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Kann ein Vermieter zwangsweise einen Kabelanschluss legen lassen?

gefragt von lunaleone am 06.10.2009 um 17:05 Uhr

Meine Eltern haben einen analogen Fernsehanschluss und sind damit zufrieden. Jetzt will der Vermieter einen digitalen Kabelanschluss (ish) legen. Können meine Eltern die Zustimmung verweigern? Ihnen ist das einfach zu teuer. Den Anschluss sollen sie auch noch bezahlen. Das Haus hat mehrere Eigentumswohnungen, die teilweise vermietet sind. Die Eiegntümer dieser Wohnungen wollen den Anschluss, alle Mieter dagegen nicht. Was kann man konkret tun?

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Mismid
beantwortet von Mismid am 6. Oktober 2009 17:28
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Hilfreichste Antwort

Es gibt keinen Unterschied zwischen Analogen und Digitalen Kabelanschluß!!! Das geht alles übers gleiche Kabel. Die Beiden Systeme unterscheiden sich nur durch die Signale an der Verteilerstation in der Gegend und am Empfangsgerät (Reciever/Fernseher). Es daher nicht notwendig ein neues Kabel zu legen. Liegt noch kein Kabel weil bislang terrestrischer Empfang da war, kann der Vermieter Kabelanschluß legen lassen. Die Kosten dafür kann er nicht vom Mieter verlangen, kann aber die monatlichen Gebühren auf den Mieter umlegen auch wenn der gar kein Fernseher hat


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angry
beantwortet von angry am 6. Oktober 2009 17:08
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Ja, er kann, aber sie müssen ihn nicht nutzen.
Dazu wird der Kabelanschluss verplombt, der terrestrische Anschluss in der Woihnung muss aber erhalten bleiben!

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 6. Oktober 2009 20:03

und dafür dürfen keinerlei kosten dem mieter in rechnung gestellt werden. lediglich bei der bewertung der wohnung über den mietspiegel kann diese wohnwertverbesserung angekreuzt werden weil sie ja zur verfügung steht.


luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 6. Oktober 2009 17:09
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Da der anaolge Fernsehempfang 2010 abgeschaltet wird wollen Deine Eltern auf Fernsehen ganz verzichten? Ja der Eigentümer kann das festlegen weil er auch keine Sat Schüsseln dulden muss.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. Oktober 2009 17:29

es gibt ja nur analogen Kabelanschluß. Der terrestrische Anlaogempfang wurde schon lange abgeschaltet. Das Kabel von nalaog und Digital ist genaus das gleiche. Es gibt keine Unterschiede und eine Neuverlegung ist daher auch gar nicht notwendig


anonym
beantwortet von t124terra am 6. Oktober 2009 17:09
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Kann er und muss er:

Das analoge Fernsehen wird abgekündigt in einigen Regionen gibt es das schon nicht mehr. So ist er als Vermieter verpflichtet in seinen Wohnungen Fernsehen zu ermöglichen. Und schon sind wir dabei digitales Fernsehen teuer zu bezahlen.

Alternativ könnt ihr ja mal versuchen den Vermieter auf eine Schüssel zu bringen. Da fallen keine Gebühren an und einen Reciever brauchen deine Eltern so oder so

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. Oktober 2009 17:30

analogempfanmg kostet genau das gleiche wie digitalempfang und es ist auch kein neues Kabel dafür notwendig


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 6. Oktober 2009 17:08
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Entscheidend ist wie die Hauseigentümer-Versammlung entscheidet. Es muss bei den Eigentümern eine Mehrheit geben. Die Mieter können in der Mehrheit jedoch dagegen entscheiden, warum soll dann sowas eingeführt werden. Vermutlich wohnt ein Eigentümer mit im Haus, oder?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Oktober 2009 19:01
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Nein! Der Mieter hat die Schaffung eines kabelanschlusses zu dulden. Er kann nicht verpflichtet werden, diesen auch zu nutzen. Nutzt er ihn, dann zahlt er auch.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 7. Oktober 2009 18:46
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mittlerweile ist es heute so, daß alle Signale digital sind und die Kabelanbieter wandeln die zum Empfänger wieder um. Dies führt zu Problemen wenn man einen Plasma oder HDTV Fernseher kauft und das Bild nicht so ist wie im Laden. Im Prinzip ist die Umstellung im Sinne des Fortschritts zu sehen und so viel teurer ist es doch auch nicht.


RTLNanny
beantwortet von RTLNanny am 6. Oktober 2009 17:10
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Geh zum Mieterschutzbund oder lass dich vom Anwalt beraten.

Kommentar von parisien am 6. Oktober 2009 19:48

ich liebe diese fundierte aussagen.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 7. Oktober 2009 13:07

;-))

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 7. Oktober 2009 21:48

Parisien sehr gute Antwort, dem möchte ich mich anschließen.


Chianti
beantwortet von Chianti am 6. Oktober 2009 17:08
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der vermieter kann dies als bauliche maßnahme machen -> NUR: die kosten können nicht umgelegt werden, lediglich die miete dafür!


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 6. Oktober 2009 17:06
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Kenne solchen ähnlichen Fall, indem sich die Mieter geweigert haben und es durchsetzen konnten.


klugschnacker
beantwortet von klugschnacker am 6. Oktober 2009 17:06
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ja kann er


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