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Kann eine aufnahme von einem Handy vor Gericht benützt werden?

gefragt von Wolf35 am 08.07.2008 um 10:06 Uhr

Ich war vorarbeiter in einer firma und hatte probleme mit zwei meiner arbeiter. Diese 2 Arbeiter provizierten mich und beleidigten mich ständig, gute 7 monate lang. An einem tag als es zu viel wurde bin ich explodiert und habe einen angeschrien, beleidigt usw. Diese 2 typen haben anzeige erstattet. Bedrohung, beleidigung,nötigung usw. sie behaupten das ich sie seit 7 monate gemoppt habe..... und das es täglich solche beleidigungen von mir gab. An dem besagten tag als ich ausrasstete hat mich einer mit seinem handy aufgenommen. Darf diese aufzeichnung vor Gericht angenommen werden? Kann ich gegen klagen weil meine rechte verletzt wurden??


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Reply


maiki01
beantwortet von maiki01 am 8. Juli 2008 10:08
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heimlich gemachte bandaufzeichnungen dürfen so viel ich weis nicht bei gericht verwertet werden. aber wie immer ausnahmen bestätigen die regel


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 8. Juli 2008 10:11
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Sollte die Aufnahmen heimlich gemacht worden sein, so unterliegen sie dem Beweisverwertungsverbot


.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                               .  .  .  .  .  .  .  ..  .
beantwortet von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . am 8. Juli 2008 10:14
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Es kann passieren, dass das Gericht es als Abschrift zulässt und es damit in den Prozess einfließen kann. Falls Du nicht schon anhand der Aktenlage - ohne Prozess - verurteilt wirst. Da haben die Typen leider durch Deinen Ausraster ihr Ziel erreicht.


anonym
beantwortet von seufzer33 am 8. Juli 2008 10:13
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Bei den zwei jugendlichen U-Bahnschlägern wurde unwissend auch vom Opfer her, Videoaufnahmen genommen die dann vors Gericht gegen die Täter benutzt wurde. Wie ich das verstehe, können solche Aufnahmen geltend gemacht werden vor Gericht.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 8. Juli 2008 10:17
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Kann benutzt werden aber nur bei schweren Straftaten und Beleidigung fällt IMHO nicht darunter. Von daher könnte ein gericht die Handyaufnahme als Beweismittel ablehnen. Hilft Dir aber auch nichts weil auch ohne die Aufnahmen 2 Zeugen Deine Beleidigung bestätigen können.







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