Hallo zusammen ! Kennt sich jemand mit Erbrecht aus ? Mein Stiefopa - selbst bereits verwitwert und ohne leibliche Nachkommen - ist verstorben und hat testamentarisch seinen Stiefsohn (meinen Vater) zum Vorerben und meinen Bruder und mich (also Stiefenkel) zu Nacherben gemacht. Mein Vater ist jedoch so hoch verschuldet, dass das ganze hart ersparte Geld durch offene Titel gegen ihn sofort "den Bach runtergehen würde". Darf mein Vater trotz hoher Schulden das Erbe ausschlagen um das Geld "zu retten" und wie geht es dann in der Erbfolge weiter ? Kann er bestimmen, dass nur ich als seine Tochter das Geld bekomme oder erben dann die Nacherben zu gleichen Teilen oder wird eventuell sogar intensiv nach einem Cousin "28. Grades" geforscht (von dessen Existenz wir nichts wissen), da wir alle 3 keine leiblichen Verwandten sind ?? Vielen Dank vorab für hilfreiche Tipps !!

wenn er schon den offenbarungseid geleistet hat oder in der Insolvenz ist darf er das Erbe nicht ausschlagen.

Unabhängig ob man verschuldet ist, kann jeder ein Erbe ausschlagen. Man wird vom Amtsgericht angeschrieben in der erbfolge, dann hat man ca. 4 -& Wochen Zeit um das erbe abzulehnen, macht man des nicht, hat man angenommen. (KOsten ca, 15 €)

Meiner Meinung nach darf er das Erbe ausschlagen. Dann wird das Geld z.B. an dich und deinen Bruder usw. aufgeteilt.
Keiner muß ein Erbe annehmen. In diesem Fall wäre das ja auch bescheuert. Den wer will schon Schulden Erben.
Nein .. Da haste mich falsch verstanden. Nicht mein Opa war verschuldet - der hat Geld fleißig gespart- Mein Vater ist verschuldet - also sein Erbe.
man kann immer das Erbe ausschlagen, aber innerhalb 4 Wochen glaube ich
Sorry hab noch mal gelesen. Dein Opa hat ja gar keine Schulden sondern dein Vater. Klar kann der annehmen und mit dem Geld seine Schulden bezahlen. Aufpassen das Finanzamt erbt nätürlich mit. Ob für euch dann noch was übrig bleibt weis der Geier.
Nö.. wieder falsch verstanden... Na ja ist ja auch schon spät .. Mein Vater WILL seine Schulden gar nicht bezahlen, sondern das Geld über uns - also hinten rum - retten. Mit den Schulden lebt er ganz gut, aber ein wenig Aufbesserung von der Grundsicherungsrente würde ihm ganz gut tun. Erbschaftssteuermäßig ist alles egal, da die Erbmasse noch unterhalb der Freigrenze liegt.
Guppy194 am 2. November 2009 22:40 schlägt der Vater aus, dann ist es keine Rettung "hintenrum", sondern ein ganz normaler und legaler Vorgang.
da begibt er sich in Teufels Küche, ein positives Erbe auszuschlagen nur um die Schulden nicht tilgen zu müssen ist strafbar und Betrug. Glaubt bitte nicht dass das nicht herauskommt, bei Ausschlag eines positiven Erbes wird sicher recherchiert, vor allem da offene Titel gegen ihn vorliegen.
Leon97531 am 3. November 2009 12:17 Inwiefern ist ein Erbe ablehnen Betrug ?
Und nach welchem Gesetz macht er sich strafbar wenn er das Erbe ablehnt ?
Also Offenbarungseid bzw. eidesstattliche Versicherung wie das ja inzwischen heißt leistet er regelmäßig alle 3 Jahre, aber Insolvenz betreibt er keine. Woher weisst du das denn ?
@naturfreund: Erbe kann er ausschlagen wann immer er will;
hmm .. hast du da vielleicht ne Rechtsgrundlage, damit ich mal stöbern kann ? Bin schon lange am googeln, aber die links bringen mich immer nur zum Thema: "Erbe ausschlagen, weil es nur Schulden zu erben gibt" und bei uns ist es ja genau andersrum ...
@mausl68: Vorerbschaft wird z.B. dann angeordent wenn der Vorerbe - wie in Eurem Fall - verschuldet ist; denn der Vorerbe kann nur die Nutzungen der Erbschaft erhalten und die Erbschaft als solche ist für den Nacherben sicherzustellen; so kann z.B. der Vorerbe in einem ererbten Haus wohnen, es aber nicht verkaufen; zu einem Verkauf wäre die Zustimmung des Nacherben erforderlich; es gibt noch einen Sonderfall der sog. befreiten Vorerbschaft; da muss aber der Erblasser diese Befreiung extra im Testament aussprechen; schlägt der Vorerbe die Erbschaft aus, so fällt sie direkt den Nacherben zu; der Vorerbe kann in keinem Fall bestimmen wer und in welchem Verhältnis die Nacherben zum Zug kommen; die Anteile der Nacherben richten sich ausschließlich nach dem vom Erblasser bestimmten Testament; wenn also Du und Dein Bruder zu Nacherben bestimmt sind und Euer Vater schlägt aus, dann erbt ihr gleich je zur Hälfte; nimmt Vater an, dann auch ERbschaft zur Hälfte, aber die bekommt ihr erst nach dem Tod Eures Vaters.
Und auf einmal wird es taghell in meinem "Hirn-Chaos". Vielen vielen Dank - jetzt komm ich der Sache schon deutlich näher. Ist schon verrückt, welche Bürokratie sich nach dem Tod in Bewegung setzt. Ist ja noch heftiger als zu Lebzeiten. Also DANKE nochmal !
bezüglich einer Zwangsvollstreckung sind solche Maßnahmen gegen den Vorerben in die Erbschaft unzulässig, da sie die Rechte des Nacherben (der ja der eigentliche Erbe ist) unwirksam; § 2113 BGB
Grunderegel: Vorerbe kann über die Nutzungen verfügen (Zinsen, Mieteinnahmen), aber das Grundkapital muss erhalten bleiben; so kann z.B. der Nacherbe verlangen, dass evtl. vorhandenes Geld sicher angelegt wird.