericht gestern im Fernsehen gesehen. Da passieren echte Sauereien.
Interessant war: die angeprangerten Banken waren allesamt Sparkassen!
Wenn alle Raten pünktlich bezahlt wurden, ist die Vollstreckungsgegenklage möglich. Ich weis keinen Richter in Deutschland der diese Klage abweisen würde. Aber bereits der Rückstand einer Rate reicht oft aus um zu vollstrecken.