Hallo,
habe ein Freund, dessen Sohn schwerbehindert ist,.
Daarf man einem Schwerbehinderten den Stellplatz einfach so wegnehmen? De Gerage gehört dem Vermieter (Eigentum).
Bitte hilf uns.
Was hat die Behinderung mit dem Stellplatz zu tun?
Hat er den Stellplatz gemietet?
Ich würde am besten beim Mieterverein nachfragen, die sind kompetent!
hat der Vermieter Eigenbedarf??? Ansonsten kann ich mir das nur schwer vorstellen...
hat der Vermieter Eigenbedarf??? Ansonsten kann ich mir das nur schwer vorstellen...

die behinderung des sohnes ist dabei nicht ausschlaggebend. wenn dein freund einen mietverteag über die garage hat, dann ist der vertrag an eine kündigungsfrist gebunden (i.d.r. 3 monate zum monatsende). ohne mietvertrag schlechte karten!
Wahrscheinlich näher am Haus und es ist einfacher wegen der Behinderung des Sohnes dort zu parken?
Für Rollifahrer oder Gehbehinderte eine Notwendigkeit!