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Kann ein Vermieter verbieten ein Katzennetz auf Balkon zu spannen??

gefragt von dariabluemchen am 14.08.2007 um 14:48 Uhr

Der Vermieter einer Freundin hat das Verbot ausgesprochen am Balkon ein Katzennetz - obwohl Haustiere laut Mietvertrag erlaubt sind - zu spannen. Sie hat zwei Katzen und beide sind ihr innerhalb zwei Jahre vom Balkon (2. Stock Altbau) gestürzt (eine hatte sehr schwere Verletzungen). Der Vermieter argumentiert: Verbot wegen hässlichem Hausanblick. Kann sie etwas dagegen unternehmen? Ist ja wohl abzusehen, dass irgendwann wieder eine Katze dran glauben muss, oder muss sie tatsächlich umziehen.


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Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 14. August 2007 14:51
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Da hat Deine Freundin wohl kaum eine Chance.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 14. August 2007 14:52

Moin :-)

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 14. August 2007 14:57

Grüß Dich! :-)


Hardball
beantwortet von Hardball am 14. August 2007 14:56
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Er kann, bei manchen Hausgemeinschaften muss sogar die gesamte Eigentümergemeinschaft zustimmen! Hier ist der optische Eindruck des gesamten Hauses von aussen betroffen!


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 14. August 2007 14:51
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Er kann es verbieten. Da wird man wenig dagegen machen können :-) Er hat - genau mit der gegebenen Begründung - das Recht, es zu verbieten. Die armen Kätzchen - vielleicht wirklich besser umziehen :-(

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 14. August 2007 14:51

Das erste Smiley gehört da nicht hin...sorry


Snupperstern
beantwortet von Snupperstern am 14. August 2007 15:45
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tja wie die anderen auch schon meinten.... Ja er kann. und bei manchen einrichtungen muss er es sogar


Hunley
beantwortet von Hunley am 14. August 2007 15:54
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Es gibt doch fürs Balkongeländer auch Sichtschütze (blödes Plural, keine Ahnung ob es so stimmt) die nicht so schlecht aussehen. Die können doch nicht alles verbieten. Für Tips wäre es hilfreich ein Bild von dem Haus und dem Balkon zu sehen.




Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 14. August 2007 15:58

Nicht Sichtschutz - Katzennetz. So ein Netz geht von der oberen Balkonbrüstung bis zum nächsthöheren Balkon. Rundum. Und das kann dann einen ästhetik-fixierten Vermieter schon mal stören...

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 14. August 2007 17:49

Oh verzeihung, hab sowas noch nie gesehen. Aber da kann ich verstehen daß der Vermieter das so nicht will. Als Notlösung würde ich das Netz waagerecht anbringen auf Höhe der Brüstung. Die Nutzbarkeit des Balkons geht dann zwar flöten aber man muß nicht umziehen und man sieht es nicht von unten. Und die Mietzala können ja trotzdem noch raus.


anonym
beantwortet von sirmanfred am 14. August 2007 15:55
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Ja der Vermieter hat das Recht dieses zu untersagen. Begründung das Gesamtbild der Wohnanlage wird beeinträchtigt. mfg.


Marah
beantwortet von Marah am 14. August 2007 16:39
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Es wäre vielleicht sinnvoll, die Balkontür zu sichern! Dann können die Katzen zwar nicht mehr auf den Balkon aber wenn das jedesmal mit Lebensgefahr einhergeht...Ich persönlich würde umziehen, denn eine wirkliche Chance dagegen vorzugehen besteht eher nicht. Es gibt seltene Fälle...wenn der Balkon zum Hinterhof rauszeigt...da kann man mit einem verständnisvollen Richter was erreichen aber darauf würde ich nicht zählen!


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 14. August 2007 16:52
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Er darf es, leider - aber wenn die Schnurrer gut erzogen sind, gibt es keine Abstürze. Wir haben seit über 15 Jahren Katzen, kein Katzenschutznetz und es ist noch keine unserer Fellrollen abgestürzt...

Kommentar von Simple_avatar2smallSalems am 14. August 2007 17:42

Wie habt ihr das geschafft? Wär toll, wenn das bei unseren kleinen Monstern auch gehen würde. Unsere Katzen sind zu rappelig, als dass sie sich mit Argumenten von wegen Gefahr und Schmerz überzeugen lassen.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 15. August 2007 12:48

Wir sind in der ersten Zeit immer dabei, wenn die Tiger auf dem Balkon rumtoben und regeln die Klettertouren mit dem obligatorischen "Nein!" kombiniert mit dem Ohrenschnipser, wie die Katzenmama. Zusätzlich ist eine Hilfe, dass ein Jungtier immer zu unsereer Gruppe dazukam, wenn viele AltKatzen dabei waren, die schon NICHT mehr auf den Balkonkästen spazieren gehen wollten. So konnten die Youngsters diese Unart nicht beigebracht bekommen. Z.Zt. haben wir einen alten Perserherrn (15 J.), der noch nicht einmal auf den 1m hohen Kratzbaum springt sondern über Stuhl und Sofa da hinaufgeht - und unsere Nachwuchs 3/4 Jahr alt, macht das gleiche und springt nirgends rauf, obwohl die aus dem Stand 1,5 m springen KANN...

Kommentar von Boldtbregu am 14. August 2007 17:50

Das ist doch keine Frage von Erziehung, sondern eher des Temperaments!


anonym
beantwortet von Boldtbregu am 14. August 2007 17:52
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Es gibt doch wirklich sehr transparente Netze aus Nylon (wie Angelsehne), die sieht man von der Straße aus kaum bzw. nur, wenn man weiß, dass die da sind. Vielleicht kann sie den Vermieter damit doch noch überzeugen? Ansonsten: wie sieht es mit Tauben aus? Unter dem Vorzeichen der Taubenabwehr ist der Vermieter bestimmt aufgeschlossener, zumal es dabei ja auch um den Erhalt seines Eigentums geht!




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