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Kann ein Vermieter einen Tiefgeragenstellplatz einfach so wegnehmen?

gefragt von kuchenzaehnchen am 02.11.2009 um 21:58 Uhr

Hallo,

habe ein Freund, dessen Sohn schwerbehindert ist,.

Daarf man einem Schwerbehinderten den Stellplatz einfach so wegnehmen? De Gerage gehört dem Vermieter (Eigentum).

Bitte hilf uns.


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Stellplatz (58)
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anonym
beantwortet von Sally2809 am 2. November 2009 21:59
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Was hat die Behinderung mit dem Stellplatz zu tun?

Kommentar von GhastlyGherkinG am 2. November 2009 22:00

Wahrscheinlich näher am Haus und es ist einfacher wegen der Behinderung des Sohnes dort zu parken?

Kommentar von 71469f053816fcf647d725f875798de8smalladianthum am 2. November 2009 22:02

Für Rollifahrer oder Gehbehinderte eine Notwendigkeit!


anonym
beantwortet von GhastlyGherkinG am 2. November 2009 21:59
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Hat er den Stellplatz gemietet?

Ich würde am besten beim Mieterverein nachfragen, die sind kompetent!


anonym
beantwortet von Maryyyy am 2. November 2009 22:00
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hat der Vermieter Eigenbedarf??? Ansonsten kann ich mir das nur schwer vorstellen...


anonym
beantwortet von Maryyyy am 2. November 2009 22:00
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hat der Vermieter Eigenbedarf??? Ansonsten kann ich mir das nur schwer vorstellen...


maxmuster1
beantwortet von maxmuster1 am 2. November 2009 22:00
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die behinderung des sohnes ist dabei nicht ausschlaggebend. wenn dein freund einen mietverteag über die garage hat, dann ist der vertrag an eine kündigungsfrist gebunden (i.d.r. 3 monate zum monatsende). ohne mietvertrag schlechte karten!



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