
Nein. Die Ausgaben für die Erstellung eines Energieausweises zählen nicht zu den Betriebskosten und können deshalb auch nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Der Vermieter kann die entstandenen Kosten aber gegebenenfalls von der Steuer absetzen. Quelle:
http://www.lr-online.de/regionen/cottbus-spree-neisse/Cottbus;art1049,1911786
Das kann er machen, nur würde ich ihm als Mieter einen husten, denn das ist einzig und allein seine Sache.
Und gebraucht wird dieser Pass nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Hütte.
Nein! Für den Energieausweis ist der Vermieter zuständig.

Ich bin Energieberaterin und stelle solche Ausweise aus!! NEIN !!!! Natürlich muss der VERMIETER diese Kosten tragen. Es ist ja sein Haus und nicht deines !!!