Bei der berechnung des Arbeitslosengeldes werden ja alle Vermögensbestände angerechnet. Gilt das auch für die private Alervorsorge, egal ob durch Direktversicherung oder privat ?
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Das gilt nur für das ALG 2, also Hartz IV. Bei ALG 1 spielt es keine Rolle, ob man zusätzliches Vermögen besitzt.
Beim Arbeitslosengeld wird gar nichts angerechnet! Dies gilt nur für Arbeitslosengeld2 oder Sozialhilfe. Es werden unter Umständen auch Altersvorsorgeversicherungen herangezogen (außer Riester oder Rüruppdroukte), wobei es eine Freigrenze gibt, die man pro Lebensjahr dafür ansparen darf